Zentrale QSL-Mittel Lehre

Die Ausschreibung von zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre erfolgt i.d.R. zwei Mal jährlich – im Frühjahr und im Herbst.

QSL-Projektmittel Lehre 1. Ausschreibung 2026

Ausschreibungsfrist: 1. April 2026

Förderschwerpunkt: Nachhaltigkeit in Lehre & Studium

(Rückfragen können bis zum 25. März 2026 beantwortet werden.)


Förderzweck und formale Voraussetzungen

Die QSL-Projektmittel Lehre dienen gemäß § 16 HessHG und Satzung der Goethe-Universität der Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre.

Die zur Verfügung stehenden Mittel können vor allem für innovative, interdisziplinäre und studentische Projekte beantragt werden. Gefördert werden insbesondere Projekte, die ein deutliches Verstetigungspotenzial im Anschluss an die Projektphase erkennen lassen. Zielsetzung ist dabei stets die Verbesserung der Studienbedingungen und damit mittelbar die Steigerung des Studienerfolgs. Von den der Universität zugewiesenen QSL-Mittel werden 10 % als zentrale QSL-Projektmittel vergeben. Die Ausschreibung für zentrale QSL-Projektmittel erfolgt zweimal jährlich. Die Sichtung und Beurteilung eingehender Anträge erfolgt durch die zentrale QSL-Studienkommission gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen und der entsprechenden Satzung der Goethe-Universität

Die Förderbereiche und Förderformate schließen 

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung von Studium und Lehre mit dem Ziel der Studierendenzentrierung und Kompetenzorientierung ein (z. B. Verbesserung der Betreuungsrelation, didaktisch-methodische Innovationen, Flexibilisierung und Modernisierung des Studiums durch Digitalisierung, Förderung forschungsorientierter Lehre, Aufbau von interdisziplinären Lehrkooperationen, curriculare Weiterentwicklung); 
  • Infrastrukturprojekte in Studium und Lehre (z. B. Verbesserung lehrbezogener Raumausstattung, Ausweitung von Bibliotheksleistungen und Datenbanken, Modernisierung von Untersuchungs- und Forschungsgeräten für Studierende, Pilotierung innovativer digitaler Technologien);
  • studentische Projekte* (z. B. studentische und/oder autonome Tutorien, alternative studentische Lehr- und Lernprojekte, Vortragsreihen, Planspiele) und 
  • Serviceleistungen und sonstige universitätsübergreifende Projekte (z. B. Professionalisierung der Lehre, Verbesserung zentraler Beratungs- und Unterstützungsangebote, gesamtuniversitäre Verbesserung der Internationalisierung in Studium und Lehre, Verbesserung der Berufsfeldorientierung durch innovative zentrale Angebote und Services, interdisziplinäre Kooperationsprojekte mit gesamtuniversitärem Mehrwert). 
Ausführliche Erläuterungen zu den Förderbereichen mit ergänzendem Glossar sind dem Anhang zur QSL-Satzung zu entnehmen. 

*Hinweis: Studentischen Initiativen und Projekten legen wir nahe, sich im Vorfeld der Antragstellung bei der Koordination im Rahmen einer Informationsveranstaltung beraten zu lassen – Termine können der Homepage entnommen werden (rechts oben). Bitte melden Sie sich über QSL-SLI@uni-frankfurt.de für die Teilnahme an.

Bei den genannten Formaten handelt es sich um Beispiele; weitere Formate im Sinne des Förderzwecks sind möglich und werden begrüßt. Es werden Anschubfinanzierungen bzw. einmalige Projektförderungen für eine maximale Dauer von drei Jahren gefördert. Dauerhafte Förderungen sind nicht möglich. Die geltenden Regelungen für die Vergabe und Verausgabung der Mittel sind der Satzung der Goethe-Universität zu entnehmen. Informationen zur erforderlichen jährlichen Berichtslegung werden den Geförderten im Bewilligungsschreiben mitgeteilt (s. hierzu FAQs).


Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf zentrale QSL-Projektmittel stellen. Die Benachrichtigung über das Ergebnis des Vergabeverfahrens wird voraussichtlich Mitte / Ende Juli 2026 erfolgen.


Im Einzelnen förderfähig sind (hierzu s. auch FAQs)
  • Personalmittel 
  • Sachmittel
  • Mittel für Tutor*innen, Mentor*innen, Hilfskräfte 
  • Mittel für Lehraufträge
  • Exkursionen (Teilförderung bis max. 40 % und nur unter expliziter Berücksichtigung der Auswahlkriterien)
  • Mittel für Labor- und IT-Infrastruktur** (Teilförderung bis max. 40 %)

**Hinweis: Bei Anschaffungen von Geräten und IT-Infrastruktur ist eine gesonderte Begründung erforderlich, in welcher detailliert darzulegen ist, warum das beantragte Equipment benötigt wird und warum dieses nicht z. B. bei studiumdigitale ausgeliehen werden kann. Vor der Antragstellung kann Rücksprache mit studiumdigitale und/oder dem HRZ sowie mit den jeweiligen DV-Koordinator*innen der Fachbereiche gehalten werden.

Förderschwerpunkt der ersten Ausschreibung 2026

In der ersten Ausschreibung 2026 werden Mittel im Rahmen des Förderschwerpunkts Nachhaltigkeit in Lehre & Studium an der Goethe-Universität und thematisch ungebundene Mittel vergeben. Des Weiteren stehen den Fachschaftsräten auf Antrag jeweils bis zu 1.500 Euro für Einführungsveranstaltungen oder zur Professionalisierung der Fachschaftsarbeit zur Verfügung. Informationen zu den Antragsunterlagen für die Fachschaftsräte finden Sie weiter unten.


Förderschwerpunkt: Nachhaltigkeit in Lehre & Studium an der Goethe-Universität

Mit dem Leitbild für Lehre und Studium (Dez. 2023) sowie in der Nachhaltigkeitsstrategie (Mai 2025) verfolgt die Goethe-Universität das Ziel, ihren Studierenden Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) und Gerechtigkeit zu ermöglichen und sie zu Nachhaltigkeitsmultiplikator*innen in Forschung und Praxis auszubilden. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen, die es erlauben, Nachhaltigkeitsaspekte in Denken und Handeln einzubeziehen und damit die Entwicklung der Universität, der Gesellschaft und jedes*jeder Einzelnen in Richtung Nachhaltigkeit zu unterstützten. Dazu gehören entsprechend der definierten Nachhaltigkeitskompetenzen insbesondere (1) die Verankerung von Nachhaltigkeitswerten, (2) die Berücksichtigung der Komplexität der Nachhaltigkeit, (3) Visionen für eine nachhaltige Zukunft sowie (4) Handeln für Nachhaltigkeit.

Im Handlungsfeld Lehre & Studium legt die Goethe-Universität besonderen Wert darauf, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit fachlich fundiert in den Lehr-Lern-Angeboten zu verankern, um Studierende zu eigenverantwortlichem, kritischem und nachhaltigem Handeln zu befähigen. Dabei orientiert sie sich an dem von der UNESCO geförderten pädagogischen Ansatz Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (siehe z. B. Deutsche UNESCO-Kommission), mit dem Menschen dazu befähigt werden können, als Akteur*innen des Wandels sozial-ökologische Transformationen aktiv mitzugestalten (vgl. Bassens et al. 2020). Dazu bedarf es u. a.

  • der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, die jede*n Einzelne*n in die Lage versetzen, sich wirksam an gesellschaftspolitischen Prozessen in Richtung Nachhaltigkeit zu beteiligen. Diese beinhalten Kompetenzen zum systemischen Denken, zur Voraussicht und zum kritischen Denken, normative, kollaborative und strategische Kompetenzen sowie integrierte Problemlösungskompetenz (vgl. Wiek et al. 2011, Brundiers et al. 2021, vgl. auch A Rounder Sense of Purpose).
  • der Einbindung von Nachhaltigkeit als eigener Lehrinhalt, z. B. fachspezifische oder interdisziplinäre Veranstaltungen, die sich direkt mit den Themenfeldern der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen befassen.
  • transdisziplinärer und transformativer Lehr-Lern-Umgebungen, in denen Studierende, Wissenschaftler*innen unterschiedlicher Disziplinen und außerwissenschaftliche Akteur*innen in gemeinsamen Lernprozessen gesellschaftlich relevante Problemstellungen sowie lösungsorientiertes, sozial robustes Wissen erarbeiten (vgl. z. B. Transformative Innovation Lab).
  • transformativer Lehr-Lern-Formate, wie z. B. Projekt- und problembasiertes Lernen, Service Learning, interdisziplinäre Vortragsreihen, Lernteam-Coaching, Blended Learning, Reallaboransätze, Veranstaltungen von Studierenden für Studierende, Mitwirkung an Forschungsprojekten sowie Nachhaltigkeitswochen (vgl. Bassens et al. 2020).

