Hinweise zu Prüfungen bei Jonas Becker

Mündliche Prüfungen (1. Staatsexamen L5, dabei Förderschwerpunkte soziale und emotionale Entwicklung sowie Lernen)

In den Lehramtsstudiengängen bin ich zuständig für die Prüfungen in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Erziehungshilfe und Lernhilfe (L5) im Rahmen des Erstens Staatsexamens. Weitere Informationen zu den Prüfungen im Ersten Staatsexamen finden sie auf den entsprechenden Seiten der Hessischen Lehrkräfteakadmie. Sie sollten sich spätestens zwei Semester vor dem geplanten Prüfungstermin bei mir in der Sprechstunde verbindlich anmelden. Für die Examensprüfungen in den Bildungswissenschaften oder anderen Lehramtsstudiengängen bin ich nicht prüfungsberechtigt und kann hier keine Prüfungen übernehmen. Eine Liste aller Prüfungsberechtigten am Institut für Sonderpädagogik finden Sie hier.

Themen:

Für die Prüfung bereiten Sie bitte in Absprache mit mir zwei Themen vor. Das erste Thema sollte sich mit Grundfragen des Prüfungsgebiets befassen, das zweite Thema kann gerne spezieller gewählt sein. Die Themenabsprache sollte spätestens im Januar für eine Prüfung im Frühjahr und im Juni für eine Prüfung im Herbst erfolgen. 

Allgemeine Hinweise zu den mündlichen Prüfungen:

Bereiten Sie für die Prüfung bitte ein Thesenpapier pro Thema vor, insgesamt also zwei Thesenpapiere. Ein Thesenpapier sollte drei Thesen zum jeweiligen Thema enthalten und dient als Grundlage für das Prüfungsgespräch. Diese Thesen sollten so pointiert formuliert sein, dass sie eine kontroverse Diskussion zulassen. Bitte geben Sie die verwendete Literatur auf den beiden Thesenpapieren an. Die mündliche Prüfung hat die Dauer von 30 Minuten. also etwa 15 Minunten pro Thema. Zu Beginn haben sie die Möglichkeit, Ihr Thesenpapier kurz vorzustellen bzw. einige Hintergrundgedanken hierzu einzubringen. Ausgehend davon stelle ich dann Rückfragen.

Ich biete einige Monate vor Beginn des Zeitraums der mündlichen Prüfungen einen gemeinsamen Besprechungstermin für alle von mir in diesem Durchlauf geprüften Personen an. Dieser dient zum einen dazu, allgemeine und organisatorische Fragen zu den Prüfungen zu besprechen sowie Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich untereinander zu vernetzen. Ich schreibe Sie hierzu rechtzeitig per Mail an.


Wissenschaftliche Abschlussarbeiten (BA EW sowie WHA L5, letzte angedockte an die Module L5-FOE-EH sowie L5-FOE-LH)

Anmeldung: Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor dem geplanten Anmeldetermin bei mir in der Sprechstunde verbindlich an. Bitte beachten Sie die Informationen zur Anmeldung für meine Sprechstunde. Die formale Anmeldung der WHA im Studiengang läuft über die Hessische Lehrkräfteakademie. Ich schicke dabei der Hessischen Lehrkräfteakademie einen Themenvorschlag zu. Informationen zur WHA und zur Anmeldung finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Hessischen Lehrkräfteakademie.

Betreuung der Arbeiten: Die Betreuung der Arbeiten erfolgt über individuelle Sprechstundentermine.

Umfang: Sollte es in Ihrer Prüfungsordnung keine Vorgabe hinsichtlich des Umfangs der Abschlussarbeit geben, orientieren Sie sich bitte an einem Umfang von 40 Seiten für eine Bachelorarbit und 60 Seiten für die WHA im Studiengang L5.