Klassenraum sps

Das Büro für Schulpraktische Studien konzipiert und organisiert in Kooperation mit den lehrkräftebildenden Fachbereichen und Schulen die Praxisphasen im Rahmen aller Lehramtsstudiengänge.


Pilotprojekt-Praxissemester

Termine

  • Sommer 2024                04.03.2024 bis 05.07.2024
    (Die erste Seminarsitzung beginnt bereits am 28. Februar 2024)
  • Winter 2024                  16. September 2024 bis 31. Januar 2025
    (Die erste Seminarsitzung beginnt bereits am 11.09.2024)


Pilotprojekt-Praxissemester

Pilotprojekt Praxissemester

Seit dem Wintersemester 2014/15 bis einschließlich Immatrikulation im Sommersemester 2023  sind alle neueingeschriebenen L3-Studierenden (Lehramt Gymnasium) der Goethe-Universität Frankfurt verpflichtet  ein Praxissemester zu absolvieren. Die bisherige Leistungserbringung von zwei fünfwöchigen Praktika im Rahmen der Schulpraktischen Studien (SPS) entfällt damit.

Pilotprojekt der Hessischen Landesregierung

Das Praxissemester ist ein auf fünf Jahre angesetztes Pilotprojekt der Hessischen Landesregierung das an den Beschluss des Hessischen Landtags vom 21.03.2013 angelehnt ist (§ 15 Abs. 7 HLbG in Verbindung mit §§ 19, 22 HLbGDV § 48 Abs. 2 Nr. 2 HHG).  Im Wintersemester 2014/2015 ist es erstmalig im Rahmen des Lehramtsstudiums an drei Hessischen Universitäten eingeführt worden. An der Universität Kassel  betrifft das Praxissemester  alle L1- und L2-Studierenden, an der Justus Liebig-Universität Gießen alle L5-Studierenden und an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M. alle L3-Studierenden.

Funktion und Aufgabe des Pilotprojekts Praxissemester

Ziel des Praxissemesters ist es, Studierenden einen frühzeitigen Kontakt mit dem Praxisfeld Schule zu ermöglichen. Es beginnt ab dem 3. Semester und umfasst eine Zeitspanne von durchgehend 4 Monaten. Studierenden bietet sich dadurch die Gelegenheit, den Lehrberuf an Schulen möglichst eingehend zu erfassen. Sie erproben sich an der eigenen Unterrichtsgestaltung, um den Beruf und die persönliche Eignung dafür kritisch reflektieren zu können.

Lehrerfahrungen während des Studiums sammeln und reflektieren

Betreuung, Anleitung und Unterstützung bei der Unterrichtsgestaltung erhalten die Studierenden von Seiten der Schulen durch Mentor*innen sowie universitäre Praktikumsbeauftragte. Sie helfen den Studierenden z.B. bei der gezielten Vor- und Nachbereitung des Praxisalltags. In einem abschließenden Reflexionsgespräch mit einer Lehrperson sollen die gesammelten Erfahrungen erörtert werden. Durch Selbst- wie auch Fremdeinschätzung erhalten die Studierenden ein individuelles Feedback.

Fazit

Das Praxissemester ist eine verpflichtende Studiumsleistung für alle L3-Studierenden. Sie markiert eine wissenschaftlich begründete Methode zur Optimierung der Ausbildung pädagogischer und fachdidaktischer Fähigkeiten zukünftiger Lehrkräfte. Mit dem Bestehen der Praxisphase werden die Studierenden zur Modulabschlussprüfung (Praktikumsbericht) zugelassen.

Durch gezielte Vor- und Nachbereitungen sowie eine kontinuierliche Begleitung vonseiten der universitären Praktikumsbeauftragten einerseits und der Mentor*innen an den Schulen andererseits, werden die Studierenden sowohl im Praxisalltag als auch bei ihren Unterrichtsversuchen betreut, angeleitet und unterstützt. Ein abschließendes auf Selbst- und Fremdeinschätzung basierendes Reflexionsgespräch gibt schließlich die Gelegenheit, mit einer Lehrperson über die gemachten Erfahrungen zu reflektieren und ein individuelles Feedback zu erhalten. Zukünftige Lehrkräfte sollen auf diese Weise zu wissenschaftlich begründetem pädagogischem und fachdidaktischem Handeln befähigt werden. Mit dem Bestehen der Praxisphase werden die Studierenden zur Modulabschlussprüfung (Praktikumsbericht) zugelassen.


Noteneintragungen und Nichtbestehen

Noteneintragungen

Die Praktikumsbeauftragten tragen die Noten der Studierenden in die PRB-Plattform ein. Das Büro für Schulpraktische Studien übermittelt alle dort eingetragenen Noten an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsstudiengänge (ZPL). Studierende können ihre Note aus dem Sommerdurchgang voraussichtlich Ende November und für den Winterdurchgang voraussichtlich Ende Mai im Portal Goethe-Campus einsehen. Hinweis: Es werden immer nur vollständige Gruppenlisten übermittelt.

Ab dem Wintersemester 2023/24 (Praxissemester Winter 2023) müssen keine Prüfungsbescheinigungen auf Papier mehr ausgegeben werden, ab diesem Zeitpunkt wird der Modulschein durch die Verbuchung in EXA ersetzt. Die Prüfungsbescheinigungen müssen letztmalig für das Sommersemester 2023 (Praxissemester Sommer 23) ausgestellt werden.


Nichtbestehen Praxisphase

Studierende haben das Praxissemester nicht bestanden, wenn sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, d.h. beispielsweise, dass das Modul Praxissemester trotz verbindlicher Anmeldung nicht angetreten wird, die bildungswissenschaftliche und/oder fachdidaktische Begleitveranstaltung nicht angetreten oder mehr als 20% der Veranstaltungszeit versäumt wird oder das Praxissemester abgebrochen wird. Die Praktikumsbeauftragen reichen dann gegebenenfalls die Interne Mitteilung über das Nichterfüllen der Anforderungen beim Büro für Schulpraktische Studien im Original ein. Ein Bescheid über das Nichtbestehen des Moduls geht dann von dort an die Studierenden, die Praxisphase kann einmal wiederholt werden.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:


Nichtbestehen Praktikumsbericht

Der Praktikumsbericht gilt als nicht bestanden, wenn er entweder nicht oder nicht fristgerecht abgegeben wurde, ein Plagiat vorliegt oder mit weniger als 5 Notenpunkten bewertet wurde. In diesem Fall muss ein Gutachten miteingereicht werden. Der Praktikumsbericht kann zweimal wiederholt werden, ab dem ersten Wiederholungsversuch wird er von beiden Praktikumsbeauftragten bewertet, die Endnote ergibt sich dann aus dem Mittelwert der beiden Bewertungen. Für jeden Wiederholungsversuch muss ein neues Thema vereinbart werden. Beim Nichtbestehen des Praktikumsberichts werden in der PRB-Plattform und auf dem Modulschein null Punkte eingetragen.


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