Sie interessieren sich für ein (Pflicht-)Praktikum an einem der Fachbereiche der Goethe-Universität oder am Universitätsklinikum?
Hier finden Sie alle nötigen Informationen rund um die Voraussetzungen, Bewerbung und weitere interessante Themen.
Bewerbende müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für ein Praktikum an der Goethe-Universität muss keine institutionelle Kooperation zwischen der Goethe-Universität und der jeweiligen Heimatuniversität bestehen. Es bedarf auch keiner Nominierung durch den Heimatfachbereich.
Wenn Sie Interesse an einem Praktikum an der Goethe-Universität haben, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit dem jeweiligen Fachbereich auf. Eine Bewerbung oder eine Vermittlung durch das Global Office ist leider nicht möglich.
Sofern Sie als Praktikant*in in einem Fachbereich der Goethe-Universität angenommen wurden, können Sie während Ihres Praktikums durch das Global Office als Freemover Gaststudierende*r eingeschrieben werden.
Praktikant*innen am Fachbereich 16 - Medizin oder am Universitätsklinikum finden alle nötigen Informationen hier. Bitte beachten Sie, dass für ein klinisches Praktikum Deutschkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt werden, C1-Niveau wird empfohlen.
Bitte beachten Sie zu den Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen auch das Merkblatt der Abt. Personalservices, welches demnächst um das Thema Praktikant*innen aus dem Ausland aktualisiert wird.
Als Staatsbürger*in eines Drittstaats müssen Sie in der Regel eine Arbeitsgenehmigung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, um ein Praktikum absolvieren zu dürfen. Für Praktika mit Studienbezug gibt es jedoch einige Ausnahmen.
Bitte beachten Sie, dass an der Goethe-Universität nur Praktikant*innen eingestellt werden, für die eine solche Ausnahme Anwendung findet. Sie können demnach nur dann ein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren, wenn diese nicht als Arbeitsverhältnis eingestuft wird. Hierfür gibt es zwei praktikable Wege:
Bitte besprechen Sie das Vorgehen mit Ihrer Kontaktperson an der Goethe-Universität, bevor Sie das Visum beantragen.
1. Schritt: Informieren | Schauen Sie sich zunächst die Webseite des Fachbereichs an, der Sie interessiert und identifizieren Sie Forschungen und Lehrende, die für Sie von Interesse sind. |
2. Schritt: Kontakt aufnehmen | Wenn Sie Interesse an einem bestimmten Forschungsfeld oder -projekt haben, nehmen Sie direkt Kontakt mit der*dem Lehrenden der Goethe-Universität auf. Der Fachbereich wird Ihnen mitteilen, ob es Kapazitäten für ein Praktikum gibt oder nicht. |
Zusage | Im Idealfall haben Sie eine Zusage des Fachbereichs erhalten und müssen sich nun ggfs. um Visum, Arbeitserlaubnis, Versicherungen, Wohnung und ähnliches kümmern. Hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Global Office auf, wenn Sie Fragen haben. |
Bewerbung als Freemover | Praktikant*innen können während Ihres Praktikums als Freemover Gaststudierende eingeschrieben werden. Dadurch erhalten Sie formal einen Studierendenstatus, wodurch arbeitsrechtliche Vorgaben entfallen. Bitte beachten Sie dazu die jeweiligen Einschreibefristen und Vorgaben, die Sie im Tab unten finden. Sollten Sie sich dazu entscheiden, sich nicht als Freemover Gaststudierende*r einschreiben zu lassen, müssen Sie die arbeitsrechtlichen Vorgaben mit Ihrem*Ihrer fachlichen Betreuer*in klären. |
3. Schritt: Visum | Sollten Sie die Staatsbürgerschaft eines Drittstaats besitzen, benötigen Sie in der Regel ein Visum, um ein Praktikum in Deutschland zu absolvieren. Wichtig! Das Praktikum steht und fällt mit dem Visum. Wenn Sie kein Visum bekommen, können Sie kein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren. Alle Informationen zum Visum haben wir Ihnen im Tab unten zusammengefasst. |
4. Schritt: Arbeitsgenehmigung | Als Staatsbürger*in eines EU-Mitgliedstaates, des EWR-Raums (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder der Schweiz benötigen Sie keine Arbeitsgenehmigung oder das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit. Staatsbürger*innen eines Drittstaats müssen in der Regel eine Arbeitsgenehmigung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, um ein Praktikum absolvieren zu dürfen. Für Praktika mit Studienbezug gibt es jedoch einige Ausnahmen (siehe Tab unten). Sofern sie sich als Freemover Gaststudierende*r einschreiben lassen, können Sie sich auf ein Studierenden Visum bewerben und benötigen keine Arbeitsgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit. |
5. Schritt: Vorbereitung | Nach der Beantragung des Visums gilt es sich Gedanken zu folgenden Themen zu machen:
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6. Schritt: Ankunft in Frankfurt am Main | Nachdem Sie in Frankfurt angekommen sind, müssen Sie sich (für Aufenthalte über 3 Monate) beim Bürgeramt Frankfurt anmelden. Alle Informationen zur Meldepflicht haben wir Ihnen hier zusammengestellt. |
Als Bürger*in eines Drittstaats können Sie nur ein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren, wenn es nicht als Erwerbstätigkeit eingestuft wird. Ein Praktikum wird unter anderem dann nicht als Erwerbstätigkeit eingestuft, wenn es als Teil der Ausbildung anerkannt wird.