Die Fördermaßnahmen sollen die Fachbereiche (Studierende und Lehrende) darin unterstützen, innovative Lehr-Lern-Formate zu erproben, die Studierende befähigen, Wissen, Kompetenzen und Werte zu erwerben, die für ihr Handeln als Akteur*innen der Nachhaltigkeitstransformation erforderlich sind, sowie Lehrende für die Integration von Nachhaltigkeit und BNE in Lehr-Lern-Formaten zu qualifizieren und Partnerschaften mit gesellschaftlichen Praxispartner*innen in der Lehre systematisch zu stärken.

Im Fokus der folgenden zwei Förderbereiche stehen curricular gebundene Lehrformate und Lehrveranstaltungen mit Nachhaltigkeits- und BNE-Bezug sowie deren Integration in dauerhafte Strukturen – d. h. es sollen Angebote gefördert werden, für die Studierende ECTS erwerben können, sei es in Pflicht- oder Wahlpflichtbereichen, und die das Potential haben, dauerhaft erhalten zu bleiben – nachhaltig zu werden. Außercurriculare Lehrangebote können gefördert werden, sofern diese eine erkennbare und systematische Ergänzung der Curricula darstellen. Dies beinhaltet auch studentisches Engagement, welches sich auf die Durchführung und Mitgestaltung von Lehre erstreckt.


Förderbereich 1: Nachhaltigkeit und BNE in der Lehre verankern

Förderfähig sind insbesondere Anträge, die innovative Lehr-Lern-Formate mit Nachhaltigkeits- und BNE-Bezug zur dauerhaften Verankerung entwickeln und sich explizit an den Nachhaltigkeitskompetenzen ausrichten.

Förderfähige Projekte/Formate können sein: 

  • projekt- und problembasiertes Lernen im Bereich Nachhaltigkeit (Ansätze und Methoden, die Studierende zu selbstständigem, kollaborativem und praxisnahem Arbeiten anregen mit dem Ziel, ein bestimmtes Produkt oder eine gesellschaftliche Problemstellung zu bearbeiten)
  • transformative Lehr-Lern-Formate, die das kollaborative und praxisorientierte Lernen im Bereich Nachhaltigkeit unterstützen, wie z. B. Service Learning, Campus Community Partnerships, Reallaboransätze, Lernteam Coaching, Exkursionen*
  • Blended Learning im Bereich Nachhaltigkeit
  • Weiterentwicklung von Modulen und Prüfungsordnungen, Integration fachspezifischer und fachübergreifender Lehrveranstaltungen mit direktem Bezug zu Nachhaltigkeit entlang der Sustainable Development Goals (SDGs)
  • trans- und Interdisziplinäre Veranstaltungen zu Nachhaltigkeit und BNE, die BA-Studierenden im Rahmen des Optionalmoduls zugängig werden
  • lehrbezogene Projekte von studentischen Initiativen im Bereich Nachhaltigkeit und BNE (z. B. Autonome Tutorien, alternative studentische Lehr- und Lernprojekte, Workshops, Vortragsreihen oder Planspiele)
  • Aufbereitung bestehender Lehrmaterialien und Publikation zur Nachnutzung als OER (CC0, CC-BY oder CC-BY-SA)**
  • Evaluationsformen, die den neuen Lehr-Lern-Formaten und dem Ziel der Nachhaltigkeits- und BNE-Kompetenzentwicklung angemessen sind und Evaluation als Lernprozess einsetzen (z. B. Teaching Analysis Polls (TAPs))
  • Aufbau von fach- oder institutsübergreifenden gemeinsamen Modulen, curricular verankert in mehreren Studiengängen (mindestens 2 Partner)
  • Aufbau und Verankerung eines trans- oder interdisziplinären Moduls (12-15 ECTS) im BA für Studierende aller Fächer mit Bezug zum Förderschwerpunkt
  • hochschulweite Nachhaltigkeitswochen

*Im Förderschwerpunkt werden ausschließlich regionale Exkursionen gefördert, die mit dem Semester-Ticket bzw. LandesTicket erreichbar sind. Anderweitige Reisekosten sind im aktuellen Förderschwerpunkt nicht förderfähig. Beachten Sie bitte des Weiteren, dass ausschließlich interdisziplinäre Exkursionen im Rahmen des Förderschwerpunkts möglich sind.

