Desinfektionsmittel

Zulässige Desinfektionsmittel in gentechnischen Anlagen (Listungen)

Die Behörde in Hessen akzeptiert derzeit ausschließlich Desinfektionsmittel, die für den jeweiligen Wirkbereich (bakterizid, begrenzt viruzid, viruzid,...) in einer der folgenden Listen geführt sind:

Bitte beachten Sie: Restbestände von vormals gelisteten Desinfektionsmitteln dürfen aufgebraucht werden solange sie nicht abgelaufen sind. Danach muss ein gelistetes Desinfektionsmittel gewählt werden.

Änderungen bei den verwendeten Desinfektionsmitteln bedingen eine Änderung des Hautschutz- und Hygieneplans der Betriebsanweisung - bitte wenden Sie sich an das Referat Biologische Sicherheit.

Informationen zum Arbeitsschutz bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln

Aus Gründen des Arbeitsschutzes sind für Routinemaßnahmen die Desinfektionsmittel der IHO- oder VAH-Listen gegenüber den Mitteln der RKI-Liste zu bevorzugen, da hier wesentlich geringere Konzentrationen und/oder Einwirkzeiten der Mittel empfohlen werden (Im Einzelfall ist dies von der Stabilität der verwendeten Organismen und vom Grad der Verschmutzung abhängig zu machen!). Aus dem Vorwort zur Desinfektionsmittel-Liste des RKI:

" ... Zwischen der Desinfektionsmittel-Liste des RKI und der Desinfektionsmittel-Liste des VAH bestehen insbesondere in den Angaben zur Flächen- und Instrumentendesinfektion erhebliche Unterschiede. Die Ursachen liegen in den unterschiedlichen Aufgaben der Listen und dementsprechend in den unterschiedlichen Prüfmethoden und Bewertungskriterien. Die Liste der VAH ist in erster Linie auf die Routine (laufende Desinfektion) ausgerichtet, die Liste des RKI vornehmlich auf die behördliche angeordnete Desinfektion. Bei der Prüfung und Bewertung der Gebrauchsverdünnungen der für die routinemäßige Flächen- und Instrumentendesinfektion bestimmten Mittel werden die Testobjekte mit einer Suspension der Testkeime auf der Basis einer Nährlösung kontaminiert. Bei Prüfungen durch das RKI wird als Prüfanschmutzung der Testobjekte erregerhaltiges Blut verwendet. Außerdem sind die Mykobakterien auf Grund ihrer hohen Resistenz der Maßstab für den Wirkungsbereich A. Dadurch ergeben sich für viele Wirkstoffgruppen in der Liste des RKI höhere Konzentrationsangaben und/oder Einwirkzeiten. ...."

Hinweise für die Anwendung von Flächendesinfektionsmitteln: Die Sprühdesinfektion ist aufgrund der ungünstigen umwelttoxikologischen Eigenschaften infolge der feinen Zerstäubung von Wirkstoffen und der damit verbundenen Gefahr der Allergisierung von Personal nur dann einzusetzen, wenn eine Wischdesinfektion nicht möglich ist.

Bei alkoholhaltigen (Sprüh-)Desinfektionsmitteln besteht bei großflächiger Anwendung Explosions- und Brandgefahr. 50 ml Gebrauchslösung je m² zu behandelnder Fläche und max. 2 m² dürfen nicht überschritten werden.


Kontakt

Referat Biologische Sicherheit

Campus Westend, SKW-Gebäude 
Räume 02.C107/108/109/110
HPF 310
Rostocker Straße 2
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E-Mail:
BiologischeSicherheit@uni-frankfurt.de
Fax: 069/798 23067

Dr. Heike Körber - Referatsleitung
Telefon: 069/798 23657

Dr. Achim Werckenthin
Telefon: 069/798 23675

Dr. Petra Bernardi
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N.N. - Assistenz
Telefon: 069/798 23641