Um als Teil der Ausbildung anerkannt zu werden, muss es sich um ein Pflichtpraktikum handeln. Sie müssen sich außerdem mindestens im vierten Fachsemester eines Studiengangs befinden, der einen klaren Bezug zum Praktikum aufweist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, reicht das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit aus (im Gegensatz zur Arbeitserlaubnis, die sehr viel schwieriger zu erlangen ist).
Mit dem Einvernehmen soll letztlich überprüft werden, ob die oben genannten Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Das Einvernehmen beantragt in der Regel der Arbeit-/Praktikumsgeber. Daher müssen im Zuge des Einholens des Einvernehmens auch folgende Dokumente eingereicht werden: Der Arbeitgeber muss den Erfassungsbogen für ein Fachpraktikum nach §15 Nr. 5 Beschäftigungsverordnung ausfüllen und zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung (auf der Vorlage der Bundesagentur für Arbeit) (Ihrer Heimatuniversität), einer Passkopie, einem Praktikumsplan und dem anabin-Ausdruck einreichen.
Bitte besprechen Sie die Abwicklung der Beantragung des Einvernehmens frühzeitig mit Ihrer Kontaktperson an der Goethe-Universität!
Alternative: Freemover-Status erlangen, siehe unten.
Sofern Sie als Praktikant*in angenommen wurden, können Sie als Freemover Gaststudierende*r während Ihres Praktikums eingeschrieben werden.
Die folgenden Zeiträume für die Einschreibung sind Standard und können nicht angepasst werden:
Bitte schicken Sie uns die Betreuungszusage per E-Mail bis spätestens 15. Mai (Bewerbung zum Wintersemester) // 15. November (Bewerbung zum Sommersemester) zu, damit wir Ihnen den Online-Bewerbungslink senden können.
Wenn Sie in einem der 27 EU-Mitgliedsstaaten oder in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Serbien oder der Türkei studieren, können Sie für Ihr Praktikum an der Goethe-Universität eine Erasmus+ Förderung beantragen. Damit können Sie Ihr Praktikum an der Goethe-Universität finanziell fördern lassen.
Bitte kontaktieren Sie das International Office Ihrer Heimatuniversität, um sich zu bewerben.
Detaillierte Informationen zur Erasmus+ Förderung finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Förderdauer | Auslandspraktika mit einer Dauer von mindestens zwei Monaten und maximal zwölf Monaten |
Zielgruppe | Alle Studierenden im Bachelor, Master oder PhD |
Förderung | monatliche Stipendienrate |
Bewerbung | über die Heimatuniversität |
Studierende dürfen sich uneingeschränkt in Deutschland aufhalten, arbeiten und damit auch Praktika absolvieren, wenn sie Staatsangehörige eines der folgenden Länder sind:
Staaten, die nicht Mitglied oder Vertragspartner der EU sind, werden als Drittstaaten bezeichnet. Wenn Sie Staatsbürger*in eines solchen Drittstaats sind, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel (in diesem Fall ein Visum), um nach Deutschland einreisen und ein Praktikum an der Goethe-Universität absolvieren zu können.
Das Visum muss vor der Einreise beantragt werden. Dieses ist bei der deutschen Auslandsvertretung in einer Botschaft oder in einem Konsulat zu beantragen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Studierende müssen nur dann ein Visum beantragen, wenn sie aus einem Drittstaat kommen, also keine Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaats oder der Schweiz haben.
Generell sind zwei Arten von Visa relevant für Praktika an der Goethe-Universität.
Das Schengen-Visum (USV) kann für kurzzeitige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ausgestellt werden (90 Tage pro Halbjahr). Es kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Beantragt werden kann es bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. In der Regel ist eine Erwerbstätigkeit mit einem Schengen-Visum nicht gestattet. Ob und in welchem Umfang ggf. eine Erwerbstätigkeit gestattet ist, ist dem Visum zu entnehmen.
