Hier finden Sie die Informationen zu den aus Programmsicht wichtigsten Dingen, die vor der Auslandsmobilität zu beachten oder durchzuführen sind.
Die Informationen zum OLA = ONLINE LEARNING AGREEMENT finden Sie hier unten im dritten Tab.
Ggf. benötigen Sie den ERASMUS-Code der Goethe-Universität. Dieser lautet: D FRANKFU01
Das ERASMUS-Programm verlangt eine verbindliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnerhochschulen über das abzuleistende Studienprogramm der nominierten Studierenden. Das Learning Agreement/Proposed Study Programme ist also ein bindender Studienvertrag und Grundvoraussetzung sowohl für Ihre Teilnahme an ERASMUS als auch für die volle fachliche Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen, wie sie im ERASMUS-Programm vorgesehen ist. Es ist Ihr offizieller Studienplan und enthält die Aufstellung der von Ihnen an der Gasthochschule zu absolvierenden Kurse. Es muss vor dem Start Ihrer ERASMUS-Mobilität komplettiert werden.
Das OLA = Online Learning Agreement wurde in der neuen Programmgeneration von ERASMUS eingeführt. Bitte lesen Sie sich unseren OLA-Leitfaden gut durch, der Ihnen helfen soll, das OLA-Verfahren korrekt zu komplettieren, denn der Prozess der Vereinbarung des OLA-Studienplans läuft außerhalb Ihres Teilnehmer*innenkontos ab. In Ihr Teilnehmer*innenkonto ist dann letztlich nur das komplettierte Learning Agreement hochzuladen, das Sie in der externen Plattform vorher als PDF herunterladen. Bei Änderungen nach Beginn der Mobilität verwenden Sie das Changes to Learning Agreement, auch dieses wird online als OLA abgewickelt. Nur in Ausnahmefällen, in denen der OLA-Prozess von der Gasthochschule nicht angeboten wird oder nicht funktioniert, kann auf die alte Learning Agreement-Vorlage zurückgegriffen werden, die Ihnen dafür als Alternative im Workflow Ihres Teilnehmer;innenkontos als Download zur Verfügung gestellt wird.
Altes Learning Agreement-Prozedere: Sie finden die von Ihnen zu verwendende Formularvorlage für das Learning Agreement samt Info-Anhängen als Download im Workflow Ihres Teilnehmer*innenkontos.
Das Learning Agreement muss laut europaweit geltendem ERASMUS-Regelwerk bei uns im Global Office mit drei Unterschriften vor Antritt des Auslandsstudiums vorliegen per Upload in Ihr Teilnehmer*innenkonto: Ihrer Unterschrift und den Unterschriften der Programmbeauftragten der Gast- und Heimatuniversitäten. Eine Unterschrift des GO ist nicht notwendig.
Falls sich dann nach Ankunft an der Gasthochschule Änderungen Ihres Studienplanes ergeben, verwenden Sie bitte das in Ihrem Teilnehmer*innenkonto im Bereich Während des Auslandsstudiums als Download bereitgestellte Changes to Learning Agreement.
Allgemein gültige Informationen zum sowohl OLA als auch altem Learning Agreement:
Manche Gasthochschulen unterschreiben das Learning Agreement nicht vor Anreise, das ist nicht regelkonform und verzögert zudem für Sie die weiteren Schritte im Teilnehmer*innenkonto. Das können wir nicht ändern, wir sanktionieren aber die Verzögerung im Teilnehmer*innenkonto nicht, so dass Ihnen über die Verzögerung hinaus kein Nachteil entsteht. In diesem Fall erledigen Sie den Upload des Learning Agreements innerhalb der ersten 2 Wochen.
