1822-Universitätspreis für exzellente Lehre
Studierend können Vorschläge bis zum 30.04.2016 einreichen.
Veröffentlicht am:
Montag, 08. Februar 2016, 00:00 Uhr
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Seit nun vierzehn Jahren werden herausragende Lehrpersönlichkeiten für Ihr Engagement in der Lehre mit dem „1822-Universitätspreis für exzellente Lehre“ ausgezeichnet. Der Preis ist mit 30.000€ dotiert.
Aktuell können Studierende bis zum 30.04.2016 Vorschläge über die Fachschaften der Fachbereiche einreichen.
Für die Einreichung von Vorschlägen gelten folgende Bedingungen:
- Das Vorschlagsrecht liegt bei den Studierenden. Die Vorschläge müssen über die Fachschaften der Fachbereiche eingereicht werden.
- Sie können pro Fachbereich mehr als einen Vorschlag einbringen.
- Es ist möglich, sowohl eine Professorin/einen Professor als auch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter vorzuschlagen.
- Voraussetzung ist, dass die/der Lehrende regelmäßig Lehrveranstaltungen anbieten, und zwar auch im Grundstudium und Pflichtcurriculum.
- Anträge, die in vergangenen Jahren nicht erfolgreich waren, können – in überarbeiteter und aktualisierter Form – erneut eingereicht werden.
Die/der Lehrende sollte sich durch folgende Punkte auszeichnen:
- nachhaltige/sichtbare Innovation der Lehre im jeweiligen Fach.
- besondere Qualität der Lehrveranstaltungen, die neben der Vermittlung von Fachwissen die Studierenden für das Fach begeistern, durch ergänzendes Lehrangebot unterstützt werden oder fortlaufend weiterentwickelt werden.
- besonderes Engagement in der Betreuung der Studierenden, z.B. durch Erreichbarkeit für die Studierenden, durch die Betreuung von Prüfungskandidatinnen und -kandidaten oder durch Dialogbereitschaft und respektvolle Begegnung des/der Lehrenden mit den Studierenden.
Die Ausschreibung finden Sie hier.
Die Einreichfrist endet am 30.04.2016.
Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 6. Juli 2016 statt. Alle Interessierteren sind herzlich eingeladen!