Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ziele des BEM sind die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, die Prävention erneuter Arbeitsunfähigkeit, der Erhalt des Arbeitsplatzes und die Vermeidung von Berufs-/Dienstunfähigkeit.
Für wen ist BEM?
- Wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
- Wenn gesundheitliche Probleme vorliegen, völlig unabhängig davon, ob diese arbeitsplatzbedingt sind oder außerhalb des Arbeitsumfeldes liegen, müssen Betroffene nicht abwarten, bis sie über die 6-Wochen-Grenze hinaus arbeitsunfähig erkrankt sind. Sie können sich auch gerne schon früher an das BEM wenden.
- In einem vertraulichen Gespräch mit dem BEM-Beauftragten und ggf. weiteren Personen des Integrationsteam werden mit dem/r betroffenen MitarbeiterIndie Ursachen für die Erkrankung und deren Auswirkungen, die Möglichkeiten des weiteren Einsatzes sowie die Ziele und Vorstellungen der/s Mitarbeiterin/s erörtert. Gemeinsam werden daraufhin Lösungsansätze und Möglichkeiten des weiteren Vorgehens erarbeitet.