Bitte orientieren Sie sich bei der Kursauswahl an den aktuell zugänglichen Vorlesungsverzeichnissen. Die geplante Kurswahl muss immer zuerst mit Ihrer/m Programmbeauftragten abgesprochen werden, ggf. unter Miteinbeziehung des Prüfungsamtes, auch um die Anrechnung/Anerkennung der an der Gastuniversität erbrachten Studienleistungen sicherzustellen. Eigenmächtige, nicht abgestimmte Änderungen Ihres Studienplans können dazu führen, dass z.B. Veranstaltungen nicht anerkannt werden oder ggf. sogar das ERASMUS-Stipendium zurückgefordert werden muss.
Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen mit einer Gesamtanzahl von 30 ECTS-Punkten pro Semester im Learning Agreement zu vereinbaren und an der Gasthochschule zu belegen und fortlaufend zu besuchen. Diese 30 ECTS sind ein von der EU-Kommission angegebener Richtwert, der die volle Workload eines Fachsemesters widerspiegeln soll. Sie als ERASMUS-Teilnehmer*in sind NICHT verpflichtet, 30 ECTS zu vereinbaren oder zu erreichen.
Sie müssen laut Richtlinie des GO der Goethe Universität mindestens 15 ECTS vereinbaren und besuchen. Nur in Ausnahmefällen darf dieser Mindestwert unterschritten werden. Ausnahmen von dieser Regelung müssen von den Studierenden in der Anlage R zum Learning Agreement (separat erhältlich als Download im Workflow des Teilnehmer*innenkontos) entsprechend begründet, vom entsendenden Fachbereich/Institut genehmigt und dem Global Office schriftlich übermittelt werden als Upload ins Teilnehmer*innenkonto.
Es sind innerhalb der gewählten Veranstaltungen alle geforderten Leistungen während der Vorlesungszeit zu erbringen, also Eintragung in Anwesenheitslisten, Hausaufgaben, Referate, Tests, und wenn das die Gasthochschule oder der Lehrende vorschreiben, auch die Prüfungen am Ende des Semesters ablegen. Sie müssen diese Prüfungen aber nicht notwendigerweise erfolgreich abschließen, wenn Sie sich die Leistungen später nicht in Frankfurt anerkennen lassen wollen. Für die spätere fachliche Anerkennung von im ERASMUS-Studium besuchten Veranstaltungen ist es allerdings Voraussetzung, dass diese erfolgreich beendet wurden.
Wir weisen darauf hin, dass wir i.d.R. keine Emailanfragen über den rechtzeitigen Eingang des zusätzlich im Original einzureichenden Grant Agreement beantworten können. Sie erhalten automatisch eine Mail von uns, wenn wir das Original abhaken und Sie können in Ihrem Teilnehmer*innenkonto nachvollziehen, ob die Unterlagen abgehakt sind und somit vorliegen.
Wer erfolgreich im Ausland studieren möchte, benötigt dazu eine gute sprachliche Vorbereitung. Dazu besteht die Möglichkeit, Sprachkurse an der Goethe-Universität (vorbereitend) und im Gastland (vorbereitend oder semesterbegleitend) zu besuchen.
VORBEREITENDE SPRACHKURSE IM SPRACHENZENTRUM DER GOETHE UNIVERSITÄT
Das GO der GU wird für ERASMUS-Teilnehmende, die im der Mobilität vorausgehenden Sommersemester an dem Vorbereitungssprachkurs Spanisch, Französisch des Sprachenzentrums der GU teilgenommen hatten, die Teilnahmegebühr zurückerstatten. Diese Sprachkurs-Teilnehmenden laden bitte die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme sowie den Nachweis der Zahlung der Kursgebühren als Scan in einer PDF-Datei in ihr Teilnehmer*innenkonto hoch, was erst nach Antritt des Auslandsstudiums im Bereich "Während des Auslandsstudiums" möglich ist. Hier der Link zum Sprachenzentrum der GU. Gleiches Prozedere gilt für ERASMUS-Studierende, die im Semester vor dem ERASMUS-Aufenthalt (nicht früher!) an anderen Sprachkursen des Sprachenzentrums teilgenommen haben. Sprachkurse in Deutschland außerhalb des Sprachenzentrums und außerhalb der Goethe-Universität werden nicht finanziell gefördert!
SPRACHKURSE IM GASTLAND (betrifft nur Unterrichts- oder Landessprache)
Einige Gasthochschulen bieten – teils kostenlos, teils gegen Gebühr – vorbereitende Sprachkurse vor Beginn des Semesters an. Falls Sie einen vorbereitenden Sprachkurs an der Gasthochschule bzw. im Gastland besuchen, scannen Sie die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme ein und laden Sie diese im PDF-Format in Ihr Teilnehmer*innenkonto hoch, was erst nach Antritt des Auslandsstudiums im Bereich "Während des Auslandsstudiums" möglich ist. Falls der Kurs kostenpflichtig ist, scannen Sie bitte den Nachweis über die Zahlung der Kursgebühren (Quittung, Überweisungsnachweis) ein und laden Sie diesen in einer PDF-Datei zusammen mit dem Teilnahmezeugnis in Ihr Teilnehmer*innenkonto hoch. Gleiches gilt für kostenpflichtige semesterbegleitende Sprachkurse an der Gasthochschule.
Für die Übernahme der Sprachkursgebühren stehen in ERASMUS+ begrenzte Fördermittel zur Verfügung, in Höhe der jeweiligen Sprachkursgebühren, aber insgesamt für maximal 2 Sprachkurse und insgesamt nicht mehr als voraussichtlich 100€ pro Teilnehmer*in. Teilnehmende an den Vorbereitungssprachkursen zum WS sowie an kostenpflichtigen wintersemesterbegleitenden Sprachkursen laden ihre Unterlagen bis zum 15. März hoch und erhalten ihre Förderung Ende März. Teilnehmende an Vorbereitungssprachkursen zum SoSem und an kostenpflichtigen sommersemesterbegleitenden Sprachkursen laden ihre Unterlagen bis zum 31. Juli hoch und erhalten Ihre Förderung im August/September. Falls Sie den Einreichungstermin verpasst haben, werden Sie beim nächsten Termin berücksichtigt. Nach dem 31. Juli eingehende Unterlagen können allerdings nicht mehr berücksichtigt werden.
Falls an Ihrer Gasthochschule für vorbereitende oder semesterbegleitende Sprachkurse ECTS-Credits vergeben werden, können Sie diese bei der Gesamtzahl der ECTS berücksichtigen.
OLS SPRACHTESTS und -KURSE (ERASMUS+ Online Language Support System der EU-Kommission)
Um den Lernstand in der jeweiligen Arbeitssprache der Mobilität einheitlich feststellen zu können, müssen alle Teilnehmenden an Mobilitäten mit einer Länge von mehr als zwei Monaten (also alle ERASMUS-Studierenden) einen Einstufungstest in der Arbeitssprache ablegen. Der Test ist also obligatorisch. Muttersprachler*innen sind von der Verpflichtung am OLS-Sprachtest teilzunehmen befreit. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass die Angaben zu Ihrer Muttersprache und zur Unterrichtssprache an der Gasteinrichtung in Ihrem Teilnehmer*innenkonto korrekt sind.
Dieser OLS-Test ist nicht gedacht, um Teilnehmer für eine Mobilität auszuwählen. Vielmehr erfolgt der Einstufungstest für bereits nominierte ERASMUS-Teilnehmende, um deren Sprachstand mit Beginn der Vorbereitungsphase der Mobilität zu dokumentieren. Die betreffenden Studierenden werden per Email zum Test aufgefordert, der Test wird im System OLS (Online Language Support in der EU Academy) angeboten.
