Unsere Services im Überblick:

Für Einzel- und Verbundforschungsanträge

  • Orientierung, Information und Beratung zu den Fördermöglichkeiten auf nationaler Ebene (Veranstaltungen, Fördernewsletter, Individualberatung) 
  • Begleitung der Antragstellung von Verbundprojekten - von der ersten Idee über die Antragsskizze und den Hauptantrag bis zur Begutachtung vor Ort 
  • Beratung und administrative Unterstützung während der Antragsphase (u.a. Fragen zu Beteiligungsregeln, Kostenkalkulation, elektronische Antragseinreichung) 
  • Forschungsverträge (FB 01–15)
  • Beratung bei Antragsverfahren für DFG-geförderte Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG

Wichtige Hinweise

Für folgende Drittmittelprojekte die Anzeige des Forschungsprojektes bereits vor Antragstellung zwingend erforderlich: 

  • es werden zusätzliche Ressourcen (Personal, Räume etc.) benötigt 
  • die Förderquote liegt (unter Einberechnung des Overheads) unter 100%
  • der Antragsteller bzw. die Antragstellerin steht kurz vor der Pensionierung steht (somit ist die Drittmitteleinwerbung nur mit der Zustimmung des Fachbereichs und des Präsidiums möglich)
  • es handelt sich um ein Projekt mit Förderung privater Dritter (zur Verringerung der Korruptionsgefahr). 

Verträge werden rechtskräftig immer von der Hochschulleitung unterzeichnet. Der Research Support legt die Verträge der Hochschulleitung zur Unterschrift vor.

Gemäß den allgemeinen Grundsätzen der Johann Wolfgang Goethe-Universität ist folgendes zu beachten:

  • Genaue Beschreibung des Vertragsgegenstandes.
  • Regelungen über die Rechte an den Arbeitsergebnissen sind inhaltlich auch von den Projektverantwortlichen sorgfältig zu prüfen. Rechtliche Fragen hierzu beantwortet der Bereich Justitiariat (FB 1-15) (justitiariat@uni-frankfurt.de) bzw. das Vertragsmanagement Medizin (FB 16)(GU-DMA-FB16@kgu.de). 
  • Grundsätzliche dürfen schutzrechtsfähige Forschungsergebnisse nach dem EU-Beihilferecht dem Drittmittelgeber regelmäßig nicht ohne angemessene Vergütung überlassen werden. 
  • Für alle Verträge gelten die Grundsätze der Leitlinie der Goethe-Universität zum Umgang mit Geistigen Eigentum
  • Das Justitiariat stimmt sich zu Fragen des geistigen Eigentums eng mit der universitätseigenen Innovectis GmbH ab. Gerne können Sie diesen speziellen Punkt auch mit den Kollegen dort ausführlich erörtern. 
  • Bei Regelungen zu Publikationen ist der universitären Pflicht / dem universitären Recht zur Veröffentlichung angemessen Rechnung zu tragen und die Transparenzregelungen des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in Verbindung mit der Satzung der Goethe-Universität über die Information der Öffentlichkeit über die Forschung aus Mittel Dritter gemäß § 29 Absatz 8 HHG (Transparenzsatzung) zu beachten.
  • Bei einem Verstoß gegen vertraglich geregelte Geheimhaltungsvorschriften drohen unter Umständen hohe Schadensersatzforderungen. Daher ist auf strikte Einhaltung der Geheimhaltungsregelungen auch durch die am Projekt beteiligten Mitarbeitenden zu achten.
  • Die Zahlung der Vergütung sollte insbesondere bei größeren Projekten nach Erreichen bestimmter „Milestones“ erfolgen. Eine Vorfinanzierung von Projekten oder einzelnen Projektabschnitten durch die Universität kann grundsätzlich nicht erfolgen. 
  • Die Haftung sollte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und im Volumen auf die Höhe der Vertragssumme beschränkt sein. 
  • Die Verträge sollten grundsätzlich nach deutschem Recht und Gerichtsstand in Deutschland abgefasst werden. 
  • Vertragsmuster sind Bereich Justitiariat (FB 1-15) (justitiariat@uni-frankfurt.de) bzw. beim Vertragsmanagement Medizin (FB 16)(GU-DMA-FB16@kgu.de) erhältlich; die Mitarbeiter*innen unterstützen bei der Erarbeitung und Verhandlung der Verträge.


Aktuell geförderte Forschungsvorhaben an der Goethe-Universität 

Individualförderung

Treppenlauf_Einzelförderung

Koordinierte Programme

Networks

Wichtige Fördermittelgeber (externe Links)

Team

Dr. Christian Bamann

Teamleitung
IKB-Gebäude - Raum 5810
Telefon: 069 798-15191
E-Mail: bamann@em.uni-frankfurt.de

Dania Braun

Referentin für GRK und ECR
IKB-Gebäude - Raum 5750
Telefon: 069 798-15169
E-Mail: d.braun@em.uni-frankfurt.de

Stefanie Dreyer

Sachbearbeiterin Forschungsverträge
IKB-Gebäude - Raum 5350
Telefon: 069 798-15190
E-Mail: dreyer@pvw.uni-frankfurt.de

Jannis Gebken

Referent für SFB & Forschungsgroßgeräte
IKB-Gebäude - Raum 5790
Telefon: 069 798-15168
E-Mail: gebken@em.uni-frankfurt.de

Dr. Alexandra Hasse-Ungeheuer

Referentin für SFB & LOEWE
(derzeit nicht im Dienst)

Dr. Bettina Maria Heiss

Referentin für ECR- und nationale Einzelverfahren, DFG FOR und Akademieprojekte
IKB-Gebäude - Raum 5110
Telefon: 069 798-17405
E-Mail: heiss@em.uni-frankfurt.de

David Jungmann

Referent für EXC und Clustermonitoring
IKB-Gebäude - Raum 5500
Telefon: 069 798-15167
E-Mail: Jungmann@em.uni-frankfurt.de

Eva Jungmann

Referentin für Nationale Forschungsförderung
SFB und LOEWE
IKB-Gebäude - Raum 5330
Telefon: 069 798-17418
E-Mail: Ev.Jungmann@em.uni-frankfurt.de

Dr. Inga Schürmann

Persönliche Referentin des Vizepräsidenten für Forschung, Nachwuchs und Transfer und Referentin für EXC
IKB-Gebäude - Raum 5500
Telefon: 069 798-15199
E-Mail: I.Schuermann@em.uni-frankfurt.de

Dr. S. Franziska C. Wenzel

Referentin für Nationale Forschungsförderung,
Förderverfahren des Bundes (BMBF u.ä.)
IKB-Gebäude - Raum 5110
Telefon: 069 798-17415
E-Mail: s.wenzel@vdv.uni-frankfurt.de

Dr. Katrin Zaborowski

Referentin für Clustermonitoring
IKB-Gebäude - Raum 5640
Telefon: 069 798-15164
E-Mail: Zaborowski@em.uni-frankfurt.de

So erreichen Sie uns:

E-Mail: forschung-national@uni-frankfurt.de


Postadresse:

Goethe-Universität Frankfurt 

Research Support / Forschung National

Theodor-W.-Adorno-Platz 1 

60629 Frankfurt am Main


Besuchsadresse: 

Research Support / 5. OG

Eschersheimer Landstraße 121 

60322 Frankfurt am Main 

IKB-Gebäude (Lageplan)