Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums müssen Sie bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Wir empfehlen dringend diesen Antrag so früh wie möglich zu stellen (16 Wochen vor Ablauf). Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen gibt, für die möglicherweise bestimmte Dokumente erforderlich sind. In der Regel müssen Sie der Ausländerbehörde dafür folgende Dokumente vorlegen:
Global Office
Goethe Welcome Centre
Campus Westend
Bauleitgebäude
60629 Frankfurt am Main
Tel. +49-69-798-17193
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Campus Riedberg
Biozentrum, Gebäude N100, Magistrale, EG, Raum 010
Max-von-Laue-Straße 9
60438 Frankfurt am Main
Tel. +49-69-798-29863
Google Maps
Email: welcome(at)uni-frankfurt.de
Für Promovierende:
welcome_PhD(at)uni-frankfurt.de