Wissenschaftliche Hausarbeit

Was ist die Wissenschaftliche Hausarbeit, wann kann ich sie schreiben und was muss ich beachten?

  • Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) schreibt ihr im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die WHA ist gleichzeitig eine Zulassungsvoraussetzung für die mündlichen und schrifltichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung und wird zu einem Thema der Fachwissenschaft oder -didaktik oder in den Bildungswissenschaften angefertigt. Thematisch gibt es nur die Vorgabe, dass sie im Zusammenhang mit einem Modul angefertigt werden soll.
  • Die WHA kann jederzeit nach bestandener Zwischenprüfung bei der Hessischen Lehrkräfteakademie angemeldet werden. Die Bearbeitungsfrist beträgt – nach Anmeldung – 12 Wochen. Plant insgesamt für die Abwicklung der WHA 6 Monate ein (Anmeldung bis Feststehen der Note), da noch die Korrekturzeit des Dozierenden sowie die Bearbeitung des Antrags durch die Hessische Lehrkräfteakademie (LA) mit eingeplant werden müssen.
  • Wenn die WHA unmittelbar vor der Ersten Staatsprüfung angefertigt wird, ist es empfehlenswert, sie für die Frühjahrsprüfungen im August und für die Herbstprüfung im Januar anzumelden. Umfassende Informationen findet ihr insbesondere in den Antragsunterlagen für die WHA auf den Seiten der LA.
  • Information zu empirischen Studien im Rahmen der WHA:
    Wissenschaftliche Hausarbeiten nach § 21 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 (GVBl. S. 30) und diagnostische Hausarbeiten nach § 27 Abs. 5 HLbG sind Bestandteil der Staatsprüfung für das Lehramt. Als solche sind sie staatlich angeordnet und nicht genehmigungspflichtig nach § 84 Abs. 1 HSchG, auch wenn der empirische Teil in der Schule durchgeführt wird.