Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen
Bewerbung
Kurzbeschreibung
Inhalte und Schwerpunkte |
Der Studiengang “International Master Audiovisual and Cinema Studies” offeriert ein forschungsorientiertes Vertiefungsstudium und dient der wissenschaftlichen Weiterqualifikation für Absolventinnen und Absolventen film- und medienwissenschaftlicher, philologischer, kunst- und musikwissenschaftlicher und philosophischer Studiengänge im In- und Ausland.
Das Studium vermittelt fundierte Kenntnisse der Geschichte und Theorie des Films und der audiovisuellen Medien sowie die Befähigung zur Reflexion aktueller ästhetischer Fragestellungen, zur kompetenten Analyse von Texten und Formaten audiovisueller Medien, und zur selbständigen Forschungsarbeit (Promotion).
In enger Zusammenarbeit mit der Universität Paris 3-Sorbonne Nouvelle, Universität Paris 10-La Défense, Universität Liège, Università Cattolica del Sacro Cuore Mailand, Universität Udine, Birkbeck College – University of London, Ruhr-Universität Bochum, Universität Pompeu Fabra-Barcelona, Université Charles de Gaulle Lille 3, Université de Montréal, Università degli Studi Roma 3 und der Universiteit van Amsterdam wird der Mastergrad aufgrund eines zusammenhängenden zweijährigen (viersemestrigen) Studiums sowie der nach den Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnungen der genannten Universitäten und dieser Ordnung bestandenen Prüfungen verliehen.
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Ausführliche Beschreibung |
Informationen des Fachbereichs Weitere Informationen Ordnung
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Abschluss |
Master of Arts in Audiovisual and Cinema Studies
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Regelstudienzeit |
Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester
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Unterrichtssprache |
Deutsch und Englisch
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Studienbeginn |
Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden
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Studienfachberatung |
Laura May Woods Institut für TFM Sekretariat für Filmwissenschaft Nobert-Wollheim-Platz 1 60323 Frankfurt tfm.frankfurt@imacsite.net
Dr. Daniel Fairfax fairfax@tfm.uni-frankfurt.de
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Zulassungsbedingungen
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- Bachelor of Arts oder Magister in Filmwissenschaft, Medienwissenschaft oder einem verwandten Fach der Philologien, Kunstgeschichte oder Sozialwissenschaften
- Falls Sie Ihr grundständiges Studium im Bereich "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" nicht an der Goethe-Universität absolviert haben bzw. absolvieren werden:
- Transcript of Records und - Extrablatt mit den studienrelevanten Kursen (Titel der Verstaltung, CP und ggf. Note). Studienrelevant sind Leistungen in Theorie, Ästhetik, Geschichte und Analyse von Film und Medien
- Kenntnisse zweier Fremdsprachen (Englisch und Französisch, Italienisch, Spanisch, Katalanisch oder Portugiesisch) auf dem Niveau B2 (GeR), die durch standardisierte Tests nachgewiesen werden können.
Außerdem werden folgende Sprachnachweise akzeptiert: - ein Abiturzeugnis oder entsprechende Oberstufenzeugnisse, die mindestens 5 Jahre Unterricht in der betreffenden Sprach dokumentieren, wobei die Benotung nicht schlechter sein darf als „ausreichend (4,0)" bzw. fünf Punkte; oder - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem die betreffende Sprache Amtssprache ist; Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen - Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden und die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, wobei das vorausgesetzte Sprachniveau B2 explizit erwähnt sein muss; oder - einen anderen vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannten Nachweis.
- Motivationsschreiben mit einem Entwurf für ein Vertiefungsprojekt, das das spezifische Erkenntnisinteresse der Bewerberin oder des Bewerbers deutlich macht. Das Projekt soll im Laufe des zweijährigen Studiums weiterentwickelt werden und die abschließende Masterarbeit vorbereiten.
Die Bewertung des Motivationsschreibens stützt sich neben der äußeren Qualität auf die überzeugende Darstellung insbesondere des persönlichen und des spezifischen Interesses am Internationalen Masterstudiengang Film and Audiovisual Media. Das Motivationsschreiben soll maximal 700 Wörter enthalten.
- Lebenslauf
- Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (DSH-Prüfung mit dem Ergebnis DSH-1) nachweisen.
Folgende Sprachnachweise werden als äquivalent zur DSH-1 anerkannt: o TestDaF: alle Prüfungsergebnisse mit TDN mindestens 3 o KMK-Prüfung: Deutsches Sprachdiplom Zweite Stufe (DSD II), durchgängig Niveau B2 o Telc Deutsch C1 Hochschule: mit den Ergebnissen mindestens "ausreichend"
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Vorläufige Zulassung |
Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens innerhalb der nächsten 6 Monate nachgewiesen werden
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Zulassungsmodus |
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt |
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Bewerbung
Einzureichende Unterlagen |
- falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
- Bachelorzeugnis mit Transcript of Records (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
- Falls Sie Ihr grundständiges Studium im Bereich "Theater-, Film- und Medienwissenschaft" nicht an der Goethe-Universität absolviert haben bzw. absolvieren werden:
- Transcript of Records und - Extrablatt mit den studienrelevanten Kursen (Titel der Verstaltung, CP und ggf. Note)
- Falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
- Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote - Bestätigung der Anmeldung der Bachelorarbeit (Download)
- Kopie der aktuellen Studien- oder Exmatrikulationsbescheinigung
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch und Französisch, Italienisch Spanisch, Katalanisch oder Portugiesisch
- Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
- falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
- Nachweis von Deutschkenntnissen (DSH-Prüfung mit dem Ergebnis DSH-1) - Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
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Bewerbungsfrist |
01.04. - 31.05.
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Bewerbungsadresse |
Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge |
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