Studienvoraussetzungen

Neben der Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel das Abitur oder eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§63 HHG), werden für ein AVL-Studium an der Goethe-Universität in Frankfurt keine weiteren formalen Eingangsvoraussetzungen verlangt.

Die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft widmet sich im Unterschied zu den Einzelphilologien nicht einer bestimmen Nationalliteratur. Damit gehen spezifische Studienanforderungen einher. Studierende des Fachs müssen nicht allein mit hohen Anforderungen an ihre Fremdsprachkenntnisse rechnen, die für die komparatistische Arbeit unerlässlich sind. Sie müssen zugleich bereit sein, sich ein umfängliches Lektürepensum zuzumuten, in dem neben fremdsprachlichen auch theoretische Texte großen Raum einnehmen. Die erforderliche Lesebereitschaft sollte ein ausgeprägtes Interesse an Theorie einschließen.

Aufgrund der Weite und Komplexität seines Gegenstandsfelds kommt daher in diesem Studiengang dem Selbststudium ebenso wie der Ausbildung eigener Erkenntnispräferenzen besonderes Gewicht zu. Jenseits eines standardisierten Curriculums ist darum auch die Bereitschaft zum selbstorganisierten Arbeiten und Zusammenarbeiten gefordert, was am Institut für Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft durch zusätzliche Lernformen wie autonome Tutorien und Lesegruppen ausdrücklich unterstützt wird. Als Orientierungshilfe für die Arbeit in den Lesegruppen dienen dieBasisleseliste und dieGroße Leseliste des Instituts.

Fremdsprachenkenntnisse

Das Studium der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft widmet sich den Übertragungs- und Transformationsprozessen zwischen den Sprachen und Literaturen. Studierende sind daher auf möglichst breite Fremdsprachenkenntnisse angewiesen. Erforderlich sind insbesondere gute Kenntnisse des Französischen und Englischen, da die Literaturen dieser beiden Sprachen zum zentralen Forschungsgebiet der Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft gehören. Zudem ist ein Großteil der einschlägigen Forschungsliteratur nur auf Englisch oder Französisch zugänglich. Die Kenntnisse des Englischen und Französischen müssen bis zum Ende des vierten Semesters nachgewiesen werden durch:

  • Abiturzeugnis; oder
  • entsprechende Oberstufenzeugnisse, die Englisch- und Französischunterricht im Umfang von mindestens fünf Jahren belegen, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
  • Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, wobei mindestens 120 Stunden Unterricht nachzuweisen sind; oder
  • Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen von Sprachkenntnissen, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen oder im Selbststudium erworben wurden; oder
  • VHS-Zertifikate, das heißt ein Zertifikat über einen mit staatlicher Abschlussprüfung abschließenden Lehrgang an einer Volkshochschule; oder
  • einen anderen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse werden außerdem im Basismodul 2 („Sprachen der Kritik“), das in kanonische Schriften der englischen und französischen Poetologie und Literaturkritik von der Renaissance bis zur Gegenwart einführt, durch Übersetzungsklausuren überprüft.