Praktikum im Ausland

Insbesondere in den naturwissenschaftlichen Studiengängen bietet sich ein Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Forschungsaufenthaltes in Form eines Praktikums (Forschungspraktikum, Praktikum in einem Unternehmen im Ausland, etc.) an. Auch ein Praktikum im Ausland muss im Vorfeld gut geplant sein. Die Finanzierung sollte ebenfalls früh genug geplant werden. 

Hier finden Sie Informationen rundum das Thema Bewerbung, Finanzierung und die Planung Ihres Auslandspraktikums als Studierende/r am Fachbereich 14! 

Bewerbung

Wenn Sie sich bereits dazu entschlossen haben, ein Auslandspraktikum zu absolvieren, sollten Sie die Bewerbungsfristen (je nach Programm und Finanzierung unterschiedlich) beachten. 

Allgemein gilt: Fangen Sie im besten Fall mind. 1 Jahr vor Praktikumsbeginn im Ausland mit den Planungen (Praktikumsstelle, Programmart, Finanzierung etc.) an, um alle Bewerbungsunterlagen rechtzeitig parat zu haben und keine Bewerbungsfrist zu verpassen.

Bei der Suche nach einem Auslandspraktikum haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

In der Regel gilt, dass Sie Ihren Praktikumsplatz selbst suchen und organisieren. Es gibt jedoch Förderprogramme, die Ihnen Hilfestellungen leisten können.

Ihren Praktikumsplatz können Sie wie folgt finden:

  • Sie suchen auf eigene Faust und organisieren Ihr Auslandspraktikum selbst. 
  • Sie können den Kontakt für Forschungspraktikum vermittelt bekommen. Fragen Sie doch mal eine/n Ihrer Professor/innen nach bestehenden Kooperationen und Kontakten ins Ausland. 
  • Zusätzlich lohnt sich die Suche nach Praktika im Ausland auf den folgenden Online-Plattformen:

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Suche nach einem Praktikumsplatz im Ausland, kommen Sie gerne bei uns im Dekanat vorbei. 

Weitere Informationen des Global Office rundum das Thema Praktikum im Ausland finden Sie auch hier.

Der Zeitpunkt Ihrer Bewerbung hängt vom Zielland und vom Förderprogramm ab. 

Zusätzlich sollten Sie sich überlegen, ob sie ein freiwilliges oder ein verpflichtendes Praktikum absolvieren möchten. Die Bedingungen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Studiengang. 

Im Allgemeinen gilt: Treten Sie Ihr Auslandspraktikum nicht vor dem 3. Fachsemester im Bachelor an. 

Bitte planen Sie Ihre Vorhaben immer mind. ein Jahr vor Antritt Ihres Auslandspraktikums. 
Beispiel: Möchten Sie im August/September 2025 ins Ausland, beginnen Sie spätestens im September 2024 mit den Planungen. 

Die Bewerbungsfristen für Auslandspraktika sind in der Regel flexibler als beim Auslandsstudium. So gibt es in zahlreichen Förderprogrammen mehrere  Bewerbungsrunden pro Jahr. Der Unterschied zum Auslandsstudium ist nur oft, dass Sie vor Beantragen der Förderung bereits Ihren Praktikumszusage vorweisen müssen (jedoch nicht immer!). Achten Sie darauf an beides (Praktikumsplatzsuche und Finanzierung) von Beginn an Ihrer Planungen zu denken, 

Die Bewerbungsfristen finden Sie unten zu den jeweiligen Förderprogrammen. 

Vorab wichtige Fristen, die einzuhalten sind: Bei ERASMUS+ Praktika müssen Sie mind. 60 Tage vor Praktikumsbeginn, die Förderung beantragen. Beim DAAD in der Regel bereits ein Jahr im Voraus

Planen Sie vor Ihrer Bewerbung genug Zeit für das Sammeln der benötigten Dokumente für Ihr Auslandspraktikum ein. Unter Umständen stehen Ihnen die einzureichenden Dokumente nicht direkt alle zur Verfügung. Insbesondere Auslandspraktika im außereuropäischen Ausland stellen einen nicht zu unterschätzenden Mehraufwand in der Organisation an (Visum, Flug, Unterkunft etc.). 


    In der Regel benötigen Sie - je nach Programm, Stipendiengeber und Zielland - folgende Dokumente:

    • Bewerbung bei der Praktikumsstelle (ggf. über Vermittlungsorganisation) | Praktikumszusage ggf. nachzureichen
    • Transcript of Records über Ihre aktuell erbrachten Studienleistungen
    • Evtl. Sprachnachweise: Wenden Sie sich hierfür an das Sprachenzentrum
    • Versicherungsnachweis (evtl. wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz benötigt), entfällt i.d.R. bei ERASMUS+ : Wenden Sie sich an Ihre gesetzliche/private Krankenkasse
    • WICHTIGDas Studierendenwerk Frankfurt am Main bietet allen Studierenden eine Gruppenunfall- und Haftpflichtversicherung über einen privaten Versicherer an. Diese gilt in der Regel automatisch sofern Sie an der Goethe-Universität immatrikuliert sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
    • Anerkennung des Praktikums klären (Prüfungsamt, Studiengangsbeauftragte/r) 
    • außerhalb EU: Visum, Arbeitserlaubnis
    • Zusätzlich selbstverständlich auch: Lebenslauf, Motivationsschreiben, ggf. Referenzschreiben oder Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers (DAAD) 

    Achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen. Die Bewerbervoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen variieren je nach Förderprogramm. 

    Der perfekte Zeitpunkt für Ihr Auslandspraktikum hängt von Ihrem Studiengang ab. Je nach Studienphase (Bachelor, Master, 1., 2., 3. Staatsexamen) ist es empfehlenswert sich Gedanken über den idealen Zeitpunkt Ihres Auslandspraktikums zu machen. So vermeiden Sie, dass es zu Studienverzögerungen kommt. Hierfür lohnt es sich im Studienverlaufsplan zu überprüfen, in welchem Semester verpflichtende Praktikumsmodule zu absolvieren sind. 

    Im M.Sc. Chemie oder im M.Sc. Biochemistry ist es möglich, zwei Praktikumsmodule auf einen Praktikumsaufenthalt im Ausland zu kombinieren. So verlängern Sie automatisch Ihren Auslandsaufenthalt. 

    Im Staatsexamenstudiengang Pharmazie bietet sich vorrangig das PJ (Praktische Jahr) für einen Auslandsaufenthalt an. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege

    Bei Fragen und Unklarheiten rundum das Thema Anerkennung, kontaktieren Sie das für Ihren Studiengang zuständige Prüfungsamt.

    Im Allgemeinen gilt: Treten Sie Ihr Auslandspraktikum nicht vor dem 3. Fachsemester im Bachelor an.

    Finanzierung

    Ein Praktikum im Ausland sollte nicht an der Finanzierung scheitern. Es gibt zahlreiche Programme und Finanzierungsmöglichkeiten, die das Vorhaben "Auslandspraktikum" ermöglichen können. 

    Für ein persönliches Beratungsgespräch, kontaktieren Sie gerne unseren Referenten für Internationalisierung.


    Email: internationalfb14@uni-frankfurt.de

    Sie möchten im europäischen Ausland (+ Island, Türkei) Ihr Prakitikum absolvieren? ERASMUS+ stellt hierfür die ideale Finanzierungsmöglichkeit dar. 


    Die Voraussetzungen für die Förderung eines Praktikums mit ERASMUS+:

    •  Praktikumsdauer: mind. 2 Monate (60 Tage), max. 6 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion). Sie können also bspw. 6 Monate im Bachelor und dann nochmals 6 Monate lang im Master gefördert werden. 
    • Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Goethe-Universität immatrikuliert sein.

