Mit Ihrer Unterschrift unter Ihr Bewerbungsformular und Ihrer Teilnahme am ERASMUS-Programm sind Sie einige (bereits erwähnte) Verpflichtungen eingegangen. Da deren Nichteinhaltung zur Rückzahlung des Zuschusses führen kann, und Ihnen das Bewerbungsformular i.d.R. nicht vorliegt, führen wir sie hier noch einmal auf - ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie haben sich verpflichtet:
- den Auslandsaufenthalt für den vereinbarten Zeitraum anzutreten;
- selbst für ausreichenden Versicherungs- und Krankenversicherungsschutz zu sorgen;
- die Beihilfe ausschließlich zur Deckung von Kosten für Reise, Lebensunterhalt und Sprachvorbereitung zu verwenden, die im Rahmen des geplanten Auslandsstudienaufenthalts entstehen;
- die Beihilfe ganz oder teilweise zurückzuzahlen, falls Sie den Auslandsaufenthalt nicht antreten oder vorzeitig abbrechen sollten;
- zu Beginn des Auslandsaufenthaltes den Arrival-Teil der Confirmation of Period of Study im International Office der Gasthochschule gegenzeichnen und abstempeln zu lassen und im Teilnehmerkonto hochzuladen;
- den an der Gasthochschule für Sie vorgesehenen Studienplan (formalisiert im Learning Agreement) einzuhalten, die Veranstaltungen regelmäßig und durchgängig zu besuchen und alle Teilleistungen zu erbringen;
- das eingescannte Learning Agreement bzw. ggf. das Changes to Learning Agreement im Teilnehmerkonto hochzuladen;
- folgende aufgezählte Unterlagen fristgerecht einzureichen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Studienaufenthaltes, jedoch spätestens am 01. April bei Aufenthalten im vorangegangenen WS und spätestens bis zum 01. August bei nach dem SoSem 2016 endenden Aufenthalten;
- am Ende des Auslandsaufenthaltes die Confirmation of Period of Study im International Office der Gasthochschule gegenzeichnen und abstempeln zu lassen und im Teilnehmerkonto hochzuladen;
- dem IO Ihren persönlichen Erfahrungsbericht (mindestens drei Din-A4-Seiten, Vorlage im Downloadbereich verwenden) im Teilnehmerkonto hochzuladen;
- unter dem von der EU-Kommission an Sie direkt per Email versendeten Link die EU Online Survey im Mobility Tool der EU-Kommission auszufüllen.
- das Offizielle Transcript der Gasthochschule im Teilnehmerkonto hochzuladen.
Auch die in der ERASMUS-Studierendencharta aufgeführten Punkte sind einzuhalten:
- Es wird erwartet, dass Sie die gesamte vereinbarte Studienzeit in der Gasteinrichtung verbringen (also den Richtwert von 30 ECTS-Credits pro Semester im Auge behalten, die Vorgaben der Gasthochschule und ggf. auch Ihres Fachbereiches beachten) und nicht nebenher so viel arbeiten, dass Ihr Studium darunter leidet, etc.)
- Es wird erwartet, dass Sie sich den entsprechenden Prüfungen und anderen Beurteilungen unterziehen (sofern die Gasthochschule dies vorschreibt; die Vorgaben an der Gasthochschule sind hier maßgeblich).
- Es wird erwartet, dass Sie sich an die Vorschriften und Regeln der Gasthochschule halten (auch wenn diese ggf. strikter sind als die Vorgaben durch die Heimathochschule, z.B. hinsichtlich abzulegender Prüfungen).
- Sobald Abweichungen von der Lernvereinbarung (Learning Agreement) auftreten, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Heimat- und Gasteinrichtung treffen (Changes to Original Learning Agreement).
- Kommen Sie Ihren Vereinbarungen aus Ihrer ERASMUS-Stipendienvereinbarung mit Ihrer Heimathochschule oder Ihrer Nationalen Agentur (hier: DAAD) nach.