Mit ERASMUS in Europa studieren!

Für immatrikulierte Studierende der Goethe-Universität, die hier mit Ziel Abschluss studieren, bietet sich im Rahmen bestehender ERASMUS-Austauschvereinbarungen mit über 270 europäischen Hochschulen die Möglichkeit, einen ein- bis zweisemestrigen Auslandsstudienaufenthalt zu absolvieren.

Die offizielle Bewerbungsfrist an der GU beginnt immer ca. 20. Dezember und endet immer zum 1. Februar des laufenden Jahres und bezieht sich auf Studienaufenthalte im darauffolgenden akademischen Jahr (Winter- UND Sommersemester). 

Sie sind an der Goethe-Universität immatrikuliert und möchten einen ERASMUS- Studienaufenthalt im Ausland absolvieren? Dann finden Sie hier und auf den verlinkten Seiten ALLE WICHTIGEN INFOS ZUM ERASMUS-PROGRAMM:

Leistungen des ERASMUS Programms:

  • Studiengebührenbefreiung: Teilnehmer*innen sind von den Studiengebühren an der Gastuniversität befreit.
  • Alle TeilnehmerInnen - bis auf die mit Zielland Schweiz - erhalten einen ERASMUS-Mobilitätszuschuss. Die Monatsrate ist abhängig davon, in welcher Ländergruppe (1, 2 oder 3) das jeweilige Gastland von der EU eingeteilt ist: Gruppe 1: 600€ für DK, FI, IE, IRL, LI, LUX, NO, SE, GB
    Gruppe 2: 540€ für AT, CY, BE, (DE), FR, GR, IT, Malta, NL, PT, ES
    Gruppe 3: 490€ für CZ, BG, EE, HR, HU, LV, LT, MT, PL, RO, SI, SK, TR, MK 
    Hinweis: Es werden z.Z. maximal 4 Monatsraten für ein Semester und 8 für zwei Semester gewährt.
    Hinzu kommen ggf. Social Top-ups in Höhe 250€ pro Fördermonat und Green Travel-Zuschläge. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Seite Spezielle Infos für Outgoings 2023/24.

    Info für Bewerber*innen für 2024/25:
    Es gibt Änderungen der Ländergruppenzugehörigkeit und damit einhergehend eine Erhöhung des Förderbetrages je Fördermonat für diese Länder und eine Anhebung der Förderung für LG 3 von 490€ auf 540€. 
    Social Top-ups in Höhe 250€ pro Fördermonat können nach erfolgter Nominierung beantragt werden von Teilnehmenden mit Kindern, mit einem Grad der Behinderung von 20 und mehr, von Teilnehmenden aus nicht-akademischen Elternhäusern und selbständig erwerbstätigen Teilnehmenden. Die Informationen dazu werden im April 2024 aktualisiert.
    Green Travel-Zuschläge: Bei grünem Reisen können bis zu 6 zusätzliche Reisetage gefördert werden.
LändergruppeZiellandFörderbetrag für Studierende je Fördermonat
LG 1

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)


600€
LG 2

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern


540€
LG 3

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

540€

  • Zielland Schweiz: Die Schweiz wird bis auf weiteres den Status eines Partnerlandes, nicht jedoch eines Programmlandes haben. In die Schweiz nominierte Teilnehmer*innen können also mit Studiengebührenerlass dort studieren, dürfen aber keine ERASMUS-Förderung erhalten. Die Schweizer Seite übernimmt aber die entsprechende finanzielle Förderung.
  • Teilnehmer*innen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen (z.B. alleinerziehend mit Kind ins Ausland) können eine zusätzliche Förderung beantragen.
  • Volle akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimathochschule gemäß dem vorab vereinbarten Studienprogramm (Learning Agreement)

Voraussetzungen für die Teilnahme:

  • Reguläre Immatrikulation an der Goethe-Universität (keine Gaststudierenden) zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des ERASMUS-Studiums
  • Abschluss des ersten Studienjahres an der Goethe Universität bei Antritt des Auslandsstudiums
  • Gute Studienleistungen und zum Studium befähigende Kenntnisse der Unterrichtssprache des Gastlandes