    Die Leistungen beinhalten Folgendes: 

    •  Eine monatliche Förderung von mind. 690€.
    • Für Teilnehmende mit geringeren Chancen (Erstakademiker, Studium mit Kind, Erwerbstätig neben dem Studium) ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, verschiedene Zusatzförderungen zu beantragen. (Siehe hier.) 
    • Ein Zertifikat über die Teilnahme am Programm, Online-Begleitung, Interkulturelles Training, Organisatorische Unterstützung vom Global Office

    Bewerbungsfrist: Jederzeit möglich, jedoch immer mind. 2 Monate vor Praktikumsbeginn. Bewerbung max. 5 Monate vor Praktikumsbeginn möglich.  

    Bitte hier über die Bewerbungsplattform bewerben. 

    Weitere Infos des Global Office über notwendige Bewerbungsunterlagen etc. finden Sie hier


    Sie möchten außerhalb Europas (außerhalb des ERASMUS+ Raums) ein Praktikum machen? PROMOS (DAAD) stellt hierfür eine gute Finanzierungsmöglichkeit dar. 

    Die Voraussetzungen für ein PROMOS-Stipendium: 

    • Praktikumsdauer: mind. 1 Monat, max. 4 Monate 
    • Ein Notenschnitt von mind. 2,4 wird empfohlen (je nach Bewerberlage unterschiedlich)
    • Bei Einreichung der Bewerbung müssen Sie sich mind. im zweiten Fachsemester des Bachelorstudiums ODER im ersten Fachsemester des Masterstudiums befinden. Doktorand/innen können nicht gefördert werden.

    Die Leistungen beinhalten Folgendes:

    • Ein monatliches Stipendium zwischen 350€ und 550€ (je nach Land unterschiedlich). Hier finden Sie die aktuellen Fördersätze. 

    Bewerbungsfristen sind in der Regel:

    • Für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Januar bis Juni: Anfang November des Vorjahres
    • Für Auslandsaufenthalte beginnend zwischen Juli bis Dezember: Anfang Mai des laufenden Jahres
    Die Bewerbung findet in der Regel über ein Online-Portal statt. Sie finden es hier. 
    Weitere Informationen zum PROMOS-Stipendium gibt es hier.

    Sie sind Masterstudent in folgenden Studiengängen: 

    M.Sc. Arzneimittelforschung, M.Sc. Chemie, M.Sc. Biochemistry, M.Sc. Interdisciplinary Neuroscience 

    Und möchten primär ins außereuropäische Ausland für selbstorganisierte Labor- oder Forschungspraktika, dann können Sie sich für das neue International Lab Visits Stipendium der Goethe Universität bewerben. 

    Die Voraussetzungen für das International Lab Visits Programm sind:

    • Praktikumsdauer: mind. 2 Monate, max. 6 Monate
    • Sehr gute bis gute akademische Leistungen: Ø 2,0 oder besser. 
    • Nominierung durch eine/n Studiengangsbetreuer/in der Goethe-Universität
    • Nachweis früherer Forschungserfahrung und/oder relevanter außeruniversitärer Aktivitäten

    Die Leistungen des Stipendium beinhalten Folgendes: 

    • Ein monatliches Stipendium zwischen 350€ und 550€ (je nach Land unterschiedlich). Hier finden Sie die aktuellen Fördersätze. 
    • Eine Reisekostenpauschale von mind. 200€ (bis zu 2000€ möglich je nach Zielland) 

    Es gibt drei Ausschreibungen pro Jahr. 

    Die Bewerbungsfristen für 2025 sind: 1. Runde: 31. März 2. Runde: 31. August 3. Runde: 31. Oktober

    Bitte beachten Sie die Nominierungsfristen jeweils 2 Wochen im Voraus. (Die Nominierung erfolgt durch die Studiengangsbetreuer.)

    Weitere Informationen über die Auswahlkriterien und die einzureichenden Bewerbungsunterlagen finden Sie hier


    Sie studieren im Bachelor und möchten ins europäische ODER nicht-europäische Ausland? Dann bewerben Sie sich für das RISE-Stipendium. RISE ist ein Stipendium des DAAD exklusiv für die Natur- und Ingenieurwissenschaften (sowie Informatik).

    Die Voraussetzungen für RISE sind Folgende: 

    • Praktikumsdauer: mind. 6 Wochen, max. 3 Monate. Frühester Start: 1. Juni (möglichst in vorlesungsfreier Zeit)
    • Immatrikuliert und im 2. Fachsemester des Bachelorstudiums 

    Die Leistungen des RISE-Stipendiums beinhalten: 

    • Ein monatliches Vollstipendium in Höhe von mind. 950€ (max. 1300€)
    • Eine Reisekostenpauschale (Höhe abhängig vom Zielland)
    • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung  

    Die Bewerbungsfristen sind in der Regel Ende November. Die Bewerbungen können meist ab dem 15. Oktober (des Vorjahres!) über das Bewerberportal eingereicht werden.

    Weitere Infos zum RISE-Programm des DAAD finden Sie hier

    Sie sind Doktorand/in und möchten gerne an einer Tagung im Ausland teilnehmen? Dann unterstützt Sie die Willkomm-Stiftung bei Ihrem Vorhaben. 

    Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

    • Doktorand/in am Fachbereich 14 (interne Promotion)
    • Die Tagung steht im Zusammenhang mit Ihrer Forschung/Promotion

    Die Leistungen beinhalten Folgendes: 

    • Übernahme von Reisekosten (Flug, Bahn, Transport vor Ort)
    • Übernahme von Tagungskosten, evtl. Visa-Gebühren
    • Gebühren für den Aufenthalt an der fremden Forschungseinrichtung (Unterkunft und Verpflegung werden nicht erstattet)
    Die Bewerbung ist jederzeit möglich, muss jedoch VOR Antritt der Reise erfolgen. Das Dekanekollegium entscheidet über die Höhe Ihrer Förderung. 

    Bei Fragen senden Sie gerne eine E-Mail an das Dekanat. Ihre Bewerbung senden Sie bitte ebenfalls an die untenstehende Adresse. 


    DekanatFB14@uni-frankfurt.de

    Weitere Infos (Bewerbungsunterlagen etc.) erhalten Sie im Merkblatt.

    Sie sind Studierender und möchten gerne Ihr Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren? Oder Sie möchten an einer Tagung im Ausland teilnehmen? Dann unterstützt Sie die Willkomm-Stiftung bei Ihrem Vorhaben. 

    Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

    • Bachelor- oder Masterstudierender, regulär immatrikuliert am Fachbereich 14
    • Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum (freiwillige Praktika werden nicht gefördert) ODER um eine Tagung, die mit Ihrem Studium im Zusammenhang steht

    Die Leistungen beinhalten Folgendes: 

    • Übernahme von Reisekosten (Flug, Bahn, Transport vor Ort)
    • Übernahme von Tagungskosten, evtl. Visa-Gebühren
    • Gebühren für den Aufenthalt an der fremden Forschungseinrichtung (Unterkunft und Verpflegung werden nicht erstattet)
    Die Bewerbung ist jederzeit möglich, muss jedoch VOR Antritt der Reise erfolgen. Das Dekanekollegium entscheidet über die Höhe Ihrer Förderung. 
    Bei Fragen senden Sie gerne eine E-Mail an das Dekanat. Ihre Bewerbung senden Sie bitte ebenfalls an die untenstehende Adresse. 


    DekanatFB14@uni-frankfurt.de

    Weitere Infos (Bewerbungsunterlagen etc.) erhalten Sie im Merkblatt.

    Sie sind Doktorand/in und möchten gerne an einer Tagung im Ausland teilnehmen? Dann unterstützt Sie die Willkomm-Stiftung bei Ihrem Vorhaben. 

    Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

    • Doktorand/in am Fachbereich 14 (interne Promotion)
    • Die Tagung steht im Zusammenhang mit Ihrer Forschung/Promotion

    Die Leistungen beinhalten Folgendes: 

    • Übernahme von Reisekosten (Flug, Bahn, Transport vor Ort)
    • Übernahme von Tagungskosten, evtl. Visa-Gebühren
    • Gebühren für den Aufenthalt an der fremden Forschungseinrichtung (Unterkunft und Verpflegung werden nicht erstattet)
    Die Bewerbung ist jederzeit möglich, muss jedoch VOR Antritt der Reise erfolgen. Das Dekanekollegium entscheidet über die Höhe Ihrer Förderung. 

    Bei Fragen senden Sie gerne eine E-Mail an das Dekanat. Ihre Bewerbung senden Sie bitte ebenfalls an die untenstehende Adresse. 


    DekanatFB14@uni-frankfurt.de

    Weitere Infos (Bewerbungsunterlagen etc.) erhalten Sie im Merkblatt.

    Sie sind Studierender und möchten gerne Ihr Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren? Oder Sie möchten an einer Tagung im Ausland teilnehmen? Dann unterstützt Sie die Willkomm-Stiftung bei Ihrem Vorhaben. 

    Die Voraussetzungen für die Förderung sind:

    • Bachelor- oder Masterstudierender, regulär immatrikuliert am Fachbereich 14
    • Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum (freiwillige Praktika werden nicht gefördert) ODER um eine Tagung, die mit Ihrem Studium im Zusammenhang steht

    Die Leistungen beinhalten Folgendes: 

    • Übernahme von Reisekosten (Flug, Bahn, Transport vor Ort)
    • Übernahme von Tagungskosten, evtl. Visa-Gebühren
    • Gebühren für den Aufenthalt an der fremden Forschungseinrichtung (Unterkunft und Verpflegung werden nicht erstattet)
    Die Bewerbung ist jederzeit möglich, muss jedoch VOR Antritt der Reise erfolgen. Das Dekanekollegium entscheidet über die Höhe Ihrer Förderung. 
    Bei Fragen senden Sie gerne eine E-Mail an das Dekanat. Ihre Bewerbung senden Sie bitte ebenfalls an die untenstehende Adresse. 


    DekanatFB14@uni-frankfurt.de

    Weitere Infos (Bewerbungsunterlagen etc.) erhalten Sie im Merkblatt.

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    Fortgeschrittene Bachelorstudierende sowie Masterstudierende am Fachbereich 14 können einen Forschungsaufenthalt (Forschungspraktika o.ä.) in den USA mithilfe des Dr. Albrecht Magen-Stipendiums der Steuben-Schurz-Gesellschaft e.V. finanzieren. 

    Das Stipendium ist mit pauschal 1.000€ dotiert. 

    Die Voraussetzungen sind: 

    • Fortgeschrittenes Bachelorstudium ODER Masterstudium am Fachbereich 14
    • Der Forschungsaufenthalt soll an einer Hochschule/Forschungseinrichtung in den USA stattfinden
    • Das Forschungsthema/Forschungspraktikum ist im Rahmen der Prüfungsordnungen frei wählbar

    Bei Interesse, erfolgt die Bewerbung in der Regel im Frühjahr eines jeden Jahres

    Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (Kurzbewerbung, Abiturzeugnis, Studienreferenzen, u.a. Bachelor- oder Master-Nachweise und aktuelle Übersicht der Leistungspunkte inkl. Noten, aktuelle Studienplanung, tabellarischer Lebenslauf) an folgende Adresse:

    DekanatFB14@uni-frankfurt.de

    Weitere Infos erhalten Sie hier.

    Sie können Ihr Auslandspraktikum im europäischen sowie außereuropäischen Ausland ebenfalls mit Auslands-BaföG finanzieren. Bitte beachten Sie: In vielen Fällen, bekommen Studierende Auslands-BaföG, obwohl sie für Inlands-Bafög nicht berechtigt sind. 