**Empfehlung zur Nutzung der studiumdigitale-Plattform moodle.connect


Förderbereich 2: Strukturelle Maßnahmen für Nachhaltigkeit und BNE in Lehre & Studium

Gefördert werden strukturelle Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit und BNE in Lehre & Studium verbessern.

Förderfähige Projekte können sein:

  • Verbesserung der Professionalisierung der Lehre bspw. durch die Verbesserung und/oder Erweiterung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten zu Nachhaltigkeits- und BNE-Expertise von Lehrenden (z. B. zentrale oder fachspezifische Schulungen, Workshops, Aufbau von Netzwerken/Communities of Practice etc.)
  • Durchführung einer hochschuldidaktischen Qualifizierung zur Integration von Nachhaltigkeit und BNE in mindestens ein konkretes Lehrprojekt; bitte nehmen Sie bei Interesse bis spätestens 11.03. mit einer konkreten Projektidee zunächst Kontakt mit dem NHB (nachhaltigkeit@uni-frankfurt.de) oder dem IKH (hochschuldidaktik@uni-frankfurt.de) auf (externe Anbieter sind nur nach Rücksprache mit NHB/IKH möglich)
  • Gestaltung eines nachhaltigen Campus als innovativer Lehr-Lern-Ort (z. B. Nutzbarmachung des grünen Hörsaals oder vergleichbarer Orte)

Ansprechpersonen für Rückfragen

zum Förderschwerpunkt Nachhaltigkeit:

Nachhaltigkeitsbüro der Goethe-Universität Frankfurt

Svenja Maier
nachhaltigkeit@uni-frankfurt.de

zur Studiengangentwicklung:

Studium Lehre Internationales der Goethe-Universität Frankfurt
Maximilian Brauch
brauch@sli.uni-frankfurt.de

Antragsunterlagen und Antragsfrist

Die vollständigen Antragsunterlagen umfassen:

  1. Antragsformular (bitte beachten Sie, dass die Antragsskizze und Kostenkalkulation entfallen bzw. ins Antragsformular inkludiert wurden): Bitte wählen Sie das Formular im Download-Bereich aus, welches der Höhe der beantragten Projektsumme entspricht – zur Auswahl steht ein Formular für kleinere (bis 11.999 Euro), mittlere (zwischen 12.000 Euro und 34.999 Euro) und größere Projekte (ab 35.000 Euro) (sollten Sie zusätzlichen Raum für eine ausführlichere Darstellung Ihres Projekts benötigen, können formlose Anhänge beigefügt werden);
  2. kurze inhaltliche Stellungnahme der Fachschaft oder Institutsgruppe (nicht erforderlich für zentrale Einrichtungen bzw. Unterstützungsstrukturen);
  3. kurze inhaltliche Stellungnahme von Studiendekan*in (Zentrale Einrichtungen, Unterstützungsstrukturen oder Bereiche, die nicht an einen Fachbereich angeschlossen sind, fügen eine Begründung der jeweiligen Leitung an, inwiefern das beantragte Projekt einen Mehrwert für die Universität aufweist sowie den Förderkriterien entspricht. Alternativ können sich Antragstellende für eine entsprechende Stellungnahme an ein Dekanat wenden, welches dem beantragten Projektvorhaben inhaltlich am nächsten steht.).

Hinweis: Für die Einholung der Befürwortung von Fachschaft/Studiendekan*in wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Stellen gebeten. Empfehlenswert ist ca. 4 Wochen vor Antragsfrist eine Vorankündigung im Dekanat, dass Sie eine Antragstellung planen. Bitte beachten Sie ggf. vorgelagerte Fristen in Ihrem Fachbereich.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass ausschließlich vollständige Antragsunterlagen (digital, bitte nicht als Scan) angenommen werden können. Das Antragsformular ist fristgerecht einzureichen, die Stellungnahmen können in Ausnahmefällen nach vorheriger Rücksprache mit der Koordination der zentralen QSL-Studienkommission innerhalb von zwei Wochen nach Antragsfrist nachgereicht werden.

Antragsunterlagen für die Fachschaftsräte

Die Antragsunterlagen für die Fachschaftsräte enthalten nur das reduzierte Formblatt (Kurzformular für Fachschaftsräte), in das ein Projektplan und eine Kostenkalkulation integriert sind. Die Studiendekan*innen sind über das Projektvorhaben innerhalb der Fachschaft in Kenntnis zu setzen und reichen das ausgefüllte und unterschriebene reduzierte Antragsformular ein.


Die Ausschreibungsfrist endet am 1. April 2026


Bitte stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen Antrag auf zentrale QSL-Projektmittel stellen: Die Benachrichtigung, ob Ihr Projektantrag erfolgreich war, erfolgt ca. drei Monate nach Ablauf der Antragsfrist (im SoSe 2026 ist Mitte / Ende Juli 2026 mit einer Entscheidung zu rechnen).


Bitte beachten Sie, dass mit der Verausgabung der Mittel innerhalb von 10 Monaten nach Eingang des Bewilligungsschreibens zu beginnen ist, sofern kein späterer Projektstart beantragt wurde.

Die Antragsunterlagen sind in elektronischer Form über die*den Studiendekan*in des Fachbereichs an die für Lehre und Studium zuständige Vizepräsidentin Prof. Dr. Viera Pirker zu richten. Für die Antragstellung ist ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse zu verwenden: QSL-SLI@uni-frankfurt.de

Auswahlkriterien

Die zentrale QSL-Studienkommission beurteilt die Projektanträge im Hinblick auf Qualität, Konsistenz und Innovationsgehalt gemäß Förderzweck sowie Ressourceneinsatz, Reichweite und die Möglichkeit einer nachhaltigen Verbesserung von Lehre und Studium (i. S. eines gesamtuniversitären Mehrwerts eines Projekts). Bei Anträgen mit größerem Mittelumfang (Anträge mit Personalmitteln) gehen die Beförderung eines aktiven Studierens bzw. Lernens sowie die Wirksamkeit (z. B. in curricularer Perspektive oder bezüglich der Anzahl der von der Maßnahme profitierenden Studierenden) als zusätzliche Kriterien ein. Projektplanungen und -umsetzungen orientieren sich an der Nachhaltigkeitsstrategie der Goethe-Universität. Aus zentralen QSL-Projektmitteln Lehre geförderte Maßnahmen sind zu verstetigen. Grundständige Aufgaben bzw. Angebote im Bereich der Lehre sowie Projekte für wissenschaftlichen Nachwuchs sind nicht förderfähig. Größere Projektanträge sollten in der Regel eine Antragssumme von 150.000 Euro nicht überschreiten. Projektanträge in diesem Umfang stellen Ausnahmeprojekte dar, die eine einschlägige Begründung enthalten sowie einen signifikanten gesamtuniversitären Mehrwert aufweisen müssen. Die Förderung dieser Projekte wird von einer entsprechenden Dokumentation sowie einem sichtbaren und strukturiert geplanten Transfer der Projektergebnisse in die Breite der Universität abhängig gemacht. Antragsteller*innen wird – insbesondere bei umfangreichen Projekten – eine Beratung durch die einschlägigen Fachzentren und Unterstützungsstrukturen in Studium und Lehre empfohlen (s. FAQs). Die von der zentralen QSL-Studienkommission zur Förderung vorgeschlagenen Projekte werden anschließend dem Präsidium zur Bewilligung vorgelegt. 

Bitte beachten Sie, dass für Projekte, die ausschließlich einen Fachbereich betreffen (z.B. fachbereichsspezifische Exkursionen), dezentrale Projektmittel an den jeweiligen Fachbereichen zur Verfügung stehen.

FAQs zentrale QSL-Projektmittel

Antragsberechtigt für zentrale QSL-Projektmittel Lehre sind ausschließlich Einrichtungen sowie Angehörige der Goethe-Universität Frankfurt. Zu den Angehörigen zählen immatrikulierte Studierende und Beschäftigte der Universität.

Exkursionen, Laborausstattung sowie sonstige Ausstattung wie Computer und Notebooks (IT-Infrastruktur) werden bis zu einem Anteil von 40 % aus zentralen QSL-Projektmitteln gefördert. D. h. bei derartigen Anschaffungen müssen die Antragstellenden 60 % der Kosten selbst tragen. Auch bei studentischen Projekten muss dieser Eigenanteil entweder privat oder durch andere Geldgeber aufgebracht werden. Im Antrag muss angegeben werden, woher der Eigenanteil finanziert wird, d. h. die Kostenkalkulation muss den Eigenanteil enthalten. 

