Schwerbehindertenvertretung
In welchen Fällen können Sie sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden?
- In Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Beschäftigten als Einzelperson oder als Gruppe betreffen
- Bei Problemen mit Vorgesetzten oder KollegInnenu.a. zur Gesprächsbegleitung
- Bei Fragen zur behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung
- Zur Antragstellung zur Erlangung eines Grades der Behinderung (GdB)
- Wiedereingliederungsmaßnahmen
- Auch bei Einstellungsvorgängen, sofern sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben.