Mit der Rückmeldung erklären Studierende der Universität Frankfurt, dass sie ihr Studium im kommenden Semester weiterführen wollen. Die Rückmeldung wird in der Regel durch rechtzeitige Überweisung des Semesterbeitrags erklärt.
Mit der Rückmeldung zum Folgesemester bestätigen Sie zudem, dass Sie die aktuellen Vorschriften und Regelungen auf der Webseite "Gesamtuniversitäre Ordnungen" zur Kenntnis genommen haben.
Nach Verbuchung des Semesterbeitrags seitens der Goethe-Universität sind Sie (sofern keine Rückmeldesperre besteht) für das folgende Semester rückgemeldet. Sie können dann unmittelbar Ihre Goethe-Card für das folgende Semester validieren.
Rückmeldung bei anstehenden Prüfungsleistungen: Bitte setzen Sie sich zuerst mit Ihrem Prüfungsamt in Verbindung. Nur das Prüfungsamt kann verbindlich Auskunft darüber geben, ob Sie für den Zeitraum der noch anstehenden Prüfungen eingeschrieben sein müssen (sich also rückmelden müssen) oder ob Sie die Prüfungen auch "extern" ablegen können.
Bitte beachten Sie auch: Auch bei einer "Nicht-Rückmeldung" sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrem Prüfungsamt von allen Prüfungen abzumelden, zu denen Sie sich angemeldet haben oder geladen wurden. Wenn Sie keine formgerechte Abmeldung vornehmen, wird die Prüfung aufgrund Nichterscheinens als "nicht bestanden" gewertet.
Sommersemester 2023
Rückmeldefrist: bis 31.01.2023
Bitte halten Sie diese Fristen auch bei einem geplanten Fachwechsel oder der vorgesehenen Bewerbung in einen anderen Studiengang (Bachelor, Master, Promotion) unbedingt ein.
Eine Rückmeldung zum nächsten Semester für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe bei der Goethe-Universität fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht. Sollte der Semesterbeitrag nicht bis zum 31. Januar 2023 bei der Universität eingegangen sein, kann dieser bis 28.02.2023 mit 30 € Säumniszuschlag nachentrichtet werden.
Sollte der erhöhte Semesterbeitrag auch bis zu diesem Termin nicht bei der Universität eingegangen sein, erfolgt Anfang März 2023 Ihre Exmatrikulation.
Nach Eingang des Semesterbeitrags bei der Universität können Sie die Rückmeldebestätigung (Stammdatenblatt, Studien- und Semesterbescheinigungen) im Goethe-Campus abrufen.
Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung der Überweisung ca. 5 Werktage dauert.
Um das RMV-ASTA-Semesterticket nutzen zu können, müssen Sie Ihren elektronischen Studienausweis (Goethe-Card) mit dem RMV-ASTA Semesterticket am Validierer für das kommende Semester verlängern. Weitere Informationen zur Goethe-Card finden Sie hier.
Dieser Beitrag für das Sommersemester 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag zum RMV-Semesterticket und zur Verbesserung umweltgerechter studentischer Mobilität | 233,59 EUR |
Beitrag zur Semesterticket Erweiterung Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) | 6,00 EUR |
Beitrag zur Semesterticket Erweiterung VGWS | 0,75 EUR |
Beitrag zum Palmengarten-AStA-Semesterticket | 1,10 EUR |
Beitrag zum AStA-Härtefonds | 1,10 EUR |
Beitrag Studierendenschaft | 10,90 EUR |
Beitrag zum Sozial-/Kulturticket* | 1,55 EUR |
Beitrag zum Campus-Bike | 2,38 EUR |
Beitrag Studierendenwerk | 86,50 EUR |
Verwaltungskostenbeitrag | 50,00 EUR |
Gesamtbeitrag: | 393,87 EUR |
* Auf den Seiten des AstA Frankfurt finden Sie weitere Informationen zum Kulturticket.
IBAN: DE18 5005 0000 0001 006535
SWIFT-BIC: HELA DE FF XXX
Das MainSWerk bearbeitet im Auftrag des AStA der Goethe-Universität die Anträge auf Rückerstattung des AStA-Semestertickets.
Die Antragstellung erfolgt ab dem Sommersemester 2022 digital.
Das Antragsportal und alle Informationen finden Sie online.
Fragen zur Rückerstattung des Semestertickets beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle im Beratungszentrum.
Sommersemester 2023
Rückmeldefrist: bis 31.01.2023
Bitte halten Sie diese Fristen auch bei einem geplanten Fachwechsel oder der vorgesehenen Bewerbung in einen anderen Studiengang (Bachelor, Master, Promotion) unbedingt ein.
Eine Rückmeldung zum nächsten Semester für bereits eingeschriebene Studierende ist nur möglich, wenn der Semesterbeitrag in voller Höhe bei der Goethe-Universität fristgerecht eingegangen ist und keine Rückmeldesperre besteht. Sollte der Semesterbeitrag nicht bis zum 31. Januar 2023 bei der Universität eingegangen sein, kann dieser bis 28.02.2023 mit 30 € Säumniszuschlag nachentrichtet werden.
Sollte der erhöhte Semesterbeitrag auch bis zu diesem Termin nicht bei der Universität eingegangen sein, erfolgt Anfang März 2023 Ihre Exmatrikulation.
Nach Eingang des Semesterbeitrags bei der Universität können Sie die Rückmeldebestätigung (Stammdatenblatt, Studien- und Semesterbescheinigungen) im Goethe-Campus abrufen.
Bitte beachten Sie, dass die Verbuchung der Überweisung ca. 5 Werktage dauert.
Um das RMV-ASTA-Semesterticket nutzen zu können, müssen Sie Ihren elektronischen Studienausweis (Goethe-Card) mit dem RMV-ASTA Semesterticket am Validierer für das kommende Semester verlängern. Weitere Informationen zur Goethe-Card finden Sie hier.
Dieser Beitrag für das Sommersemester 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag zum RMV-Semesterticket und zur Verbesserung umweltgerechter studentischer Mobilität | 233,59 EUR |
Beitrag zur Semesterticket Erweiterung Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV) | 6,00 EUR |
Beitrag zur Semesterticket Erweiterung VGWS | 0,75 EUR |
Beitrag zum Palmengarten-AStA-Semesterticket | 1,10 EUR |
Beitrag zum AStA-Härtefonds | 1,10 EUR |
Beitrag Studierendenschaft | 10,90 EUR |
Beitrag zum Sozial-/Kulturticket* | 1,55 EUR |
Beitrag zum Campus-Bike | 2,38 EUR |
Beitrag Studierendenwerk | 86,50 EUR |
Verwaltungskostenbeitrag | 50,00 EUR |
Gesamtbeitrag: | 393,87 EUR |
* Auf den Seiten des AstA Frankfurt finden Sie weitere Informationen zum Kulturticket.
IBAN: DE18 5005 0000 0001 006535
SWIFT-BIC: HELA DE FF XXX
Das MainSWerk bearbeitet im Auftrag des AStA der Goethe-Universität die Anträge auf Rückerstattung des AStA-Semestertickets.
Die Antragstellung erfolgt ab dem Sommersemester 2022 digital.
Das Antragsportal und alle Informationen finden Sie online.
Fragen zur Rückerstattung des Semestertickets beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle im Beratungszentrum.