Die Ausschreibung von zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre erfolgt i.d.R. zwei Mal jährlich – im Frühjahr und im Herbst.
Die QSL-Projektmittel Lehre dienen gemäß § 16 HessHG und Satzung der Goethe-Universität der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre.
Die zur Verfügung stehenden Mittel können vor allem für innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte beantragt werden. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein deutliches Verstetigungspotenzial im Anschluss an die Projektphase erkennen lassen. Zielsetzung ist dabei stets die Verbesserung der Studienbedingungen und damit mittelbar die Steigerung des Studienerfolgs. Von den der Universität zugewiesenen QSL-Mittel werden 10 % als zentrale QSL-Projektmittel vergeben. Die Ausschreibung für zentrale QSL-Projektmittel erfolgt zweimal jährlich. Die Sichtung und Beurteilung eingehender Anträge erfolgt durch die zentrale QSL-Studienkommission gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen und der entsprechenden Satzung der Goethe-Universität.
Die Förderbereiche und Förderformate schließen
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf zentrale QSL-Projektmittel stellen. Die Benachrichtigung über das Ergebnis des Vergabeverfahrens wird voraussichtlich Mitte / Ende Juli 2026 erfolgen.
**Hinweis: Bei Anschaffungen von Geräten und IT-Infrastruktur ist eine gesonderte Begründung erforderlich, in welcher detailliert darzulegen ist, warum das beantragte Equipment benötigt wird und warum dieses nicht z. B. bei studiumdigitale ausgeliehen werden kann. Vor der Antragstellung kann Rücksprache mit studiumdigitale und/oder dem HRZ sowie mit den jeweiligen DV-Koordinator*innen der Fachbereiche gehalten werden.
In der ersten Ausschreibung 2026 werden Mittel im Rahmen des Förderschwerpunkts Nachhaltigkeit in Lehre & Studium an der Goethe-Universität und thematisch ungebundene Mittel vergeben. Des Weiteren stehen den Fachschaftsräten auf Antrag jeweils bis zu 1.500 Euro für Einführungsveranstaltungen oder zur Professionalisierung der Fachschaftsarbeit zur Verfügung. Informationen zu den Antragsunterlagen für die Fachschaftsräte finden Sie weiter unten.
Förderschwerpunkt: Nachhaltigkeit in Lehre & Studium an der Goethe-Universität
Förderbereich 1: Nachhaltigkeit
und BNE in der Lehre verankern
Förderfähige Projekte/Formate
können sein:
*Im
Förderschwerpunkt werden ausschließlich regionale Exkursionen gefördert, die
mit dem Semester-Ticket bzw. LandesTicket erreichbar sind. Anderweitige Reisekosten
sind im aktuellen Förderschwerpunkt nicht förderfähig. Beachten Sie bitte des
Weiteren, dass ausschließlich interdisziplinäre Exkursionen im Rahmen des
Förderschwerpunkts möglich sind.
**Empfehlung zur Nutzung
der studiumdigitale-Plattform moodle.connect
Förderbereich 2: Strukturelle Maßnahmen
für Nachhaltigkeit und BNE in Lehre & Studium
Gefördert werden strukturelle Maßnahmen,
die die Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit und BNE in Lehre & Studium
verbessern.
Förderfähige
Projekte können sein:
zum Förderschwerpunkt Nachhaltigkeit:
Svenja Maier
nachhaltigkeit@uni-frankfurt.de
zur Studiengangentwicklung:
Studium Lehre Internationales der Goethe-Universität Frankfurt
Maximilian Brauch
brauch@sli.uni-frankfurt.de
Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen:
Hinweis: Für die Einholung der Befürwortung von Fachschaft/Studiendekan*in wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen gebeten. Empfehlenswert ist ca. 4 Wochen vor Antragsfrist eine Vorankündigung im Dekanat, dass Sie eine Antragstellung planen. Bitte beachten Sie ggf. vorgelagerte Fristen in Ihrem Fachbereich.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ausschließlich vollständige Antragsunterlagen (digital, bitte nicht als Scan) angenommen werden können. Das Antragsformular ist fristgerecht einzureichen, die Stellungnahmen können in Ausnahmefällen nach vorheriger Rücksprache mit der Koordination der zentralen QSL-Studienkommission innerhalb von zwei Wochen nach Antragsfrist nachgereicht werden.
Die Antragsunterlagen für die Fachschaftsräte enthalten nur das reduzierte Formblatt (Kurzformular für Fachschaftsräte), in das ein Projektplan und eine Kostenkalkulation integriert sind. Die Studiendekan*innen sind über das Projektvorhaben innerhalb der Fachschaft in Kenntnis zu setzen und reichen das ausgefüllte und unterschriebene reduzierte Antragsformular ein.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf zentrale QSL-Projektmittel stellen: Die Benachrichtigung, ob Ihr Projektantrag erfolgreich war, erfolgt ca. drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist (im SoSe 2026 ist Mitte / Ende Juli 2026 mit einer Entscheidung zu rechnen).
Bitte beachten Sie, dass mit der Verausgabung der Mittel innerhalb von 10 Monaten nach Eingang des Bewilligungsschreibens zu beginnen ist, sofern kein späterer Projektstart beantragt wurde.
Die Antragsunterlagen sind in elektronischer Form über die*den Studiendekan*in des Fachbereichs an die für Lehre und Studium zuständige Vizepräsidentin Prof. Dr. Viera Pirker zu richten. Für die Antragstellung ist ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: QSL-SLI@uni-frankfurt.de.
Die zentrale QSL-Studienkommission beurteilt die Projektanträge im Hinblick auf Qualität, Konsistenz und Innovationsgehalt gemäß Förderzweck sowie Ressourceneinsatz, Reichweite und die Möglichkeit einer nachhaltigen Verbesserung von Lehre und Studium (i. S. eines gesamtuniversitären Mehrwerts eines Projekts). Bei Anträgen mit größerem Mittelumfang (Anträge mit Personalmitteln) gehen die Beförderung eines aktiven Studierens bzw. Lernens sowie die Wirksamkeit (z. B. in curricularer Perspektive oder bezüglich der Anzahl der von der Maßnahme profitierenden Studierenden) als zusätzliche Kriterien ein. Projektplanungen und -umsetzungen orientieren sich an der Nachhaltigkeitsstrategie der Goethe-Universität. Aus zentralen QSL-Projektmitteln Lehre geförderte Maßnahmen sind zu verstetigen. Grundständige Aufgaben bzw. Angebote im Bereich der Lehre sowie Projekte für wissenschaftlichen Nachwuchs sind nicht förderfähig. Größere Projektanträge sollten in der Regel eine Antragssumme von 150.000 Euro nicht überschreiten. Projektanträge in diesem Umfang stellen Ausnahmeprojekte dar, die eine einschlägige Begründung enthalten sowie einen signifikanten gesamtuniversitären Mehrwert aufweisen müssen. Die Förderung dieser Projekte wird von einer entsprechenden Dokumentation sowie einem sichtbaren und strukturiert geplanten Transfer der Projektergebnisse in die Breite der Universität abhängig gemacht. Antragsteller*innen wird – insbesondere bei umfangreichen Projekten – eine Beratung durch die einschlägigen Fachzentren und Unterstützungsstrukturen in Studium und Lehre empfohlen (s. FAQs). Die von der zentralen QSL-Studienkommission zur Förderung vorgeschlagenen Projekte werden anschließend dem Präsidium zur Bewilligung vorgelegt.
Bitte beachten Sie, dass für Projekte, die ausschließlich einen Fachbereich betreffen (z.B. fachbereichsspezifische Exkursionen), dezentrale Projektmittel an den jeweiligen Fachbereichen zur Verfügung stehen.
Antragsberechtigt für zentrale QSL-Projektmittel Lehre sind ausschließlich Einrichtungen sowie Angehörige der Goethe-Universität Frankfurt. Zu den Angehörigen zählen immatrikulierte Studierende und Beschäftigte der Universität.
Exkursionen, Laborausstattung sowie sonstige Ausstattung wie Computer und Notebooks (IT-Infrastruktur) werden bis zu einem Anteil von 40 % aus zentralen QSL-Projektmitteln gefördert. D. h. bei derartigen Anschaffungen müssen die Antragstellenden 60 % der Kosten selbst tragen. Auch bei studentischen Projekten muss dieser Eigenanteil entweder privat oder durch andere Geldgeber aufgebracht werden. Im Antrag muss angegeben werden, woher der Eigenanteil finanziert wird, d. h. die Kostenkalkulation muss den Eigenanteil enthalten.
Bitte beachten Sie, dass eine Querfinanzierung aus anderen zentralen QSL-Projektmitteln nicht möglich ist.
Öffentliche Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verausgaben.
So wird den Antragstellenden dringend empfohlen, z. B. bei Exkursionen auf eine möglichst regionale Durchführung zu achten. Bei nicht regionalen Exkursionszielen bedarf es bei der Antragstellung einer einschlägigen Begründung. Des Weiteren soll die Beantragung von Bewirtungskosten stets im Einklang mit der Richtlinie über die Erstattung von Bewirtungskosten erfolgen (z. B. Veranstaltungen müssen einen dienstlichen Zweck erfüllen und im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität stehen etc.) und die Beantragung von Beschaffungen im Einklang mit der Beschaffungsordnung der Goethe-Universität. Bei externen Anbietern sind ggf. Kostenvoranschläge einzureichen.
Die Anschaffung von
IT-Infrastruktur ist unter bestimmten Voraussetzungen unter Berücksichtigung der 40%igen Teilförderung über zentrale
QSL-Projektmittel Lehre möglich. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit soll bei der Mittelvergabe jedoch vermieden werden, dass
Grundausstattung oder an der Goethe-Universität bereits vorhandene
IT-Infrastruktur angeschafft wird. Daher ist bei der Antragstellung eine
gesonderte Begründung erforderlich, in der detailliert dargelegt wird, warum
die beantragten Geräte benötigt werden und warum diese z. B. nicht ausgeliehen
werden können:
Sollte im Rahmen
des beantragten Projekts eine Ausleihe nicht möglich sein und daher
IT-Infrastruktur angeschafft werden, kann Rücksprache mit den
jeweiligen DV-Koordinator*innen der Fachbereiche oder dem HRZ gehalten werden:
Die jeweiligen Fachzentren geben Auskunft darüber, wo ein bestimmtes Projektvorhaben gesamtuniversitär anknüpfen kann sowie welche Konzepte bereits vorhanden sind und in die Antragstellung mit einbezogen werden sollten. Die Leitungen der Fachzentren bieten fachliche Expert*innenberatung an, können Auskunft über Vernetzungsmöglichkeiten geben und ermöglichen somit Synergieeffekte:
Darüber hinaus kann es ratsam sein, folgende zentrale Einrichtungen zu konsultieren:
Bei sehr spezifischen fachlichen Fragen können Sie sich auch bei wissenschaftlichen Zentren der Goethe-Universität beraten lassen.
Die folgenden durchschnittlichen Sätze gelten für studentische Hilfskräfte ab 01.02.2025:
Die folgenden durchschnittlichen Sätze gelten für studentische Hilfskräfte ab 01.08.2025:
Bitte rechnen Sie bei der Antragstellung mit den durchschnittlichen Bruttobeträgen. Bitte beachten Sie aber, dass es sich hierbei nur um Richtwerte handelt; im Einzelfall können die Brutto-Arbeitgeberkosten aufgrund des jeweiligen Sozialversicherungsstatus der Hilfskraft oder des Status in der Rentenversicherung variieren. Sollten Sie sich bei der Berechnung in Ihrem konkreten Fall unsicher sein, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Personalservices in Verbindung. Bei mehrjährigen Projekten beachten Sie bitte die regelmäßige Tariferhöhung von ca. 3-8 % pro Jahr sowie ggf. Jahressonderzahlungen und berücksichtigen diese in der Kostenkalkulation.
Es liegt in der Verantwortung der Antragstellenden, eine auskömmliche Finanzierung zu beantragen, da eine nachträgliche Erstattung aus zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung der Antragstellenden liegt, eine auskömmliche Finanzierung zu beantragen, da eine nachträgliche Erstattung aus zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen der Lehrauftragsvergütung.
Informationen zu Reisekosten finden Sie hier im Intranet (beachten Sie bitte, dass ein Zugriff nur aus dem Netz der Universität möglich ist).
Die inhaltlichen Stellungnahmen gehören zu den vollständigen Antragsunterlagen und sind immer einzureichen. Sollten Sie als zentrale Einrichtung der Goethe-Universität oder als studentische Initiative einen Antrag stellen und sich unsicher bezüglich der Stellungnahmen in Ihrem konkreten Fall sein, können Sie sich gerne mit der zentralen QSL-Koordination in Verbindung setzen.
„Studentische Initiative“ trifft nur zu, wenn die Antragsteller*innen eine studentische Gruppierung sind (und den Antrag z. B. nicht aus ihrer Position als studentische Hilfskräfte stellen). Bei studentischen Projekte, die nicht direkt am Fachbereich angesiedelt werden können, kann nach Lösungsansätzen gemeinsam mit der zentralen QSL-Koordination gesucht werden.
Im Fall der Beantragung von Honorarmitteln, sollten studentische Antragstellende sich im Vorfeld der Antragstellung beim Bereich Personalservices informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Honorarzahlung möglich ist, wenn die Person, für welche diese beantragt wurde, im Anstellungsverhältnis mit der Goethe-Universität steht (gilt auch für studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeitende).
Für projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit können Werbemaßnahmen über CAMPUSERVICE der Goethe-Universität laufen. Bitte setzen Sie bei einer Anfrage die Koordination der zentralen QSL-Studienkommission in cc.
Zu weiteren Maßnahmen berät Sie gerne der Bereich PuK.
Die bewilligten Mittel sind für Projekte
einzusetzen, wie diese beantragt und bewilligt wurden. Umwidmungen sind in einschlägig begründeten
Ausnahmefällen bei kleinen Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben zwar möglich,
jedoch sollten diese moderat eingesetzt werden. Größere Umwidmungen werden ggf. der
Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Auch kostenneutrale
Laufzeitverlängerungen sind in begründeten Fällen möglich, jedoch sollten
diese im Verhältnis zur beantragten Förderdauer stehen.
Bis Ende Februar eines Jahres ist ein Zwischenbericht (ca. 1-2 Seiten) vom Vorjahr einzureichen über QSL-SLI@uni-fankfurt.de. Dieser verfolgt keine formellen Vorgaben (es gibt keine Vorlagen, der Sachbericht kann frei gestaltet werden), sollte jedoch kurz und stringent sein sowie einen Finanzzwischenbericht beinhalten (SAP-Kontoauszug im Excel- oder PDF-Format). Der Abschlussbericht besteht ebenfalls aus einem kurzen Sach- (max. 5 Seiten) und Finanzbericht.
Sowohl im Zwischen- als auch im Abschlussbericht sollen die Antragsziele und Pläne im Vergleich zu den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen dargestellt werden. Ziel der Berichtslegung ist es, die Verwendung der Mittel entsprechend dem Förderzweck zu überprüfen: Für den Sachbericht ist es daher erforderlich, das Projekt kurz zusammenzufassen, die eingesetzten Mittel detailliert auszuweisen und darzustellen, inwieweit der Projektverlauf und die Projektinhalte sowie Maßnahmen unter Berücksichtigung des Förderzwecks und der Förderkriterien wie beantragt umgesetzt werden konnten. Soweit es Abweichungen gegeben hat, ist hierüber zu berichten. Wurden im Bewilligungsschreiben Auflagen formuliert, so sind diese im (Zwischen-)Bericht in einem klar abgegrenzten Abschnitt zu adressieren.