Junior Clinician Scientist Programm

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JCS des Fachbereichs

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Junior Clinician Scientist Programm

(früher: Patenschaftsmodell)

[Ausschreibungsende: 30.04.]

Ziel des Programms ist es, klinisch tätigen (Zahn)Ärzten/innen, die am Anfang ihrer wissenschaftlichen Karriere stehen, durch finanzielle Unterstützung des FB Medizin die Möglichkeit zu bieten, sich für ein Jahr grundlagenwissenschaftlich und methodisch weiterzubilden und erste Vorarbeiten für ein eigenständiges Forschungsprojekt zu erarbeiten. Besonderes Augenmerk bei der Konzeption des Projektes im Junior Clinician Scientist-Programm muss auf die prospektive Potenz des Projektes gelegt werden; d.h. das Projekt soll als Startpunkt der zukünftigen wissenschaftlichen Ausrichtung anzusehen sein.

Durch finanzielle Unterstützung des FB Medizin werden die (Zahn)Ärzte/innen für ein Jahr von ihren Aufgaben im Klinikalltag freigestellt, um ihnen so die Möglichkeit zu geben, ihr Forschungsprojekt kontinuierlich durchzuführen. Die Finanzierung eines adäquaten Ersatzes (in der Regel nach TV-Ä) für ihre Aufgaben in der Klinik erfolgt durch die Fördermittel.

Der Antragsteller/die Antragstellerin sucht sich ein vorklinisches oder medizinisch-theoretisches Institut aus dem FB Medizin oder ein theoretisches Institut eines anderen Fachbereichs der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt als aufnehmendes Institut, an dem das geplante Forschungsprojekt durchgeführt werden soll. Aufgabe des aufnehmenden Institutes ist es dabei, Unterstützung bei der Planung und Durchführung des Forschungsprojektes zu geben. Aufnehmende Institute am FB Medizin erhalten hierzu eine finanzielle Unterstützung von 15.000 €. Aufnehmende Institute außerhalb des FB Medizin erhalten eine finanzielle Unterstützung über den/die Antragsteller/in.

Ziel der Arbeit des Antragstellers/ der Antragstellerin am aufnehmenden Institut soll sein, das Projekt soweit voranzu­treiben, dass die (Zahn)Ärzte/innen nach ihrer Rückkehr an ihre Klinik das Forschungsvorhaben in Zusammenarbeit mit dem theoretischen Institut weiterführen können,

Antragsberechtigt sind entsprechend den Regeln der DFG (Zahn)Ärzte/innen in der Regel innerhalb eines Zeitraums von bis zu sieben Jahren nach der Promotion. Ausnahmen von dieser Regel werden insbesondere dann zugelassen, wenn nach Abschluss der Promotion Kinderbetreuungszeiten (zwei Jahre pro Kind, wenn nicht älter als 12 Jahre; bezieht sich auf beide Elternteile) nachgewiesen werden können oder sich der/die Antragsteller/in der Pflege von Angehörigen gewidmet hat. Zudem soll der Antragsteller/ die Antragstellerin die Facharztweiterbildung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen haben.

Die Antragstellung ist auch für Teilzeitbeschäftigte möglich, sofern die Arbeitszeit nicht unter 50% der tariflich festgelegten Vollbeschäftigung liegt. In diesem Fall ist dem Antrag auf Förderung ein Hinweis über die Höhe der Teilzeitbeschäftigung bei zu fügen. Die Förderung wird dann, angepasst an die Teilzeitbeschäftigung, verlängert.

Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss Mitglied des FB Medizin sein. Antragsteller/innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihr Promotionsverfahren noch nicht abgeschlossen haben, müssen die Promotionsarbeit noch im Jahr der Antragstellung einreichen.

Um Antragsteller/innen eine Hilfestellung bei der Ausarbeitung des Antrages anbieten zu können, vermittelt das Forschungsreferat zu diesem Zweck sehr gerne Mentoren!

Nach 6 Monaten ist ein Zwischenbericht von 1-2 Seiten vorzulegen und spätestens zwei Jahre nach Projektstart muss dem Ausschuss Wissenschaftlicher Nachwuchs ein Abschlussbericht oder ein eingereichter DFG-Antrag unaufgefordert vorgelegt werden.

Die Begutachtung der Anträge wird in Form eines Antragskolloquiums durchgeführt. Die Anträge sollen einen Kurzantrag inkl. Lebenslauf (Unterschrift, Datum), Abstract und Publikationsliste beinhalten und in einem 10 Minuten Vortrag den Gutachtern vorgestellt werden. Das diesjährige Antragskolloquium findet voraussichtlich am 05.07.2023 ab 14.15 Uhr statt.

Aufbau des Vortrags:

Der Vortrag ist auf insgesamt 10 Minuten beschränkt. Es schließt sich eine Fragerunde der Gutachter von maximal 5 Minuten an. Um allen Antragstellern die gleichen Chancen zu gewährleisten, wird dieses Zeitlimit strikt eingehalten.

Bitte beschreiben Sie in Ihrem Vortrag maximal in 1-2 Folien den derzeitigen Stand der Forschung (max. 1 Minute) und gehen Sie detailliert auf Ihr geplantes Projekt ein:

1. Welche Fragestellung möchten Sie mit welchen Techniken untersuchen?

2. Wie sieht die Zeitschiene für die Durchführung des Projektes aus?

3. Was erwarten Sie als Ergebnis Ihres Projektes und ist eine Publikation denkbar?

4. Wieso haben Sie dieses aufnehmende Institut ausgewählt?

5. Gibt es bestimmte Techniken & Methoden, die Sie derzeit noch nicht beherrschen und im aufnehmenden Institut erlernen werden?

6. Wie möchten Sie diese Techniken und die Ergebnisse des Projekts bei Ihrer Rückkehr in die Klinik nutzen?

7. Wie sehen Sie in Hinblick auf das Projekt Ihre eigene zukünftige Forschungsausrichtung?

Wir benötigen den Antrag zweifach in Schriftform (einmal mit Originalunterschriften plus eine Kopie) sowie als eine Gesamt-PDF-Datei (bitte senden an: DEK-Forschungsreferat@med.uni-frankfurt.de)Maßgeblich für die fristgerechte Einsendung ist der Eingang der Unterlagen in Schriftform im Dekanat. Die Anträge sind jeweils bis zum 30. April im Forschungsdekanat, Haus 10A, z. Hd. Frau Dr. Seuter, Raum 311, einzureichen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Seuter zur Verfügung (Tel: 3970, Email: DEK-Forschungsreferat@med.uni-frankfurt.de).