Mit dem PROMOS-Stipendium können studienbezogene
Auslandsaufenthalte gefördert werden. Für verschiedene Förderlinien kann eine
bis zu sechs monatige Förderung beantragt werden. Die Förderung umfasst
monatliche Aufenthaltspauschalen und eine einmalige Reisekostenpauschale, die
jeweils länderspezifisch sind.
Für folgende Auslandsaufenthalte ist eine PROMOS-Förderung möglich:
Es gelten folgende generelle Förderbedingungen:
Das PROMOS-Stipendium ist ein Angebot des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. PROMOS ist ein Leistungsstipendium. Es besteht kein Anspruch auf das PROMOS-Stipendium.
Bewerber*innen müssen bei Einreichung der PROMOS-Bewerbung:
Das PROMOS-Stipendium ist als Leistungsstipendium konzipiert und legt daher den Fokus auf die akademischen Leistungen der Bewerber*innen. Hier finden Sie die genaue Aufschlüsselung der Auswahlkriterien.
Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, ist eine PROMOS-Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Die schlussendliche Fördersumme wird vom Global Office berechnet und in der Stipendienvereinbarung schriftlich mitgeteilt.
Bei einer großen Anzahl eingehender Bewerbungen behält sich das Global Office vor, ausgewählte Stipendiat*innen entweder nur mit einem Teilstipendium ODER einem Reisekostenzuschuss zu fördern, um eine möglichst große Zahl von Bewerber*innen fördern zu können.
Möglich ist auch eine Verkürzung des Förderzeitraums.
Eine Doppelförderung aus öffentlichen Mitteln für denselben Förderzweck ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, um im Einzelfall eine Kombinierbarkeit von Stipendien zu prüfen.
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt basierend auf den schriftlichen Bewerbungsunterlagen durch eine Auswahlkommission, die aus Vertreter*innen des Global Office, des Lehrkörpers der Goethe-Universität sowie einer studentischen Vertreter*in besteht, anhand folgender Kriterien:
Die Goethe-Universität Frankfurt informiert jährlich gemäß der Mitteilungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mv/gesamt.pdf ) bei wiederkehrenden Bezügen oder Überschreitung der Summe der Zahlungen von 1.500€ Ihr zuständiges Finanzamt über die entsprechenden Zahlungen.
Der /die Zahlungsempfänger*in hat eigenverantwortlich steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in Bezug auf die Einnahmen zu erfüllen (§12 MV). Hinweise zur Steuerfreiheit von Stipendien sind unter §3 Nr.44 des Einkommensteuergesetzes nachzulesen.
In der Förderlinie "Studium im Ausland" können Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen gefördert werden - sowohl an Partneruniversitäten der Goethe-Universität als auch für selbst-organisierte Auslandssemester als Freemover.
In der Förderlinie "Forschung im Ausland" können Forschungsaufenthalte weltweit gefördert werden, die im Curriculum eines Studiengangs vorgeschrieben sind oder zur Anfertigung einer Abschlussarbeit dienen.
In der Förderlinie "Praktikum im Ausland" können Auslandspraktika außerhalb des Erasmus+ Raums gefördert werden.
In der Förderlinie "Sprachkurse im Ausland" können Sprachkurse weltweit an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten gefördert werden.
In der Förderlinie "Fachkurse im Ausland" kann die Teilnahme an Sommer-/Winterschulen oder Workshops an Hochschulen im Ausland gefördert werden.
In der Förderlinie "Studienreisen im Ausland" kann die Förderung einer Studienreisen weltweit im Ausland beantragt werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschullehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Goethe-Universität Frankfurt.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Gerne können Sie sich für weitere Fragen und zur Beratung an uns wenden.
Eine PROMOS-Förderung kann für bis zu sechs Monate pro Studienabschnitt vergeben werden - d.h. für je max. 6 Monate im Bachelor und Master. Eine erneute PROMOS-Förderung ist möglich, wenn:
Ja, studienbezogene Aufenthalte in der Schweiz können mit PROMOS gefördert werden, da die Schweiz kein Erasmus+ Programmland ist.
Sie können sämtliche Bewerbungsunterlagen für PROMOS sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache einreichen.
