Zugangsvoraussetzungen |
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Vorläufige Zulassung | Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden |
Zulassungsmodus | Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung. |
Einzureichende Unterlagen |
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Bewerbungsfrist | 01.06. - 31.08. |
Bewerbungsadresse | Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge |