Allgemeines zum Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Arbeiten mit Erregern gemäß Infektionsschutzgesetz dürfen ausschließlich durchgeführt werden wenn eine Erlaubnis vorliegt. Eine Erlaubnis ist immer an eine Person gebunden und umfasst definierte Infektionserreger und für die Arbeiten geeignete Räume.

Wenn Sie beabsichtigen, mit Infektionserregern zu arbeiten, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob dies in bereits angezeigten bzw. genehmigten Laboratorien unter der Aufsicht einer Erlaubnisinhaberin oder eines Erlaubnisinhabers gemäß IfSG möglich ist und klären Sie die Einzelheiten mit der Person.
Prüfen Sie bzw. die/der Erlaubnisinhaber*in in diesem Zusammenhang bitte, ob die vorliegende Erlaubnis ihren Erreger mit einschließt - anderenfalls muss die Erweiterung des Erregerspektrums der Behörde angezeigt werden.

Wenn eine neue Erlaubnis nach Infektionsschutzgesetz erforderlich ist, muss ein entsprechender Antrag durch die Universität bei der Genehmigungsbehörde (Gesundheitsamt Frankfurt) gestellt werden.

In Zweifelsfällen oder in Fällen, bei denen eine neue Erlaubnis oder eine Anzeige erforderlich ist, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an das Referat Biologische Sicherheit.


Kontakt

Referat Biologische Sicherheit

Campus Westend, SKW-Gebäude 
Räume 02.C107/108/109/110
HPF 310
Rostocker Straße 2
60323 Frankfurt am Main

E-Mail:
BiologischeSicherheit@uni-frankfurt.de
Fax: 069/798 23067

Dr. Heike Körber - Referatsleitung
Telefon: 069/798 23657

Dr. Achim Werckenthin
Telefon: 069/798 23675

Dr. Petra Bernardi
Telefon: 069/798 23653

N.N. - Assistenz
Telefon: 069/798 23641