Es müssen Kenntnisse der Arbeits- bzw. Studiensprache oder der Landessprache nachgewiesen werden. Es wird kein bestimmtes Sprachniveau verlangt, wobei ein B2-Level als sinnvolles Mindestniveau angesehen wird, um im Zielland erfolgreich studieren und arbeiten zu können. Mit einem höheren Sprachniveau erhalten Sie ggf. mehr Punkte in der Bewertung der Auswahlkommission. Es werden max. 10 Punkte für die Sprachkompetenz vergeben.
Ausnahme: in der Förderlinie "Sprachkurse im Ausland" genügt ein A1-Sprachniveau.
Wir empfehlen Ihnen dringend folgende Versicherungen abzuschließen:
Als PROMOS-Stipendat*in steht Ihnen die kostengünstige DAAD-Gruppenversicherung zur Verfügung, die ein umfangreiches Komplettpaket bietet - welches u.a. auch Pandemiefälle abdeckt.
Wir bemühen uns, die Auswahlentscheidung möglichst zeitnah nach der Bewerbungsfrist zu treffen. Frühstens acht Wochen nach dem Ablaufen der Frist können Sie mit einer Rückmeldung rechnen.
Das PROMOS-Stipendium fördert studienbezogene Auslandsaufenthalte mit Aufenthalts- und Reisekostenpauschalen. Die Pauschalen werden vom DAAD jährlich verbindlich festgelegt. Es können maximal vier Monate gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich akzeptieren wir alle Sprachnachweise, die:
Details entnehmen Sie bitten den Bewerbungshinweisen zu den einzelnen Förderlinien.
Wir haben Ihnen die genauen Regelungen zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie hier detailliert zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt für das Programmjahr 2021: Eine PROMOS-Förderung ist auch bei bestehender touristischer Reisewarnung des Auswärtigen Ames, die aufgrund der Covid-19 Pandemie ausgesprochen wurde, möglich - jedoch auf eigenes Risiko. Digitlale Mobilitäten von Deutschland aus sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls förderungswürdig.
Die Goethe-Universität bekommt ein jährlich variierendes Budget vom DAAD zur Verfügung gestellt, um das PROMOS-Programm durchzuführen. Neben dem zur Verfügung stehenden Budget richtet sich die Förderwahrscheinlichkeit nach der Anzahl und Qualität der eingereichten Bewerbungen.
Im Schnitt der letzten Jahre konnten zwischen 15%-25% aller Bewerbungen für eine Förderung berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass PROMOS ein klassisches Leistungsstipendium ist. Mit 45% sind die akademischen Leistungen die gewichtigste Kategorie bei der Auswahlentscheidung.
Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien und der Auswahlkommission finden Sie hier.
Mit dem PROMOS-Stipendium können studienbezogene
Auslandsaufenthalte gefördert werden. Für verschiedene Förderlinien kann eine
bis zu sechs monatige Förderung beantragt werden. Die Förderung umfasst
monatliche Aufenthaltspauschalen und eine einmalige Reisekostenpauschale, die
jeweils länderspezifisch sind.
Für folgende Auslandsaufenthalte ist eine PROMOS-Förderung möglich:
Es gelten folgende generelle Förderbedingungen:
Das PROMOS-Stipendium ist ein Angebot des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. PROMOS ist ein Leistungsstipendium. Es besteht kein Anspruch auf das PROMOS-Stipendium.
Bewerber*innen müssen bei Einreichung der PROMOS-Bewerbung:
Das PROMOS-Stipendium ist als Leistungsstipendium konzipiert und legt daher den Fokus auf die akademischen Leistungen der Bewerber*innen. Hier finden Sie die genaue Aufschlüsselung der Auswahlkriterien.
Besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Zielland, ist eine PROMOS-Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.
Die schlussendliche Fördersumme wird vom Global Office berechnet und in der Stipendienvereinbarung schriftlich mitgeteilt.
Bei einer großen Anzahl eingehender Bewerbungen behält sich das Global Office vor, ausgewählte Stipendiat*innen entweder nur mit einem Teilstipendium ODER einem Reisekostenzuschuss zu fördern, um eine möglichst große Zahl von Bewerber*innen fördern zu können.
Möglich ist auch eine Verkürzung des Förderzeitraums.
Eine Doppelförderung aus öffentlichen Mitteln für denselben Förderzweck ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, um im Einzelfall eine Kombinierbarkeit von Stipendien zu prüfen.
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt basierend auf den schriftlichen Bewerbungsunterlagen durch eine Auswahlkommission, die aus Vertreter*innen des Global Office, des Lehrkörpers der Goethe-Universität sowie einer studentischen Vertreter*in besteht, anhand folgender Kriterien:
Die Goethe-Universität Frankfurt informiert jährlich gemäß der Mitteilungsverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/mv/gesamt.pdf ) bei wiederkehrenden Bezügen oder Überschreitung der Summe der Zahlungen von 1.500€ Ihr zuständiges Finanzamt über die entsprechenden Zahlungen.
Der /die Zahlungsempfänger*in hat eigenverantwortlich steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in Bezug auf die Einnahmen zu erfüllen (§12 MV). Hinweise zur Steuerfreiheit von Stipendien sind unter §3 Nr.44 des Einkommensteuergesetzes nachzulesen.
In der Förderlinie "Studium im Ausland" können Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen gefördert werden - sowohl an Partneruniversitäten der Goethe-Universität als auch für selbst-organisierte Auslandssemester als Freemover.
In der Förderlinie "Forschung im Ausland" können Forschungsaufenthalte weltweit gefördert werden, die im Curriculum eines Studiengangs vorgeschrieben sind oder zur Anfertigung einer Abschlussarbeit dienen.
In der Förderlinie "Praktikum im Ausland" können Auslandspraktika außerhalb des Erasmus+ Raums gefördert werden.
In der Förderlinie "Sprachkurse im Ausland" können Sprachkurse weltweit an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten gefördert werden.
In der Förderlinie "Fachkurse im Ausland" kann die Teilnahme an Sommer-/Winterschulen oder Workshops an Hochschulen im Ausland gefördert werden.
In der Förderlinie "Studienreisen im Ausland" kann die Förderung einer Studienreisen weltweit im Ausland beantragt werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Hochschullehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Goethe-Universität Frankfurt.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen. Gerne können Sie sich für weitere Fragen und zur Beratung an uns wenden.
Eine PROMOS-Förderung kann für bis zu sechs Monate pro Studienabschnitt vergeben werden - d.h. für je max. 6 Monate im Bachelor und Master. Eine erneute PROMOS-Förderung ist möglich, wenn:
Ja, studienbezogene Aufenthalte in der Schweiz können mit PROMOS gefördert werden, da die Schweiz kein Erasmus+ Programmland ist.
Sie können sämtliche Bewerbungsunterlagen für PROMOS sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache einreichen.
Es müssen Kenntnisse der Arbeits- bzw. Studiensprache oder der Landessprache nachgewiesen werden. Es wird kein bestimmtes Sprachniveau verlangt, wobei ein B2-Level als sinnvolles Mindestniveau angesehen wird, um im Zielland erfolgreich studieren und arbeiten zu können. Mit einem höheren Sprachniveau erhalten Sie ggf. mehr Punkte in der Bewertung der Auswahlkommission. Es werden max. 10 Punkte für die Sprachkompetenz vergeben.
Ausnahme: in der Förderlinie "Sprachkurse im Ausland" genügt ein A1-Sprachniveau.
Wir empfehlen Ihnen dringend folgende Versicherungen abzuschließen:
Als PROMOS-Stipendat*in steht Ihnen die kostengünstige DAAD-Gruppenversicherung zur Verfügung, die ein umfangreiches Komplettpaket bietet - welches u.a. auch Pandemiefälle abdeckt.
Wir bemühen uns, die Auswahlentscheidung möglichst zeitnah nach der Bewerbungsfrist zu treffen. Frühstens acht Wochen nach dem Ablaufen der Frist können Sie mit einer Rückmeldung rechnen.
Das PROMOS-Stipendium fördert studienbezogene Auslandsaufenthalte mit Aufenthalts- und Reisekostenpauschalen. Die Pauschalen werden vom DAAD jährlich verbindlich festgelegt. Es können maximal vier Monate gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Grundsätzlich akzeptieren wir alle Sprachnachweise, die:
Details entnehmen Sie bitten den Bewerbungshinweisen zu den einzelnen Förderlinien.
