Studentische Hilfskräfte haben ab einem entsprechenden Studienfortschritt die Möglichkeit einer erhöhten Bachelor-Vergütung (höherer Stundenlohn).
Voraussetzung hierfür sind die Zwischenprüfung [URL] sowie zwei weitere Semester ordnungsgemäßes Studium. Das bedeutet aufgeschlüsselt nach den Lehramtsstudiengängen:
L1/L2: Nachweis von mind. 120 CP
L3/L5: Nachweis von mind. 150 CP
Im Rahmen der Prüfungsordnung 2023 wird keine Zwischenprüfung mehr ausgewiesen. Maßgeblich ist ausschließlich der Erwerb der oben genannten Leistungspunkte (CP).
Bei Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen bestätigen wir Ihnen gerne Ihren Anspruch auf Bachelorvergütung bei der Personalabteilung.
Bitte teilen Sie uns dies bitte möglichst frühzeitig per E-Mail mit. Überprüfen Sie zuvor für sich selbst, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
In Ihrer E-Mail enthalten sein sollen neben dem Anliegen Name, Matrikelnummer und Studiengang. Bitte nennen Sie den Studiengang sowie das Stichwort BA-Vergütung auch im E-Mail-Betreff.