Bachelorvergütung (BA-Vergütung)
Studentische Hilfskräfte haben ab einem entsprechenden Studienfortschritt die Möglichkeit einer erhöhten Bachelor-Vergütung (höherer Stundenlohn).
Voraussetzung hierfür sind die Zwischenprüfung sowie zwei weitere Semester ordnungsgemäßes Studium. Das bedeutet aufgeschlüsselt nach den Lehramtsstudiengängen:
L1/L2: Nachweis von mind. 120 CP
L3/L5: Nachweis von mind. 150 CP
Bei Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen bestätigen wir Ihnen gerne Ihren Anspruch auf Bachelorvergütung bei der Personalabteilung.
Bitte teilen Sie uns dies bitte möglichst frühzeitig per E-Mail mit. Überprüfen Sie zuvor für sich selbst, ob Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
In Ihrer E-Mail enthalten sein sollen neben dem Anliegen Name, Matrikelnummer und Studiengang. Bitte nennen Sie den Studiengang sowie das Stichwort BA-Vergütung auch im E-Mail-Betreff.