Wiederholte Teilnahme:

  • Man kann mit ERASMUS+ in jeder Studienphase, also in Bachelor, Master und Promotion jeweils für mindestens zwei bis maximal 12 Monate am ERASMUS-Programm teilnehmen, insgesamt also bis zu 36 Monate. Studierende der traditionellen Studiengänge Magister, Diplom und Staatsexamen können während Ihres Studiums bis zu 24 Monate gefördert werden plus 12 in der Promotion. Darin zeitlich inkludiert ist jeweils auch eine etwaige Praktikumsförderung aus ERASMUS.

Informationen zum Datenschutz

Großbritannien 

Eine Mobilität ins Vereinigte Königreich kann nicht automatisch aus regulären ERASMUS-Mitteln gefördert werden. Wir konnten jedoch mit den meisten der britischen Hochschulen Verträge abschließen, die Studierendenmobilität erlauben zu ERASMUS-Konditionen. Das bedeutet, dass Studierende, die für eine Mobilität nach Großbritannien nominiert werden, gefördert werden können. Erfreulicherweise erhalten sie die reguläre Förderung der Ländergruppe 1 im aktuellen Jahrgang und haben auch die Möglichkeit, Green Mobility und Social Top-ups zu erhalten.

Bewerbungsfrist: 

Die offizielle Bewerbungsfrist an der GU beginnt um den 20. Dezember und endet immer zum 1. Februar des laufenden Jahres und bezieht sich auf Studienaufenthalte im darauffolgenden akademischen Jahr (Winter- UND Sommersemester). Fällt der 1. Februar auf einen Samstag oder Sonntag, ist das irrelevant, da die Bewerbung papierlos durch Upload der kompletten Bewerbung ins Bewerberkonto erfolgt. 

Die Online-Bewerbungsmöglichkeit für 2024/25 wurde ab dem 18. Dezember 2023 freigeschaltet, die reguläre Bewerbungsfrist endete am 01. Februar 2024, danach sind nun ggf. noch Restplatzbewerbungen möglich - Informationen dazu hier weiter unten.


Bewerbungsablauf:

Die Bewerbung für Studienaufenthalte im Ausland im Rahmen von ERASMUS wird online durchgeführt und richtet sich an die jeweiligen Erasmus-Programmbeauftragten in den Fachbereichen, denn diese wählen die Studierenden aus.  

Bitte informieren Sie sich in den neben- bzw. untenstehenden Tabs über die Austauschmöglichkeiten in "Ihrem" Studiengang. Dort finden Sie unter anderem die uns bekannten Informationsseiten der Programmbeauftragten der Institute und Fachbereiche. Bitte kontaktieren Sie bei inhaltlichen Fragen, die auf der Webseite nicht geklärt werden, Ihre/n Programmbeauftragten und gehen in die dort angebotene Sprechstunde, gerade, wenn es um geforderte Sprachnachweise und weitere Unterlagen geht oder ob die Bewerbung zusätzlich in Papierform dort einzureichen ist oder nicht.










Erst danach gehen Sie an die eigentliche ERASMUS-Bewerbung und führen zunächst eine Online-Bewerbung durch und registrieren dann ein Bewerber*innenkonto, in dem Sie den Upload der kompletten Bewerbungsdokumente durchführen. Dabei werden Sie mit Hilfstexten angeleitet, so dass eigentlich keine Fragen aufkommen sollten.

Studierende, an deren Fachbereich/Institut (noch) keine Erasmus-Kooperationen im Zielland bestehen, wenden sich an das Study Abroad Team im Global Office, um mögliche Alternativen zu besprechen.


