Im Rahmen der Sicherstellung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation sind in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten vom Arbeitgeber, unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation, Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu benennen und schriftlich zu bestellen (§ 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention).
In Bereichen mit besonderer Gefährdung (z.B. Labor/Werkstatt) soll mindestens ein*e Sicherheitsbeauftragte*r pro Arbeitsgruppe/Werkstatt bestellt werden, auch wenn dort nur wenige Mitarbeiter*innen beschäftigt sind.
In Organisationseinheiten mit geringerer Gefährdung (vorwiegend Bürotätigkeiten) soll mindestens ein*e Sicherheitsbeauftragte*r pro Institut/Abteilung bestellt werden.
Bei kleinen Instituten/Abteilungen kann ein*e gemeinsame*r Sicherheitsbeauftragte*r für mehrere Institute/Abteilungen bestellt werden, soweit die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe gewährleistet ist.
Mitarbeiter*innen, die als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollen, werden von ihrer/ihrem Vorgesetzten benannt und an das Referat Arbeitsschutz gemeldet. Anschließend erhalten sie alle weiteren notwendigen Informationen.
Beschäftigte, die sich als Sicherheitsbeauftragte bestellen lassen, sind neben ihren eigentlichen Aufgaben in ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragte "ehrenamtlich" tätig und haben in dieser Funktion keine Weisungsbefugnis.
In der Regel üben Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion aus.
Zu den Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten gehört insbesondere,
Die/der Vorgesetzte hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben,
Sicherheitsbeauftragte dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Geeignet für die Funktion des/der Sicherheitsbeauftragten sind zuverlässige und verantwortungsbewusste Beschäftigte mit ausreichend beruflicher Erfahrung, die ihren Arbeitsbereich und ihre Kolleg*innen gut kennen und die die Belange des Arbeitsschutzes erkennen und angemessen kommunizieren können.
Regelmäßige Fortbildungsangebote für Sicherheitsbeauftragte finden i. d. R. im März und im September statt. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Sicherheitsbeauftragten werden zu den Fortbildungen vom Referat Arbeitsschutz persönlich eingeladen.
Telefon: 069/798-23648
Fax: 069/798-23067
E-Mail: vorbach@em.uni-frankfurt.de
SKW, Raum 2C-106
Rostocker Straße 2
60323 Frankfurt am Main