Akute Gefährdungslagen

Polizei

Was ist eine akute Gefährdungslage?

Amoklage »
Bombendrohung »
Geiselnahme »
Gewaltvorfälle »
Suizid/Tod »

Verständigen Sie sofort per Notruf die Polizei 110!
Im Brandfall: Feueralarm auslösen und Feuerwehr alarmieren, Notruf 112!


Amoklage:

Eine Amoklageliegt vor, wenn ein (oder mehrere) Täter mittels Waffen ziellos oder systematisch, eine oder mehrere Personen verletzt oder getötet bzw. dies versucht hat, auf weitere Personen einwirken kann und in fortgesetzter Verletzungs-, Tötungsabsicht handelt oder ein entsprechendes Verhalten von ihm zu erwarten ist.

Verhaltensempfehlungen/Hinweise:

  • Versuchen Sie ruhig zu bleiben
  • Suchen Sie sofort Deckung
  • Verstecken Sie sich bzw. bringen Sie sich in Sicherheit, kommen Sie nicht zu früh aus der Deckung bzw. dem Versteck
  • Flüchten Sie, sofern es die Situation zulässt. Nutzen Sie dabei Deckungsmöglichkeiten.
  • Absolute Lebensgefahr im Einwirkungsbereich des Täters!

Sofort die Polizei per Notruf verständigen, möglichst durch Zeugen selbst.


Bombendrohung (telefonisch):

Hören Sie zu, unterbrechen Sie nicht, versuchen Sie möglichst viele Informationen zu gewinnen und versuchen Sie ein Weitersprechen zu erreichen. Notieren Sie Datum/Uhrzeit und die Telefonnummer bei Display-Anzeige, Dauer des Anrufs und den Wortlaut der Drohung, Angaben (Sprache, Sprachart, Geschlecht, Dialekt/Akzent, geschätztes Alter) zum Anrufer und zu den Hintergrundgeräuschen.

Außerdem stellen Sie folgende Rückfragen:

  • Wann wird die Bombe explodieren?
  • Wo befindet sich die Bombe?
  • Wie sieht die Bombe aus?
  • Was ist das für eine Bombe?
  • Wie wird die Bombe gezündet?
  • Wie heißen Sie?
  • Von wo rufen Sie an?
  • Warum haben Sie die Bombe gelegt?

Anschließend erklären Sie sich für nicht zuständig. 

Wichtig: sofortige Meldung der Drohung bei Vorgesetzten und Polizei –Notruf 110.


Geiselnahme:

Eine Geiselnahme liegt vor, wenn ein Täter eine Person zur Durchsetzung seiner Ziele an einem der Polizei bekannten Ort in seiner Gewalt hat.

Verhaltensempfehlungen/Hinweise:

  • Räumlichkeiten nicht betreten; Sie laufen Gefahr, selbst als Geisel genommen zu werden
  • Keine Alleingänge
  • Besonnen handeln
  • Keine Panikreaktion
  • Keine Provokation der Täter, Täter sind hochgradig erregt und unberechenbar
  • Keine selbstständige Kontaktaufnahme, nur unabweisbare Gespräche entgegennehmen

Sofort die Polizei per Notruf verständigen, möglichst durch Zeugen selbst.


Gewaltvorfälle allgemein:

  • Bei gewalttätigen Vorfällen: stets Kontaktaufnahme mit der Polizei, besonders für Handlungen unter Verwendung von Waffen, bei sexuellen Übergriffen und/oder brutalen und gesundheitsgefährdenden oder gemeingefährlichen Taten.
  • Wenn Sie sich bedroht fühlen und nicht einschätzen können, was als Nächstes passiert, dann handeln Sie:
  • Räumliche Distanz herstellen -Ankündigung: „Ich hole Hilfe!“ und Blickkontakt zu KollegInnensuchen und zum Telefon gehen.
  • Hilfe holen: KollegInnen, Pförtner (Sicherheitsdienst) und/oder Polizei anrufen

Bis zum Eintreffen der Polizei gelten folgende Empfehlungen:

  • Versorgung der betroffenen Opfer
  • Schriftliches Festhalten wesentlicher Tatumstände (Uhrzeiten, Geschehensabläufe)
  • Erreichbarkeit von Zeugen sicherstellen (Telefonnummern)
  • Gefahren abwehrende Maßnahmen mit der Polizei vorab telefonisch absprechen
  • Anzeige in Betracht ziehen

Suizid/Tod

Was Sie tun können:

  • Feuerwehr oder Polizei alarmieren, 112 oder 110
  • Erste Hilfe leisten, wenn möglich
  • Nichts am Fundort verändern
  • Übermittlung einer evtl. Todesnachricht ist Aufgabe der Polizei, sie übernimmt die Benachrichtigung von Angehörigen.
  • Hochschulleitung informieren