Online-Bewerbung:

Die Online-Bewerbung wird im Single Sign on-Verfahren durchgeführt, d.h. Ihr ERASMUS-Bewerber*innenkonto wird mit Ihrem HRZ Account verknüpft. Zur Durchführung der papierlosen ERASMUS-Online-Bewerbung inklusive Upload der kompletten Bewerbungsdokumente klicken Sie bitte hier: 

ERASMUS-Online-Bewerbung 

Kurz vor Ende der Bewerbungsfrist kann es aufgrund vieler Last Minute-Bewerbungen zu Serverproblemen und Verzögerungen im Online-Bewerbungsprozess kommen sowohl beim Online-Link als auch beim Download des Bewerbungsformulares im Bewerber*innenkonto. Warten Sie also nicht bis zum letzten Tag der Frist.


RESTPLATZBEWERBUNG für 2024/25 ab Februar 2024:
Bitte fragen Sie bei den zuständigen Programmbeauftragten nach, ob es ggf. noch geeignete Restplätze gibt und ob Restplatzbewerbungen möglich sind. Falls eine Restplatzbewerbung möglich ist, komplettieren Sie bitte die Online-Bewerbung und informieren uns im Global Office per Email an outgoing@uni-frankfurt.de, dass Sie dies getan haben. Bitte reichen Sie Ihre ERASMUS-Bewerbungsdatei danach auch selbständig per Email bei Ihrer/m Programmbeauftragten ein, damit diese/r Ihre Bewerbung inhaltlich bewerten und Sie ggf. nominieren kann.


Auswahlverfahren:

Die Auswahl findet in den Fachbereichen statt und wird von den Programmbeauftragten vorgenommen. Ihr/e Programmbeauftragte/r erhält alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen zur Verfügung gestellt. Bei der Auswahl spielen die folgenden Kriterien eine Rolle:

  • Ihre bisherigen Studienleistungen 
  • Ihre Motivation und die Sinnhaftigkeit des geplanten akademischen Aufenthaltes 
  • Ihre Kenntnisse der Unterrichtssprache und ggf. der Sprache des Gastlandes, die ggf. formal nachzuweisen sind durch ein Sprachzeugnis, i.d.R. wenn die/der Programmbeauftragte oder auch die Gasthochschule dies verlangt. 

Auch können weitere Kriterien gesetzt werden, z.B.: 

  • dass nur Studierende des eigenen Fachbereiches zur Bewerbung zugelassen sind und nicht die fachverwandter Studienbereiche oder ggf. Studierende im Nebenfach
  • oder dass Studierende mit Nationalität oder Migrationshintergrund des Ziellandes ggf. nachrangig berücksichtigt werden gegenüber Bewerber*innen, die noch keine Erfahrungen mit der Kultur des Ziellandes gemacht haben. 

Solche Kriterien sind transparent darzustellen.

Nach der Auswahl: 

  • die/der Programmbeauftragte informiert die Bewerber*innen über Zu- oder Absage 
  • die/der Programmbeauftragte nominiert die ausgewählten Studierenden inkl. Studienzeitraum an die Gasthochschule
  • die nominierten Studierenden erhalten in der Regel relevante Informationen für die fristgerechte Bewerbung von der Gasthochschule (eigene Recherche auf der Webseite der Gasthochschule bzgl. Fristen und Unterlagen wird dringend empfohlen!)
  • Zum anderen nominiert die/der Programmbeauftragte die erfolgreichen Bewerber*innen intern in der Goethe-Universität an uns im Global Office
  • wir überführen die Bewerber*innenkonten entsprechend in Teilnehmer*innenkonten, über welche  dann der Großteil der ERASMUS-Formalitäten abgewickelt wird:
    • Sie können Ihre Kontaktdaten aktualisieren
    • Sie erhalten Teilnahmebestätigungen, Learning Agreements und weitere Dokumente als Downloads zur Verfügung gestellt
    • Sie laden komplettierte Dokumente und Nachweise hoch von der Ankunftsbestätigung bis zum Nachweis der Anerkennung. 

Für Rückfragen zur Bewerbung steht das Study Abroad Team im Global Office zur Verfügung.

Im Rahmen des ERASMUS-Programmes wird auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene ein Kooperationsvertrag ("Inter-institutional Agreement") mit dem Fachbereich oder Institut einer ausländischen Hochschule geschlossen. Voraussetzung ist, dass die ausländische Hochschule eine ERASMUS-Charta hat, also überhaupt am ERASMUS-Programm teilnimmt.

