Was ist die Wissenschaftliche Hausarbeit, wann kann ich sie schreiben und was muss ich beachten?
Die Wissenschaftliche Hausarbeit (WHA) schreibt ihr im
Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die WHA ist gleichzeitig eine
Zulassungsvoraussetzung für die mündlichen und schrifltichen Prüfungen
im Rahmen der Ersten Staatsprüfung und wird zu einem Thema der
Fachwissenschaft oder -didaktik oder in den Bildungswissenschaften
angefertigt. Thematisch gibt es nur die Vorgabe, dass sie im
Zusammenhang mit einem Modul angefertigt werden soll.
Die WHA kann jederzeit nach bestandener Zwischenprüfung
bei der Hessischen Lehrkräfteakademie angemeldet werden. Die
Bearbeitungsfrist beträgt – nach Anmeldung – 12 Wochen. Plant insgesamt
für die Abwicklung der WHA 6 Monate ein (Anmeldung bis Feststehen der
Note), da noch die Korrekturzeit des Dozierenden sowie die Bearbeitung
des Antrags durch die Hessische Lehrkräfteakademie (LA) mit eingeplant
werden müssen.
Wenn die WHA unmittelbar vor der Ersten
Staatsprüfung angefertigt wird, ist es empfehlenswert, sie für die
Frühjahrsprüfungen im August und für die Herbstprüfung im Januar
anzumelden. Umfassende Informationen findet ihr insbesondere in den
Antragsunterlagen für die WHA auf den Seiten der LA.
Information zu empirischen Studien im Rahmen der WHA: Wissenschaftliche
Hausarbeiten nach § 21 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Februar 2016 (GVBl. S. 30) und
diagnostische Hausarbeiten nach § 27 Abs. 5 HLbG sind Bestandteil der
Staatsprüfung für das Lehramt. Als solche sind sie staatlich angeordnet
und nicht genehmigungspflichtig nach § 84 Abs. 1 HSchG, auch wenn der
empirische Teil in der Schule durchgeführt wird.