    Die Voraussetzungen sind Folgende:

    • Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum 
    • Die Praktikumsdauer beträgt mind. 12 Wochen (max. 12 Monate)
    • Deutsche Staatsbürgerschaft, Förderung jedoch je nach Aufenthaltstitel auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft möglich 
    • Wichtig: Auch das Praktische Jahr im Anschluss an das 2. Staatsexamen in der Pharmazie ist grundsätzlich mit Auslands-BaföG förderbar. Dies gilt aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, das für die Erlangung des 3. Staatsexamens Voraussetzung ist. 

    Die Leistungen umfassen: 

    • Eine monatliche Förderung (je nach Einkommensverhältnissen der Eltern, Vermögen etc.). Die Förderung variiert je nach Zielland und ist höher als beim Inlands-BaföG
    • Reisekostenpauschale: 500€ innerhalb der EU, 1.000 € weltweit
    • Zuschüsse für Zusatzkosten für Auslandskrankenversicherung

    Für Ihren Auslands-BaföG-Antrag sind die jeweiligen Studierendenwerke je nach Land/Region zuständig. Bitte stellen Sie bei den jeweils zuständigen Studierendenwerken Ihren Antrag. Eine Liste mit den zuständigen Ämtern finden Sie hier

    Bewerbungsfrist: Mindestens VOR Reiseantritt, den Antrag stellen, um von Tag 1 an die Förderung zu erhalten. Im Allgemeinen wird empfohlen sich mind. 6 Monate vor dem Antritt des Auslandspraktikums um den Auslands-BaföG-Antrag zu kümmern. 

    Weitere Informationen zum Antrag, benötigten Unterlagen etc. finden Sie hier.


    Sie planen neben eines Auslandsstudiums auch Ihr Pflichtpraktikum im europäischen ODER nicht-europäischen Ausland zu absolvieren? Hierfür bieten sich die DAAD-Stipendien für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland ideal an. 

    Sie können so z.B. ein Pflichtpraktikum von mind. 2 Monaten direkt im Anschluss an Ihr Auslandssemester von mind. 3 Monaten im Gastland finanzieren.

    Die Voraussetzungen für das DAAD-Stipendium für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland sind:

    • Sie befinden sich bei der Bewerbung mind. im zweiten Semester Ihres Bachelor- oder Masterstudiums. 
    • Ihr Praktikum ist laut Studienordnung verpflichtend. Freiwillige Praktika werden nicht gefördert.
    • Die Gesamtdauer des Auslandsstudiums und des Auslandspraktikums beträgt mind. 7 Monate (kombiniert)

    Beispiel: Sie studieren an einer Universität in Frankreich von September 2025 bis einschließlich Januar 2026. Direkt im Anschluss absolvieren Sie entweder an der selben Universität (oder einer anderen Universität oder einem Unternehmen) in Frankreich Ihr Pflichtpraktikum in den Monaten Februar und März 2026. Sie werden für den gesamten Zeitraum vom DAAD gefördert. 

    Die Leistungen des DAAD-Stipendiums beinhalten:

    • Eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Land). Beispiel USA: 1400€ mtl.
      (Für andere Länder: Siehe Stipendienrechner des DAAD für Studierende)
    • Ein Reisekostenzuschuss (Höhe je nach Land). Beispiel USA: 1350€ einmalig
    • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

    Übrigens: Zweitstipendien (ERASMUS+ etc.) bis monatlich 538€ max. sind anrechnungsfrei. 

    Zusätzlich mögliche Leistungen: 

    • Förderung eines Sprachkurses (Landes- oder Unterrichts-/Arbeitssprache) 
    • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer bestimmten Obergrenze. Beispiel USA: 18.000€ max.
    • Zuschuss für Reisen im Gastland, Zuschuss für Kinder, Ehepartner/innen uvm. 

