Aus der Senatssitzung vom 23. Februar 2011

Neue Debatte und Anfragen zum Thema QSL

Deutliche Kritik musste sich das Präsidium für seinen Umgang mit der „alten“ QSL-Kommission, sein Verhalten bei dem Beschluss der „neuen“ QSL-Satzung und die Verquickung von QSL-Angelegen­heiten mit Aspekten der vom Senat beschlossenen Akademie für Bildungsforschung und Lehrer­bildung gefallen lassen.

Die Tatsache, dass das Präsidium die neue QSL-Satzung am 25. Januar, also am Vortag der Januar­sitzung des Senats beschloss, und die damit verbundene (objektive) Brüskierung der Mitglieder der alten QSL-Kommission, die in der Senatssitzung von der Auflösung „ihrer“ Kommission erfahren haben, wurden allseits als wenig stilvoll gerügt. Wenn diese „neue“ Satzung bis zum Tag vor der Senatssitzung Zeit hatte, dürfte sie auch bis zum Tag nach der Senatssitzung Zeit gehabt haben.

So konnte der Eindruck entstehen, dass eine Kommission, die sich im Dezember 2010 nicht ohne weiteres bereit erklärt hatte, das von Präsidium, Dekanerunde und (der großen Mehrheit im) Senat beschlossene Modell zur Vermeidung gravierender Folgen des Spardiktats umzusetzen, deswegen per Präsidialbeschluss aufgelöst wurde.

Ebenfalls als kritikwürdig wurde angesehen, dass in der neuen QSL-Satzung Einzelheiten der an­tei­li­gen Finanzierung der ABL mit QSL-Mitteln geregelt wurden, die in der Dezembersitzung des Senats kontrovers diskutiert worden waren. Das betrifft z.B. prominent die Regelung, dass nach der neuen QSL-Satzung alle QSL-Mittel im Bereich der Lehrerbildung der ABL und nur über die ABL den Fach­bereichen zugewiesen wird (§ 1, Abs. 4 Satz 2 der neue QSL-Satzung). Es betrifft aber auch die Festlegung (wohlgemerkt: des Präsidiums und nicht etwa der QSL-Kommission), dass 23% der Mittel für die Studierenden in den Lehramtsstudiengängen der ABL „für zentrale Aufgaben“ zu verwenden sind (§ 1 Abs. 4 Satz 3 QSL-Satzung). Eine sachliche Notwendigkeit, diese ABL-Regelungen in der vom Präsidium beschlossenen QSL-Satzung zu regeln, wurde nicht ersichtlich. (Das gilt ungeachtet des (zu­treffenden) Arguments, dass nach dem Gesetz nur das Präsidium eine QSL-Satzung erlassen kann, und dass der Senat keine Kompetenz hat, über Verteilung von QSL-Mitteln zu beschließen.) Auch hier entstand aber gewollt oder ungewollt der Eindruck, dass das Präsidium dem Senat demonstrieren wollte, dass es die eigenen Vorstellungen auch alleine durchsetzen kann.

In der Wertung des Berichterstatters hat sich hier an zwei weiteren Beispielen (nach voran­ge­gan­ge­ner entsprechender Kritik am Verfahren, in dem das Präsidium die Entscheidungen über die Reaktio­nen auf das Spardiktat vorbereitet hat) gezeigt, dass Kommunikationsmängel und ein gewisser „Über­schuss an Führungslust“ die erfolgreiche Leitung der Universität gefährden können. Gerade vor dem Hintergrund der „herben Niederlage“ bei der Exzellenzinitiative sollte in Zukunft auf der Grund­lage gelingender Information und Kommunikation wieder stärker der – sicher etwas steinigere, aber mit Sicherheit nachhaltigere – Weg des Konsenses gesucht werden.

Die konkreten Anfragen, die im Zusammenhang mit den QSL-Mitteln von Senator Reinhard H. Schmidt und seinem Stellvertreter Anton Wakolbinger schriftlich eingereicht worden waren, sollen schriftlich beantwortet werden.