Sicherheitsbeauftragte


Im Rahmen der Sicherstellung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten vom Arbeitgeber, unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation, Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu benennen und schriftlich zu bestellen (§ 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention).

Kriterien für die erforderliche Anzahl von Sicherheitsbeauftragten sind dabei:
  • Bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren,
  • Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten,
  • Anzahl der Beschäftigten.

Regelungen an der Goethe-Universität

In Bereichen mit besonderer Gefährdung (z.B. Labor/Werkstatt) soll mindestens ein*e Sicherheitsbeauftragte*r pro Arbeitsgruppe/Werkstatt bestellt werden, auch wenn dort nur wenige Mitarbeiter*innen beschäftigt sind.

In Organisationseinheiten mit geringerer Gefährdung (vorwiegend Bürotätigkeiten) soll mindestens ein*e Sicherheitsbeauftragte*r pro Institut/Abteilung bestellt werden.

Bei kleinen Instituten/Abteilungen kann ein*e gemeinsame*r Sicherheitsbeauftragte*r für mehrere Institute/Abteilungen bestellt werden, soweit die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe gewährleistet ist.

Mitarbeiter*innen, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen, werden von ihrer/ihrem Vorgesetzten benannt und an das Referat Arbeitsschutz gemeldet. Anschließend erhalten sie alle weiteren notwendigen Informationen.

Aufgaben und Funktion

Beschäftigte, die sich als Sicherheitsbeauftragte bestellen lassen, sind neben ihren eigentlichen Aufgaben in ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragte "ehrenamtlich" tätig und haben in dieser Funktion keine Weisungsbefugnis.

In der Regel üben Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion aus.

Zu den Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten gehört insbesondere,

  • Ihre*n Vorgesetzte*n bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu unterstützen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen,
  • sich vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlicher Schutzausrüstungen zu überzeugen sowie
  • eng mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenzuwirken. 

Die/der Vorgesetzte hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben,

  • ihre Aufgaben zu erfüllen, insbesondere in ihrem Bereich an Begehungen und Unfalluntersuchungen teilzunehmen und ihnen die Ergebnisse zur Kenntnis zu geben sowie
  • an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Unfall- und Gesundheitsgefahren und unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist.

Sicherheitsbeauftragte dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.

DGUV Information Sicherheitsbeauftragte

Qualifikation und Weiterbildung

Geeignet für die Funktion des/der Sicherheitsbeauftragten sind zuverlässige und verantwortungsbewusste Beschäftigte mit ausreichend beruflicher Erfahrung, die ihren Arbeitsbereich und ihre Kolleg*innen gut kennen und die die Belange des Arbeitsschutzes erkennen und angemessen kommunizieren können.

Sicherheitsbeauftragte sollen sich regelmäßig weiterbilden. Dafür bietet das Referat Arbeitsschutz 2x jährlich interne Fortbildungsveranstaltungen an der Goethe-Universität an. Wenn fachlich erforderlich, können sich Sicherheitsbeauftragte zusätzlich in Fortbildungen der Unfallkasse Hessen oder anderer Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaften) angemessen für ihre Aufgabe qualifizieren und weiterbilden. Das Referat Arbeitsschutz kann hierzu entsprechend beraten.

Fortbildungstermine für Sicherheitsbeauftragte

Regelmäßige Fortbildungsangebote für Sicherheitsbeauftragte finden i. d. R. im März und im September statt. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Sicherheitsbeauftragten werden zu den Fortbildungen vom Referat Arbeitsschutz persönlich eingeladen. 

Andere interessierte Beschäftigte können ebenfalls teilnehmen und sich formlos beim Referat Arbeitsschutz anmelden.

Ihre Anfrage an das Referat Arbeitsschutz richten Sie bitte an folgende Adresse:

arbeitsschutz@uni-frankfurt.de

Ansprechpartner

Kai Vorbach

Telefon: 069/798-23648

Fax: 069/798-23067

E-Mail: vorbach@em.uni-frankfurt.de

SKW, Raum 2C-106

Rostocker Straße 2

60323 Frankfurt am Main