Bitte beachten Sie, dass eine Querfinanzierung aus anderen zentralen QSL-Projektmitteln nicht möglich ist.

Öffentliche Mittel sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu verausgaben.

So wird den Antragstellenden dringend empfohlen, z. B. bei Exkursionen auf eine möglichst regionale Durchführung zu achten. Bei nicht regionalen Exkursionszielen bedarf es bei der Antragstellung einer einschlägigen Begründung. Des Weiteren soll die Beantragung von Bewirtungskosten stets im Einklang mit der Richtlinie über die Erstattung von Bewirtungskosten erfolgen (z. B. Veranstaltungen müssen einen dienstlichen Zweck erfüllen und im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität stehen etc.) und die Beantragung von Beschaffungen im Einklang mit der Beschaffungsordnung der Goethe-Universität. Bei externen Anbietern sind ggf. Kostenvoranschläge einzureichen.

Die Anschaffung von IT-Infrastruktur ist unter bestimmten Voraussetzungen unter Berücksichtigung der 40%igen Teilförderung über zentrale QSL-Projektmittel Lehre möglich. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit soll bei der Mittelvergabe jedoch vermieden werden, dass Grundausstattung oder an der Goethe-Universität bereits vorhandene IT-Infrastruktur angeschafft wird. Daher ist bei der Antragstellung eine gesonderte Begründung erforderlich, in der detailliert dargelegt wird, warum die beantragten Geräte benötigt werden und warum diese z. B. nicht ausgeliehen werden können:

  • Informationen zur Ausleihe von digitalen Aufzeichnungsgeräten beim Methodenzentrum Sozialwissenschaften finden Sie hier.
  • Zubehör und Material für verschiedene Arten von Veranstaltungen, wie Lautsprecherboxen oder Stative, können im Medientechniklager ausgeliehen werden.
  • Das Team der Medienproduktion von studiumdigitale berät bei der Produktion digitaler Inhalte und der Auswahl geeigneter Tools und unterstützt bei der Aufzeichnung von Vorlesungen oder Vorträgen.
  • Das Hochschulrechenzentrum (HRZ) bietet allen Beschäftigten der Goethe-Universität Geräte zur Ausleihe an.

Sollte im Rahmen des beantragten Projekts eine Ausleihe nicht möglich sein und daher IT-Infrastruktur angeschafft werden, kann Rücksprache mit den jeweiligen DV-Koordinator*innen der Fachbereiche oder dem HRZ gehalten werden:

  • Die DV-Koordinator*innen stellen eine geeignete erste Anlaufstelle dar, da diese sich bei IT-Angelegenheiten, -Projekten und -Entwicklungen mit dem HRZ als zentralem Dienstleister in Verbindung setzen und über fachbereichsspezifische Informationen verfügen.
  • Fragen zu Hard- und Software können aber auch direkt an das HRZ-Einkaufsmanagement bzw. das Software Lizenzmanagement und Fragen zu Anwendungen und Applikationen an den Bereich Applikationen gestellt werden. Eine ausführliche Übersicht der Ansprechpartner*innen beim HRZ finden Sie hier.

Die jeweiligen Fachzentren geben Auskunft darüber, wo ein bestimmtes Projektvorhaben gesamtuniversitär anknüpfen kann sowie welche Konzepte bereits vorhanden sind und in die Antragstellung mit einbezogen werden sollten. Die Leitungen der Fachzentren bieten fachliche Expert*innenberatung an, können Auskunft über Vernetzungsmöglichkeiten geben und ermöglichen somit Synergieeffekte:

Darüber hinaus kann es ratsam sein, folgende zentrale Einrichtungen zu konsultieren:

Bei sehr spezifischen fachlichen Fragen können Sie sich auch bei wissenschaftlichen Zentren der Goethe-Universität beraten lassen.

NEU: Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die aktuellen Bestimmungen zum Mindestumfang und zur Mindestbeschäftigungsdauer von studentischen Hilfskräften.

Die folgenden durchschnittlichen Sätze gelten für studentische Hilfskräfte ab 01.02.2025:

  • stud. Hilfskräfte ohne Abschluss: EUR 14,11 (AN-Netto) bzw. ca. EUR 17,00 (AG-Brutto)
  • stud. Hilfskräfte mit BA-Abschluss: EUR 15,29 (AN-Netto) bzw. ca. EUR 17,91 (AG-Brutto)

Die folgenden durchschnittlichen Sätze gelten für studentische Hilfskräfte ab 01.08.2025:

  • stud. Hilfskräfte ohne Abschluss: EUR 14,88 (AN-Netto) bzw. ca. EUR 17,93 (AG-Brutto)
  • stud. Hilfskräfte mit BA-Abschluss: EUR 16,13 (AN-Netto) bzw. ca. EUR 18,89 (AG-Brutto)

Bitte rechnen Sie bei der Antragstellung mit den durchschnittlichen Bruttobeträgen. Bitte beachten Sie aber, dass es sich hierbei nur um Richtwerte handelt; im Einzelfall können die Brutto-Arbeitgeberkosten aufgrund des jeweiligen Sozialversicherungsstatus der Hilfskraft oder des Status in der Rentenversicherung variieren. Sollten Sie sich bei der Berechnung in Ihrem konkreten Fall unsicher sein, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Personalservices in Verbindung. Bei mehrjährigen Projekten beachten Sie bitte die regelmäßige Tariferhöhung von ca. 3-8 % pro Jahr sowie ggf. Jahressonderzahlungen und berücksichtigen diese in der Kostenkalkulation.

Es liegt in der Verantwortung der Antragstellenden, eine auskömmliche Finanzierung zu beantragen, da eine nachträgliche Erstattung aus zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre nicht möglich ist. 

Bei der Beantragung von Personalstellen sollte im Vorfeld die Möglichkeit sowie die Richtigkeit der beantragten Stelle mit dem Bereich Personalservices abgesprochen werden z. B. im Hinblick auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz oder im Bezug auf Jahressonderzahlungen. Die Antragstellenden sind in der Verantwortung zu prüfen, ob die Maßnahmen in der beantragten Form umsetzbar sind. Die Auflistung der Zuständigkeiten kann hier eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung der Antragstellenden liegt, eine auskömmliche Finanzierung zu beantragen, da eine nachträgliche Erstattung aus zentralen QSL-Projektmitteln für Lehre nicht möglich ist. 

Informationen zu Gastvorträgen finden Sie hier im Intranet (beachten Sie bitte, dass ein  Zugriff nur aus dem Netz der Universtiät möglich ist).

Informationen zu Reisekosten finden Sie hier im Intranet (beachten Sie bitte, dass ein  Zugriff nur aus dem Netz der Universität möglich ist). 

Die inhaltlichen Stellungnahmen gehören zu den vollständigen Antragsunterlagen und sind immer einzureichen. Sollten Sie als zentrale Einrichtung der Goethe-Universität oder als studentische Initiative einen Antrag stellen und sich unsicher bezüglich der Stellungnahmen in Ihrem konkreten Fall sein, können Sie sich gerne mit der zentralen QSL-Koordination in Verbindung setzen.

Bei einem positiven Bescheid wird eine neue Projektnummer vergeben. Diese muss bei einer übergeordneten QSL-Kostenstelle des Fachbereichs oder Instituts angesiedelt sein. Um die Mittelverteilung zu beschleunigen, ist es daher ratsam, die übergeordnete QSL-Kostenstelle bereits im Antrag anzugeben. Setzten Sie sich hierzu mit dem Geschäftszimmer Ihres Instituts oder Fachbereichs in Verbindung.

„Studentische Initiative“ trifft nur zu, wenn die Antragsteller*innen eine studentische Gruppierung sind (und den Antrag z. B. nicht aus ihrer Position als studentische Hilfskräfte stellen). Bei studentischen Projekte, die nicht direkt am Fachbereich angesiedelt werden können, kann nach Lösungsansätzen gemeinsam mit der zentralen QSL-Koordination gesucht werden.

Da die Projektmittel auf einem universitären Projektkonto zur Verfügung gestellt werden, welches ausschließlich von hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Goethe-Universität verwaltet werden kann, ist ein*e Ansprechpartner*in am Fachbereich erforderlich. Deshalb wird um eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Vernetzung mit den jeweiligen Ansprechpersonen am Fachbereich gebeten. Eine geeignete erste Anlaufstelle sind Referent*innen für Studium und Lehre, Dekanatsassistenzen oder Professuren bzw. Assistenzen von Professor*innen. Zudem ermöglicht die Vernetzung mit den Fachbereichen eine bessere fachliche Beratung bei anfallenden Rückfragen zum Projektverlauf. Sollte sich keine Ansprechperson finden, kann nach Lösungsansätzen gemeinsam mit der zentralen QSL-Koordination gesucht werden.

