Wahlergebnisse


Wahl zu den Fachbereichsräten und zum Hilfskräfterat im WS 2023/2024

Aktuell finden für die Studierenden die Gremienwahlen zu den Fachbereichsräten sowie zusätzlich für die an der Goethe-Universität beschäftigten studentischen Hilfskräfte erstmalig die Wahl zum Hilfskräfterat statt.

Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 im Einvernehmen mit dem Wahlleiter (Kanzler) beschlossen, dass die Gremienwahl für die Gruppe der Studierenden zum Fachbereichsrat der Fachbereiche 1 bis 16 sowie die Wahl der studentischen Hilfskräfte zum Hilfskräfterat im Wintersemester 2023/2024 gemeinsam als Online-Wahl mit der Möglichkeit der Briefwahl auf Antrag durchgeführt werden.

Anleitung zur Durchführung der Online-Wahl (PDF) 

Instructions for casting your vote in the online election (PDF)

Sicherheitshinweise zur Online-Wahl (PDF)

Hilfskräfterat:
Wahlberechtigt für die Wahl zum Hilfskräfterat sind Studierende, die am Wahltag als studentische Hilfskräfte an der Goethe-Universität beschäftigt sind. Wählbar zum Hilfskräfterat sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags als studentische Hilfskraft an der Goethe-Universität beschäftigt sind. Der zu wählende Hilfskräfterat besteht aus sieben Vertreter*innen. Nähere Informationen finden Sie in der Wahlbekanntmachung.

Für die elektronische Stimmabgabe im Online-Wahlverfahren müssen Sie sich mittels Ihres HRZ-Accounts (Benutzername und Kennwort) im Wahlvorgang anmelden, damit Ihre Wahlberechtigung als auch die Gültigkeit des HRZ-Accounts sichergestellt werden kann. Die HRZ-Zugangsdaten haben Sie bei Ihrer Einschreibung erhalten.

 Nähere Informationen zum HRZ-Account und der Stud E-Mailadresse finden Sie unter folgendem Link (https://www.rz.uni-frankfurt.de/89061473/HRZ_Account_und_Stud_E_Mail). Auf dieser Seite können Sie unter „Link zum Kartenservice“ die Funktionsfähigkeit Ihres HRZ-Accounts vorab überprüfen.

 Unterstützt werden Sie bei Rückfragen durch das HRZ unter den Telefonnummern: 069/798 -32936, -32890 (Westend), -40029 (Riedberg)

(Montag - Freitag, 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 -16:00 Uhr) oder per E-Mail: beratung@rz.uni-frankfurt.de.

Statt der elektronischen Stimmabgabe im Online-Wahlverfahren können Sie auch durch Briefwahl auf Antrag an den Gremienwahlen teilnehmen. Das Antragsformular für die Briefwahl befindet sich im Formularcenter auf dieser Seite. Den Antrag können Sie ausgefüllt per E-Mail (wahlamt@uni-frankfurt.de) oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Die Unterlagen zur Briefwahl werden im Anschluss an Ihre Privatadresse versendet.

Hinweis: Mit dem Versand oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen für die Wahlen zum Fachbereichsrat und ggf. zum Hilfskräfterat sind Sie vom Online-Wahlverfahren ausgeschlossen (gem. § 21 c Abs. 3 WO).

Folgende wesentlichen Termine für Sie im Überblick:

Offenlegung des Wählerverzeichnisses:              06.11. – 13.11.2023

Einreichung Wahlvorschlagslisten:                      bis 13.11.2023, 15:00 Uhr

Frist für den Antrag auf Briefwahl:                       27.11.-11.12.2023 (FbR +HKR)

Nur für den Hilfskräfterat (HKR):                              ab 12.12.2023 - 02.02.2024,
                                                                                 siehe Besonderheiten Wahlbekanntmachung!

Briefwahlschluss:                                                   02.02.2024, 15:00 Uhr  

Frist für das Online–Wahlverfahren:                     22.01.2024,13:00 Uhr bis zum 02.02.2024,
                                                                                 15:00 Uhr


Bekanntmachungen des Wahlvorstandes


Formularcenter


Gesetzliche Grundlagen