Wahl der Jugend-und Auszubildendenvertretung 2021

Da die Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen sowie der Wahlen zur Jugend-und Auszubildendenvertretung im Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie in Hessen nicht sichergestellt war, hat der Hessische Landtag am 24.03.2020 das Gesetz zur Verschiebung der Personalratswahlen 2020 und der Verschiebung der Wahlen zur Jugend-und Auszubildendenvertretung 2020 in der Fassung der Landtagsdrucksache 20/2566 beschlossen. Dieses Gesetz bestimmt, dass die bisherigen Personalvertretungen und die Vertreterinnen und Vertreter der JAV über den 31.05.2020 hinaus, längstens bis zum 31.05.2021, im Amt bleiben.  

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat mit Erlass vom 21.08.2020 den Mai 2021 als Zeitraum für die nächsten Personalratswahlen und der Wahlen zur Jugend-und Auszubildendenvertretung bestimmt.


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Gesetzliche Grundlagen