Wir haben Ihnen die genauen Regelungen zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie hier detailliert zusammengestellt.
Grundsätzlich gilt für das Programmjahr 2021: Eine PROMOS-Förderung ist auch bei bestehender touristischer Reisewarnung des Auswärtigen Ames, die aufgrund der Covid-19 Pandemie ausgesprochen wurde, möglich - jedoch auf eigenes Risiko. Digitlale Mobilitäten von Deutschland aus sind unter bestimmten Bedingungen ebenfalls förderungswürdig.
Die Goethe-Universität bekommt ein jährlich variierendes Budget vom DAAD zur Verfügung gestellt, um das PROMOS-Programm durchzuführen. Neben dem zur Verfügung stehenden Budget richtet sich die Förderwahrscheinlichkeit nach der Anzahl und Qualität der eingereichten Bewerbungen.
Im Schnitt der letzten Jahre konnten zwischen 15%-25% aller Bewerbungen für eine Förderung berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass PROMOS ein klassisches Leistungsstipendium ist. Mit 45% sind die akademischen Leistungen die gewichtigste Kategorie bei der Auswahlentscheidung.
Weitere Informationen zu den Auswahlkriterien und der Auswahlkommission finden Sie hier.
Luisa Döhner
Raum 331
E-Mail: promos@uni-frankfurt.de
Telefon: +49 (0)69 798 17195
PROMOS-Bewerbungen für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 01. Juli und dem 31. Dezember 2024 beginnen,
müssen voraussichtlich bis Mitte Mai 2024 online eingereicht werden. Der konkrete Termin wird noch bekannt gegeben.
Nachträgliche Bewerbungen sind nicht möglich.
PROMOS-Bewerbungen für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 01. Juli und dem 31. Dezember 2024 beginnen,
müssen voraussichtlich bis Mitte Mai 2024 online eingereicht werden. Der konkrete Termin wird noch bekannt gegeben.
Nachträgliche Bewerbungen sind nicht möglich.
Voraussetzung für eine PROMOS-Bewerbung ist die Zusage einer Gasteinrichtung
(Universität, Praktikumsgeber, etc.). Mit dieser können Sie Ihre PROMOS-Bewerbung initiieren.
Wenn Sie eine Zusage für einen Auslandsaufenthalt haben, prüfen Sie bitte, ob eine
PROMOS-Förderung generell möglich ist (siehe: Hinweise zur PROMOS-Bewerbung bzw. die Bewerbungshinweise pro Förderlinie).
Gerne können Sie sich bei uns beraten lassen, wenn Sie Fragen haben.
Parallel zur Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen können Sie sich bereits ein Bewerbungskonto anlegen. Nach dem Ausfüllen des Bewerbungsformulars erhalten Sie automatisch ein Bewerbungskonto auf der Mobility Online-Plattform. Dort müssen Sie alle geforderten Bewerbungsunterlagen hochladen.
Nachdem Sie alle Unterlagen hochgeladen und wir den Eingang des Gutachtens bestätigt haben, bestätigen Sie bitte die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung in Ihrem Bewerbungskonto.
Es werden ausschließlich vollständige und fristgerechte Bewerbungen berücksichtigt.
Wie in der Stipendienvereinbarung beschrieben, umfasst das PROMOS-Stipendium Abschlussunterlagen. Diese sind nach dem Ende der Mobilität verpflichtend einzureichen - spätestens acht Wochen nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland. Bei einer Fristverletzung können wir das vollständige Stipendium zurückverlangen. Wir erinnern Sie per E-Mail an die fristgerechte Einreichung der Abschlussunterlagen.
Die Abschlussunterlagen bestehen aus:
1. Dem Participation Certificate, mit welchem die Gasteinrichtung im Zielland den tatsächlichen Aufenthaltszeitraum bestätigt. Dieses ist möglichst unmittelbar nach dem Ende Ihrer Mobilität im Bewerbungskonto hochzuladen.
2. Dem Erfahrungsbericht, in welchem Sie auf Basis unserer Vorlage über Ihre Erfahrungen im Ausland berichten. Ziel ist es, dass Ihr Erfahrungsbericht anderen Studierenden bei der Planung und Durchführung eines Auslandsaufenthalts hilft.