Eine Liste aller ERASMUS-Partnerhochschulen der Goethe-Universität und der jeweils zuständigen Koordinatoren/Programmbeauftragten der Fachbereiche finden Sie unter diesem Link:

aktuelle Liste der ERASMUS-Partnerhochschulen und Programmbeauftragten der Fachbereiche

Die Programmbeauftragten Ihres Institutes oder Fachbereiches an der GU sind wichtige Ansprechpartner für Sie, denn bei ihnen erhalten Sie fachliche Informationen und geben dann auch Ihre Bewerbung ab und werden bei erfolgreicher Bewerbung fachlich betreut. Bitte gehen Sie dort in die Sprechstunde und informieren Sie sich über Ihre ERASMUS-Möglichkeiten. 

Soweit uns bekannt, sind die Informationen der Programmbeauftragten der Institute bzw. Auslandsbüros einzelner Fachbereiche hier aufgelistet:

Falls Sie Ihren Fachbereich/Institut hier nicht finden, recherchieren Sie selbständig auf den Seiten Ihres Fachbereichs/Instituts und/oder kontaktieren Sie bitte direkt Ihre/n Programmbeauftragte/n.

Studierende, an deren Fachbereich/Institut (noch) keine Erasmus-Kooperationen im Wunschland bestehen, wenden sich an das Study Abroad Team im Global Office, um mögliche Alternativen zu besprechen.

Erfahrungsberichte

Eine Datenbank mit Erfahrungsberichten ehemaliger Teilnehmer*innen finden Sie unter http://www.uni-frankfurt.de/outgoing/erfahrungsberichte . Dort können Sie z.B. auch nach Teilnehmer*innen Ihrer Fachrichtung suchen. 

Außerdem finden Sie hier Aufzeichnungen von Vorträgen von ehemaligen Teilnehmer*innen an unseren Austauschprogrammen über deren Auslandsaufenthalte. 

Informationen für ERASMUS-Outgoings

Sie sind an der Goethe-Universität immatrikuliert und wurden bereits für einen ERASMUS-Studienaufenthalt im Ausland nominiert? Hier finden Sie alle nötigen Infos für ERASMUS-Outgoings (allgemein und speziell für Ihren Jahrgang).


Bitte beachten Sie das Angebot des Sprachenzentrums der Goethe-Universität. Auch während des Semesters können Sie Sprachkurse belegen, um Ihren ERASMUS-Aufenthalt vorzubereiten. Weitere Infos unter http://www.sprachenzentrum.uni-frankfurt.de


Hier finden Sie allgemeine Informationen für alle ERASMUS-Outgoings, unabhängig vom Jahrgang

Spezielle Informationen zu Ihrem ERASMUS-Jahrgang 2023/24, z.B. bezüglich Förderhöhen und einzureichende Unterlagen
Spezielle Informationen zu Ihrem ERASMUS-Jahrgang 2024/25, z.B. bezüglich Förderhöhen und einzureichende Unterlagen

Santander-Stipendium: 500€ für ERASMUS 2023/24


generelle Fragen zu Auslandsaufenthalten

generelle Infos zu:

  • Sprachnachweisen 
  • benötigten Dokumenten
  • Anerkennung von Studienleistungen 
  • Urlaubssemester
  • FAQs und vieles mehr... 

Infos kurz und knapp im Flyer "Studium im Ausland"


Kontakt

Goethe-Universität Frankfurt
Global Office
Campus Westend
c/o House of Labor
Eschersheimer Landstraße 155
3. Stock
60323 Frankfurt am Main


Herr Olaf Purkert
Raum 330
Email outgoing@uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-17190

 
Kontakt für Programmbeauftragte:

Frau Uta Brucker
ERASMUS Hochschulkoordinatorin
Raum 332
Email erasmus-io@uni-frankfurt.de
Phone +49-(0)69-798-12263