Im Fall der Beantragung von Honorarmitteln, sollten studentische Antragstellende sich im Vorfeld der Antragstellung beim Bereich Personalservices informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Honorarzahlung möglich ist, wenn die Person, für welche diese beantragt wurde, im Anstellungsverhältnis mit der Goethe-Universität steht (gilt auch für studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeitende).

Für projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit können Werbemaßnahmen über CAMPUSERVICE der Goethe-Universität laufen. Bitte setzen Sie bei einer Anfrage die Koordination der zentralen QSL-Studienkommission in cc.

Zu weiteren Maßnahmen berät Sie gerne der Bereich PuK.  

Der Antrag ist in einer PDF-Datei digital (nicht als Scan, sondern elektronisch ausgefüllt) über QSL-SLI@uni-frankfurt.de einzureichen. Die einzelnen Dokumente sind in der Reihenfolge anzuordnen, die in der Ausschreibung angegeben ist.
Die Benachrichtigung kann ca. 3 Monaten ab Bewerbungsfrist dauern.
Nach der Bewilligung erhalten die Antragsteller*innen einen Bescheid und es wird eine Projektkostenstelle durch die Abteilung Controlling eingerichtet. Sobald dies erfolgt ist, werden die Antragsteller*innen benachrichtigt und erhalten Hinweise, wie sie zum Kontoauszug gelangen und eine Unterschriftsberechtigung einrichten können.
Prinzipiell ist es möglich, Umbuchungen vorzunehmen, wenn dies dem Förderzweck entspricht bzw. der Posten beantragt wurde. Es kann ggf. Rücksprache mit der Koordination der zentralen QSL-Mittel gehalten werden.

Die bewilligten Mittel sind für Projekte einzusetzen, wie diese beantragt und bewilligt wurden. Umwidmungen sind in einschlägig begründeten Ausnahmefällen bei kleinen Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben zwar möglich, jedoch sollten diese moderat eingesetzt werden. Größere Umwidmungen werden ggf. der Kommission zur Entscheidung vorgelegt. Auch kostenneutrale Laufzeitverlängerungen sind in begründeten Fällen möglich, jedoch sollten diese im Verhältnis zur beantragten Förderdauer stehen. 

Mittel können rückwirkend eingesetzt werden, wenn dies beantragt und bewilligt wurde.

Bis Ende Februar eines Jahres ist ein Zwischenbericht (ca. 1-2 Seiten) vom Vorjahr einzureichen über QSL-SLI@uni-fankfurt.de. Dieser verfolgt keine formellen Vorgaben (es gibt keine Vorlagen, der Sachbericht kann frei gestaltet werden), sollte jedoch kurz und stringent sein sowie einen Finanzzwischenbericht beinhalten (SAP-Kontoauszug im Excel- oder PDF-Format). Der Abschlussbericht besteht ebenfalls aus einem kurzen Sach- (max. 5 Seiten) und Finanzbericht.

Sowohl im Zwischen- als auch im Abschlussbericht sollen die Antragsziele und Pläne im Vergleich zu den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen dargestellt werden. Ziel der Berichtslegung ist es, die Verwendung der Mittel entsprechend dem Förderzweck zu überprüfen: Für den Sachbericht ist es daher erforderlich, das Projekt kurz zusammenzufassen, die eingesetzten Mittel detailliert auszuweisen und darzustellen, inwieweit der Projektverlauf und die Projektinhalte sowie Maßnahmen unter Berücksichtigung des Förderzwecks und der Förderkriterien wie beantragt umgesetzt werden konnten. Soweit es Abweichungen gegeben hat, ist hierüber zu berichten. Wurden im Bewilligungsschreiben Auflagen formuliert, so sind diese im (Zwischen-)Bericht in einem klar abgegrenzten Abschnitt zu adressieren.

Nachdem der Abschlussbericht inkl. Finanzbericht eingereicht und durch die zentrale QSL-Koordination überprüft wurde, wird das Projektkonto ggf. durch die Antragsteller*innen ausgeglichen und durch die Abteilung Controlling geschlossen.