    WICHTIG: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bewerbung für ein DAAD-Stipendium. Meist mind. 1-1-,5 Jahre im Voraus. Die Bewerbungsfristen sind meist bereits ab September/Oktober ein Jahr VOR Förderbeginn. Beispiel USA/Kanada: 01. Oktober 2024 für Förderbeginn ab September 2025.

    Weiter Informationen zum DAAD-Stipendium für Kombinierte Studien- und Praxissemester im Ausland gibt es hier.

    Das IASTE-Programm vermittelt bezahlte und betreute Praktika im Ausland in den Ingenieur- und Naturwissenschaften - hauptsächlich im Sommer. Jährlich gibt es etwa 600 Praktikumsangebote an zahlreichen Forschungsinstituten, aber auch in Industrie-,Chemie- und Pharmaunternehmen im Ausland. 

    Die Voraussetzungen sind:

    • Immatrikulierte Studierende im Bachelor/Master (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) 
    • Zum Zeitpunkt der Bewerbung mind. im 2. Semester
    • gute Studienleistungen, gute Sprachkenntnisse (meist in Englisch)
    • Kenntnisse in der Landessprache von Vorteil (meist nicht verpflichtend)

    Sie erhalten eine monatliche Vergütung, die in der Regel die Lebenshaltungskosten im Zielland deckt. 

    Sie können jederzeit im IASTE-Portal nach aktuell ausgeschriebenen Auslandspraktika suchen. Die Bewerbungsfristen sind je nach Praktikumsstelle unterschiedlich. 

    Weitere Infos zum Bewerbungsprozess erhalten Sie hier

    Weitere Infos zum Programm erhalten Sie beim DAAD oder auf der Seite von e-fellows.net (Das Online-Stipendium & Karrierenetzwerk)


    Sie planen, einen Teil Ihres Praktischen Jahres im nicht-europäischen Ausland zu absolvieren?
    Die Jahresstipendien des DAAD sind hierfür eine ideale Finanzierungsmöglichkeit – auch für Pharmazie-Studierende in der Phase des Praktischen Jahres (PJ).

    Die Voraussetzungen für das DAAD-Jahresstipendium im PJ sind folgende:

    • Sie absolvieren mindestens zwei Tertiale bzw. sechs Monate Ihres Praktischen Jahres im Ausland.
    • Eine Anerkennung des Aufenthalts durch das zuständige Landesprüfungsamt liegt vor.
    • Das Land des Studienortes befindet sich nicht in der EU (ERASMUS+ Programmländer sind nicht förderbar).

    Die Leistungen des DAAD-Jahresstipendiums sind folgende:

    • Eine monatliche Stipendienrate (Höhe je nach Land). Beispiel USA: 1.400 € monatlich
    • Ein Reisekostenzuschuss (Höhe je nach Land). Beispiel USA: 1.350 € einmalig
    • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

    Zusätzlich mögliche Leistungen:

    • Förderung eines Sprachkurses (Landes- oder Unterrichts-/Arbeitssprache)
    • Zuschuss zu Studiengebühren bis zu einer bestimmten Obergrenze. Beispiel USA: 18.000 € max.
    • Zuschuss für Reisen im Gastland, Zuschuss für Kinder, Ehepartner/innen u. v. m.

    WICHTIG: 

    Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Bewerbung für ein DAAD-Stipendium.
    Meist mindestens 1–1,5 Jahre im Voraus. Die Bewerbungsfristen sind meist bereits ab September/Oktober ein Jahr vor Förderbeginn.

    Beispiel USA/Kanada: 01. Oktober 2024 für Förderbeginn ab September 2025.


    Für kürzere Aufenthalte im Praktischen Jahr (z. B. nur ein Tertial):
    Ein Aufenthalt von unter sechs Monaten kann ggf. über das PROMOS-Programm Ihrer Hochschule gefördert werden.
    Bitte informieren Sie sich dazu direkt bei Ihrer Universität.