Das nationale Visum wird für längere Aufenthalte von über drei Monaten und maximal einem Jahr ausgestellt. Mit einem nationalen Visum und einem gültigen Reisedokument ist es nun möglich, sich bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen-Raum frei zu bewegen. Ob und in welchem Umfang das nationale Visum zur Erwerbstätigkeit berechtigt, ist dem Visum zu entnehmen.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Genehmigung oder das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit benötigen. Dieses müssen Sie vor dem Visum beantragen. Des Weiteren muss Ihnen bereits eine Praktikumszusage vorliegen.
Für Bewerbende aus Drittstaaten gilt es zunächst einen Termin mit einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat zu vereinbaren. In der Regel gibt es hierfür spezielle Terminbuchungssysteme. Beachten Sie die teilweise langen Wartezeiten für einen Termin.
Parallel sollten Sie den Visumsantrag vorbereiten. Sie benötigen in der Regel die folgenden Unterlagen:
Für die Antragsstellung wird eine Gebühr erhoben. Die Bearbeitungszeit variiert, sie sollten jedoch mehrere Wochen einplanen.
Sollte Ihr Visum nicht für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes ausgestellt sein, müssen Sie nach Ihrer Ankunft einen Aufenthaltstitel beantragen.
Weitere Hinweise der Bundesregierung finden Sie hier.
Erasmus+ Traineeship
Wenn Sie an einer Universität im Erasmus+ Raum (Programmländer) eingeschrieben sind, können Sie sich über Erasmus+ für Ihr Praktikum an der Goethe-Universität fördern lassen (siehe Tab oben).
Gefördert werden Praktika im Ausland zwischen zwei und zwölf Monaten pro Studienabschnitt. Die Bewerbung erfolgt über die Heimatuniversität.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der EU.
RISE Germany - Research Internship in Science and Engineering
Das RISE Germany Programm ermöglicht es Bachelor-, Master- und PhD-Studierenden der Natur- und Ingenieurwissenschaften von nordamerikanischen, britischen und irischen Hochschulen eine Förderung für ein Forschungspraktikum zu beantragen.
Informationen finden Sie hier für Bachelorstudierende und hier für Master- und PhD-Studierende.
Für weitere Förderungsmöglichkeiten für Ihr Praktikum an der Goethe-Universität kontaktieren Sie bitte das International Office Ihrer Heimatuniversität.
Generelle Versicherungspflicht:
Sie sind rechtlich dazu verpflichtet, für Ihren Aufenthaltszeitraum in Deutschland eine Krankenversicherung abzuschließen und nachzuweisen.
Versicherungspflicht als EU-Staatsbürger*in:
Als Staatsbürger*in eines EU-Mitgliedsstaats sind Sie in der Regel über Ihre Krankenversicherung im Heimatland auch in Deutschland versichert. Bitte prüfen Sie gründlich, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung in Deutschland gültig ist und schließen Sie ggf. eine Zusatzversicherung ab.
Versicherungspflicht als Erasmus+ Trainee:
Das Erasmus+ Stipendium für Praktika setzt zusätzlich zur Krankenversicherung eine Unfall- und Haftpflichtversicherung voraus. Prinzipiell sind Sie über die Goethe-Universität unfall- und haftpflichtversichert - allerdings nur wenn Sie während des Zeitraums Ihres Praktikums als Gaststudierende*r eingeschrieben sind (siehe Einschreibung als Freemover oben) - und nur in beschränktem Umfang. So sind Unfälle am und auf dem Weg zum/vom Arbeitsplatz abgedeckt, jedoch nicht in der Freizeit. Wir empfehlen Ihnen daher eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier.
Das Global Office kann Ihnen leider keine Wohnheimzimmer für die Aufenthaltszeit in Frankfurt zur Verfügung stellen.
Sie finden jedoch eine Übersicht auf der Webseite des Welcome Centres, auf der Sie zahlreiche Wohnraumvermittlungsagenturen sowie Webseiten zur privaten Suche von Wohnungen und Wohngemeinschaften finden.
Weitere Informationen finden Sie außerdem hier.
Wenn Sie Ihre Wohnung in Frankfurt bezogen haben und länger als 3 Monate in Deutschland bleiben wollen, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Frankfurt anmelden. Die Anmeldung erfolgt in einem der Bürgerämter der Stadt Frankfurt, ist kostenlos und es sind folgende Unterlagen notwendig:
Eine Terminvereinbarung kann online unter folgendem Link vorgenommen werden.
Im Bürgeramt erhalten Sie eine Meldebescheinigung, die Sie unter anderem für die Beantragung Ihres Aufenthaltstitels oder ggf. für die Eröffnung eines Bankkontos benötigen.
Bitte beachten Sie: falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Bürgeramt ummelden, d.h. Ihre neue Adresse registrieren lassen. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich im Bürgeramt abmelden.
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