Arbeitsschutzbegehungen


Arbeitsschutzbegehungen finden regelmäßig in allen Fach- und Verwaltungsbereichen der Goethe-Universität statt und dienen dazu:

  • Schwachstellen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in den einzelnen Arbeitsbereichen zu erkennen,
  • die Umsetzung von notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu kontrollieren,
  • die Wirksamkeit von festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen zu beobachten,
  • Verantwortliche und Beschäftigte zu notwendigen Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten.

Durch Arbeitsschutzbegehungen soll überprüft werden, ob alle Verantwortlichen ihren Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz ausreichend nachkommen.

Die Notwendigkeit von Arbeitsschutzbegehungen ergibt sich aus der Organisations-, Informations- und Kontrollpflicht der Hochschulleitung nach dem Arbeitsschutzgesetz und aus den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit/der Betriebsärzt*innen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Arbeitsschutzbegehungen werden von den Fachkräften für Arbeitssicherheit (bzw. den Betriebsärzt*innen) im Auftrag der Hochschulleitung durchgeführt.

Die Planung und Durchführung von Arbeitsschutzbegehungen erfolgt durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Referats Arbeitsschutz.

Der Begehungstermin wird gemeinsam mit der/dem Verantwortlichen des zu begehenden Bereiches (Institutsleiter/in, Abteilungsleiter/in, Geschäftsführende/r Direktor/in) abgestimmt. Spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin erfolgt die schriftliche Einladung aller Teilnehmer*innen.

Teilnehmer*innen sind i. d. R.:

- zwei Fachkräfte für Arbeitssicherheit,

- der/die Institutsleiter/in oder Abteilungsleiter/in oder Geschäftsführende/r Direktor/in,

- der/die Sicherheitsbeauftragte und

- ggf. eine weitere Person die den Arbeitsbereich ausreichend gut kennt und Zugang zu den Räumlichkeiten hat.

Dem Personalrat und den Betriebsärzt*innen wird ebenfalls die Möglichkeit eingeräumt, an der Begehung teilzunehmen.

Ablauf der Begehung

Eine Arbeitsschutzbegehung dauert in der Regel ca. 2 Stunden und ist gegliedert in:


  1. Vorbesprechung mit der/dem Verantwortlichen des Arbeitsbereiches zur Arbeitsschutzorganisation 
  2. Stichprobenartige Begehung des Arbeitsbereiches (Labore, Büros, Werkstätten, Lager etc.)
  3. Abschlussbesprechung vor Ort und Hinwirken auf ggf. notwendige Sofortmaßnahmen

Begehungsbericht

Im Anschluss an die Begehung wird durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Begehungsbericht erstellt.

Diesen erhalten die/der Verantwortliche des Arbeitsbereiches, der Präsident/die Präsidentin (über den Kanzler/die Kanzlerin), alle Teilnehmer*innen der Begehung, der Personalrat, die Betriebsärzt*innen und ggf. weitere verantwortliche Personen. 

Der Bericht stellt den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Begehung dar und gibt einen Überblick über die in der Vorbesprechung und während der Begehung festgestellten arbeitsschutzrelevanten Gegebenheiten. Er umfasst eine Gefährdungsermittlung mit Risikoeinschätzung und enthält Maßnahmenvorschläge zur Beseitigung von festgestellten Gefährdungen. 

Die Umsetzung notwendiger Schutzmaßnahmen ist Aufgabe der/des Verantwortlichen des Arbeitsbereiches. 

Falls einzelne Schutzmaßnahmen nicht wie vorgeschlagen umsetzbar sein sollten, hat die/der Verantwortliche andere geeignete Maßnahmen festzulegen und umzusetzen, die mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen. 

Der Begehungsbericht dient außerdem als arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsermittlung, welche zur Erstellung der nach §5 Arbeitsschutzgesetz geforderten Gefährdungsbeurteilung genutzt werden kann. 



Ihre Anfrage an das Referat Arbeitsschutz richten Sie bitte an folgende Adresse:

arbeitsschutz@uni-frankfurt.de