08.11.22 - Hinweis für die Teilnehmer*innen, deren Mobilität zum WS 2022/23 startete: Wir erhielten über den DAAD aus Brüssel die Information, dass das OLS-Beneficiary-Dashboard nach wie vor nicht funktioniert. Daher können Sie bis auf Weiteres keine serielle Einladung zum verpflichtenden ersten OLS-Sprachtest erhalten und diesen voraussichtlich nicht vor Antritt der Mobilität ablegen. Dieser erste Sprachtest muss zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden – wenn die IT-Systeme der EU einwandfrei und wie vorgesehen funktionieren. Wann dies der Fall ist, können wir nicht voraussehen. Sie werden die Einladung zum Sprachtest erhalten, sobald dies möglich ist.
OLS-Sprachtests stehen mit dem Relaunch in 2022/23 zunächst in Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch zur Verfügung. Falls die Mobilitätssprache zu Beginn noch nicht im OLS-Tool implementiert ist, empfehlen wir grundsätzlich die englische Sprache. Die sukzessive Ausweitung des Sprachangebots wird dann neben den 24 Amtssprachen der EU künftig auch Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch ins Angebot aufnehmen.
Nach dem ersten Sprachtest in der Arbeitssprache werden Studierende, die ein Sprachniveau von A1 bis B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens erreicht haben, automatisch zu einem Sprachkurs eingeladen, der nicht verpflichtend ist. Studierende, die mit einem höheren Sprachniveau abgeschnitten haben, können ggf. einen Sprachkurs in der Landessprache statt in der getesteten Arbeitssprache nutzen.
Am Ende des Auslandsaufenthalts können die Studierenden, die den Einstufungstest abgelegt haben, dann auch einen abschließenden OLS-Online-Sprachtest absolvieren, um die Entwicklung ihrer Sprachkompetenzen zu ermitteln.
Den Link zum zweiten Sprachtest erhält man am Tag des geplanten Studienendes der ERASMUS-Mobilität. 08.11.22
- Hinweis für die Teilnehmer*innen, die zum WS 2022/23 beginnen:
Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können einen Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Monat erhalten (8,33333333€ pro Fördertag).
Voraussetzungen bei Studierenden mit einer Behinderung:
Voraussetzungen bei Studierenden mit chronischer Erkrankung:
Nachweis (verpflichtend):
TEILNEHMENDE MIT BEHINDERUNG (BASIEREND AUF DEN REALEN KOSTEN)
Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können die Realkosten im Rahmen eines Realkostenantrags bis zu einer Maximalhöhe von 15.000€ pro Semester und Mobilität bzw. 30.000€ pro Studienjahr und Mobilität erstattet bekommen.
Voraussetzungen:
Studierende mit Kind(ern) können einen Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Monat erhalten (8,33333333€ pro Fördertag). Bei der Mitnahme mehrerer Kinder erhöht sich dieser Zuschuss nicht.
Voraussetzungen:
Bitte setzen Sie sich in jedem Fall frühzeitig mit Herrn Purkert unter outgoing@uni-frankfurt.de in Verbindung. Hier der Link zu den Informationen der Nationalen Agentur DAAD zum Thema Sonderförderung für im Ausland Studierende mit Kind
Dieses Social Top-up gilt nicht für die Schweiz und inkl. SoSe 2023 auch nicht für Großbritannien.
Ab dem Studienjahr 2023/24 können Social Top-ups auch für Großbritannien beantragt werden.
Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus können einen Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Monat erhalten (8,33333333€ pro Fördertag).
Voraussetzungen:
Erwerbstätige Studierende können einen Zuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen in Höhe von 250€ pro Monat erhalten (8,33333333€ pro Fördertag).
Voraussetzungen:
Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch der DAAD als Nationale Agentur noch die Heimathochschule haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten entstehen.
Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Haftpflicht) zu sorgen und sich über die Erfordernisse im Gastland zu informieren. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung Ihren Auslandsversicherungsschutz ab und schließen Sie ggf. eine Auslandszusatzversicherung ab. Je nach Krankenversicherung sind Tarife teilweise innerhalb der EU-Länder gültig.
Für alle Teilnehmer am ERASMUS-Programm (Studierende, Praktikanten und Lehrende) besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Urlaubssemester:
Kindergeld und Urlaubssemester: