Outgoings

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ERASMUS+ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, welches Studierenden Studienaufenthalte an europäischen Universitäten ermöglicht. Nähere Informationen zu ERASMUS
  • Befreiung von Studiengebühren: Als ERASMUS-Student/in sind Sie von Studiengebühren an der Gastuniversität befreit. Bitte beachten Sie: an Ihrer Heimatuniversität müssen Sie eingeschrieben bleiben und auch die Semestergebühren zahlen. Die Kosten für das Semesterticket können Sie sich per Antrag zurückerstatten lassen. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen auf der Homepage des Global Office.
  • Mobilitätszuschuss: Sie erhalten einen Zuschuss, der von der Höhe je nach Zielland variiert. Achtung: Für die Schweiz gelten besondere Bedingungen. Die Höhe des Zuschusses wird in jedem Studienjahr vom DAAD vorgegeben.

Die folgende Liste zeigt den aktuellen Stand 

  • Gruppe 1:  Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden: Monatspauschale 600 €; maximale    Sockelförderung 2.400€ bei einem Semester, 4.800€ bei zwei Semestern.
  • Gruppe 2:  Belgien, (Deutschland), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern: Monatspauschale 540€ – maximale Sockelförderung 2.160€ bei einem Semester, 4.320€ bei zwei Semestern.
  • Gruppe 3:   Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn: Monatspauschale 490€ – maximale Sockelförderung 1.960€ bei einem Semester, 3.920€ bei zwei Semestern.
  • Schweiz:     Die Schweiz hat aktuell (und bis auf weiteres) den Status eines „Partnerlandes“, nicht jedoch eines „Programmlandes“. Das bedeutet: Studiengebühren werden Ihnen erlassen, allerdings dürfen Sie keine ERASMUS-Förderung erhalten. Die Schweizer Seite übernimmt aber die entsprechende finanzielle Förderung.

Auf die Sockelförderung kommen ab dem akademischen Jahr 2023/24 so genannte Social Top ups für Studierende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ monatlich und Förderung für Green Travel. Was sich genau dahinter verbirgt, erfahren Sie auf der Website des Global Office der Goethe-Universität

Dort finden Sie für jeden Jahrgang auch noch einmal „spezielle Infos“.

  • Studierende in besonderen Situationen: Studierende mit Beeinträchtigung oder besonderen Bedürfnissen (z.B. alleinerziehend mit Kind) können zusätzliche Förderung beantragen.
  • Anerkennung von Studienleistungen: Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden durch die Heimathochschule gemäß dem vorab vereinbarten „Learning Agreement“ anerkannt. Leistungen, die nicht anerkennt wurden, können im Diploma Supplement aufgelistet werden.

Der Fachbereich unterhält Kooperationsverträge mit verschiedenen innereuropäischen und außereuropäischen Universitäten.

  • Sie müssen regulär an der Goethe-Universität immatrikuliert sein (Gasthörer*innen können nicht an ERASMUS+ teilnehmen) und dies zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Gastaufenthaltes im Ausland
  • Bei Antritt des Auslandsstudiums sollten Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben, also mindestens im dritten Semester sein. Aufgrund der langen Vorlaufzeit bedeutet das, dass Sie sich bereits im ersten Semester bewerben könnten.
  • Sie sollten gute Studienleistungen vorweisen können.
  • Sie müssen genügend Sprachkenntnisse vorweisen, um in der jeweiligen Landes- bzw. Unterrichtssprache studieren zu können. Das gilt insbesondere für Aufenthalte in Spanien, Frankreich, Türkei, Griechenland und Portugal. Ohne entsprechende Sprachkenntnisse ist ein Studienaufenthalt nicht möglich. Da sich die erforderlichen Nachweise ändern können, ist ein Blick auf die Homepage der Partneruniversität hilfreich.

Es handelt sich hierbei um die Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). In diesem Referenzrahmen ist genau festgelegt, welche Kenntnisse auf welchem Niveau verlangt werden.

Auf dieser Website finden Sie außerdem Hinweise zu anderen Zertifikaten (z.B. TOEFL, DELF) und deren Entsprechungen zu den Niveaustufen des GER.

Bitte beachten Sie: Die Gastuniversitäten verlangen in der Regel entsprechende Sprachnachweise spätestens dann, wenn Sie sich dort einschreiben. Sie haben zudem das Recht, Bewerber*innen abzuweisen, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen – auch wenn diese zuvor von uns angekündigt/nominiert wurden.

Sie können im Bachelor, Master und während der Promotion für jeweils mindestens 3 bis maximal 12 Monate an ERASMUS+ teilnehmen. Insgesamt also bis zu 36 Monaten. Auch für Lehramtsstudiengänge (L1, L2, L3, L5) ist eine Teilnahme über den Fachbereich Erziehungswissenschaften möglich. 

Die Bewerbung findet über ein Online-Portal statt, das über die Homepage des Global Office erreichbar ist.

Das Portal wird etwa zwischen Mitte November bis Mitte Dezember für die darauffolgende Bewerbungsphase geöffnet. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise und Informationen auf der Website des Global Office.

Die Bewerbungsfrist endet immer am 01. Februar eines Jahres für Studienaufenthalte im darauffolgenden akademischen Jahr (Wintersemester und Sommersemester; d.h. beispielsweise am 01.02.2026 für das WS 2026/27 und das SoSe 2027). Auch wer ausschließlich im Sommersemester des darauffolgenden Studienjahres ins Ausland möchte, muss sich bis zum 01.Februar bewerben. Alle bis zum 01.02. eingegangene Bewerbungen werden berücksichtigt, die Reihenfolge des Eingangs spielt keine Rolle. Die Auswahl erfolgt am Fachbereich Erziehungswissenschaften.

Hier finden Sie Informationen dazu, welche Dokumente für die Online-Bewerbung hochzuladen sind.

Die Hinweise werden ggf. für jedes Jahr aktualisiert.

Für den Fachbereich Erziehungswissenschaften beachten Sie bitte noch die folgenden Punkte:

  • Ein Sprachnachweis kann, muss aber noch nicht bei der Bewerbung vorgelegt werden; falls Sie keinen Nachweis vorlegen, braucht es allerdings eine Aussage zu den vorhandenen Sprachkenntnissen.
  • Bitte verfassen Sie das Motivationsschreiben für Frankreich und Luxemburg auf Französisch, für Spanien auf Spanisch und für alle anderen Länder auf Englisch (Ausnahme: Österreich und Schweiz, hier können Sie auch auf Deutsch schreiben). Für das Motivationsschreiben beachten Sie bitten den Leitfaden auf Homepage  des Global Office. Das Motivationsschreiben soll Auskunft darüber geben, warum Sie mit Blick auf Ihr Studium im Ausland studieren möchten und nicht, warum Sie schon immer in dieses Land reisen wollten.
  • Bitte laden Sie keine weiteren Dokumente außer den erforderlichen hoch!!!

Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die eingegangenen Bewerbungen an den Fachbereich übermittelt. Die Auswahl findet im Laufe des Februars spätestens Anfang März am Fachbereich statt. Sie erhalten dann eine E-Mail mit weiteren ausführlichen Informationen zum weiteren Ablauf. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung ab!

Der Fachbereich Erziehungswissenschaften orientiert sich an folgenden Auswahlkriterien:

  • Studierende im Hauptfach BA/MA Erziehungswissenschaft haben Vorrang gegenüber Studierenden im Nebenfach;
  • höhere Semester haben Vorrang gegenüber niedrigen Semestern;
  • Studierende mit Sprachkenntnissen in der jeweiligen Landessprache haben Vorrang;
  • Aussagekräftige und überzeugende Motivationsschreiben (also mit dem Blick auf das Studium und die Inhalte) haben Vorrang.

Falls es mehr Bewerber*innen als Plätze gibt und wir nicht auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen entscheiden können, behalten wir uns vor, Auswahlgespräche mit den Bewerber*innen zu führen. 

In den vergangenen Semestern konnten wir immer (fast) allen Bewerber*innen Plätze anbieten, manchmal jedoch nicht an den Wunschuniversitäten oder im Wunschsemester. Die Entscheidung, ein Angebot anzunehmen, liegt dann natürlich bei Ihnen.

Bitte fragen Sie vorab nicht nach der Chance, einen bestimmten Platz zu bekommen, da dies immer von der Anzahl der Bewerbungen insgesamt abhängt, die auch stark schwanken kann. Eine verlässliche Aussage dazu ist also nicht möglich.

Für manche Universitäten haben wir First Hand Experiences. Sie finden hier allgemeiner gehaltene Informationen zu Wohnungen, Finanzen und Studium. Auf Nachfrage können wir Sie gerne mit einigen Studierenden dieser Peer-Beratung vernetzen.

Auf der Seite des Global Office finden Sie ausführlichere Erfahrungsberichte von Studierenden.

Bitte informieren Sie sich über die zahlreichen weiteren Möglichkeiten auf der Website des Global Office.