Der Unterhalt von den Eltern ist gesetzlich geregelt und verpflichtet Eltern grundsätzlich ihre volljährigen Kinder finanziell in ihrer Ausbildung zu unterstützen. Die Höhe berechnet sich u.a. aus den finanziellen Möglichkeiten der Eltern und orientiert sich an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.
Mehr Informationen zur Gesetzeslage bietet der Verband der Studentenwerke.
Student*innen unter 25 Jahren haben Anspruch auf die Auszahlung ihres Kindergeldes. Außerdem können Student*innen BAföG beantragen – vom Staat finanziert, liegt der maximale BAföG-Satz bei 853€ monatlich und muss anteilig nach dem Studium zurückgezahlt werden.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Frankfurt am Main berät Sie gerne im Rahmen seiner Sprechstunden zum Thema BAföG.
Die Kontaktdaten und Sprechstundenzeiten finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Frankfurt am Main.
Für Student*innen in fortgeschrittenen Studienabschnitten sind Bildungskredite eine weitere Finanzierungsmöglichkeit. Bis zu 300€ monatlich können für maximal 24 Monate ausgegeben werden, die anschließend zurückgezahlt werden müssen. Alle Fakten finden Sie auf der Seite des Studentenwerks der Goethe-Universität oder bei den jeweiligen Kreditgebern, z. B. der KfW.
Viele Student*innen nutzen Nebenjobs als Einkommensquelle. Verdienst- und Stundenobergrenzen müssen dabei eingehalten werden, um den Studentenstatus zu erhalten z.B. maximal 20 Arbeitsstunden/Woche. Eine Jobbörse für Nebenjobs gibt es auf der Seite des Studentenwerks Frankfurt am Main.
Informationen und Tipps zur Finanzierung des Studiums bietet der Ratgeber „Clever studieren – mit der richtigen Finanzierung“ der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale NRW.