Habilitieren

Wichtiger Hinweis bei Adressänderung für Promovierende

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Erreichbarkeit während des Verfahrens muss gewährleistet sein!

Bitte teilen Sie dem Dekanat Änderungen Ihrer persönlichen Email- und Postadressen mit, damit Sie während des Verfahrens für das Dekanat erreichbar sind.

dekanat10@lingua.uni-frankfurt.de


Vertrauensperson

Vertrauensperson promovenden

Umgang mit Konflikte

In Konfliktsituationen, insbesondere solchen, die nicht im Gespräch zwischen Promovierenden und Betreuenden zu lösen sind, können die beteiligten Personen eine Vertrauensperson des Fachbereichs konsultieren.

Am Fachbereich 10 steht Ihnen dafür Herr Prof. Dr. Frank Schulze-Engler als Vertrauensperson zur Seite.


Promovieren

Sie möchten gerne promovieren?

Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen!

Die Fristen für Anträge an den Promotionsausschuss finden Sie hier.

Der Fachbereich 10 "Neuere Philologien" betreut Promotionsfächer aus dem Bereich der

  • Allgemeine Sprachwissenschaft
  • Amerikanistik
  • Anglistik
  • Germanistik
  • Romanistik
  • Skandinavistik und
  • Theater-, Film-, und Medienwissenschaften
  • Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

Ob Sie die formalen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, erfahren Sie in der Promotionsordnung der Universität Frankfurt. Eine englische Übersetzung der Promotionsordnung ist ebenfalls online zugänglich.

Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen Ihre Zugangsvoraussetzungen zur Promotion vom Dekanat vorgeprüft werden. Eine Übersicht zu den erforderlichen Unterlagen für die Promotion finden Sie auf der Seite des International Office, diese ist ebenfalls als englischsprachige Version verfügbar.

Bitte kontaktieren Sie das Dekanat möglichst erst dann, wenn Sie sich im Klaren sind, in welchem Fach Sie promovieren möchten! Falls Sie inhaltliche Fragen haben, suchen Sie das Gespräch mit den jeweiligen Fachvertretern / potentiellen BetreuerInnen.

 

In einem ersten Schritt suchen Sie sich einen Betreuer oder eine Betreuerin für Ihre Dissertation und sprechen mit diesem/dieser Ihr Dissertationsthema, Schwerpunkt des Promotionsfaches und den Arbeitsplan ab. Dann stellen Sie im Dekanat des Fachbereichs 10 (Zimmer 2.352, Frau Schramm - Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten in der rechten Spalte). Einen Antrag auf Annahme als Doktorand/in. Zu diesem Antrag gehören 3 Dinge:

  • Formblatt des Antrages, vom Betreuer/von der Betreuerin unterschrieben, zu finden unter Downloads
  • Exposé: Beschreibung des Arbeitsvorhabens (10 - 15 Seiten) - Die Beschreibung sollte der Gliederung "Begründung, Forschungsgegenstand, (eigene Vorarbeiten,) Methoden, Ziele, Arbeits- und Zeitplan (mit konkreter Dauer der einzelnen Arbeitsschritte) und Bibliographie (Primär- und Sekundärliteratur) folgen und ist dem Betreuer/der Betreuerin bekannt, was er/sie durch Unterzeichnung auf dem Antrag bestätigt.
  • Beglaubigte Kopie der Prüfungsurkunde (Magister/Diplom/Master/Bachelor etc.) Die Beglaubigung kann bei Vorlage von Original und Kopie im Dekanat vorgenommen werden.
  • Bewerberinnen und Bewerbern, die keinen deutschen Hochschulabschluss haben, wenden sich bitte wegen näherer Informationen an das Dekanat.

Über diesen Antrag wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses beraten. Dieser tagt in der Regel zweimal während der Vorlesungszeit. (siehe Fristen) Aus der Beschreibung des Arbeitsvorhabens sollte es dem/der BetreuerIn und/oder dem Ausschuss möglich sein, sich eine Meinung darüber zu bilden, ob es sich um ein erfolgversprechendes Projekt handelt.

Mit der Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen ist, können Sie sich im Studierendensekretariat als Promotionsstudent/In einschreiben. Bewerber/Innen sollen in der Regel vor Abschluss des Promotionsverfahrens zwei Semester an der Goethe-Universität immatrikuliert gewesen sein. Das Dekanat empfiehlt eine Immatrikulation nachdrücklich.

Mit der fertiggestellten Dissertation stellen Sie einen Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens. Zu diesem Antrag gehören folgende Dinge:

  • Antrag auf Eröffnung (siehe Downloads) (2-fach)
  • Lebenslauf/Darstellung des Bildungsweges (2-fach)
  • Studienabschlusszeugnis (2-fach) Die Beglaubigung kann bei Vorlage von Original und Kopien im Dekanat vorgenommen werden.
  • Abiturzeugnis (2-fach) ggf. Sprachnachweise. Die Beglaubigung kann bei Vorlage von Original und Kopien im Dekanat vorgenommen werden.
  • Erklärungen (siehe Downloads) (2-fach)
  • ggf. Publikationsverzeichnis (2-fach)
  • ggf. Nachweis von erteilten Auflagen
  • Dissertation (6-fach) mit Titelblatt (vorne eingebunden), Lebenslauf (original unterschrieben, hinten eingebunden) und ggf. Publikationsverzeichnis (hinten eingebunden), Erklärungen (original unterschrieben, hinten eingebunden).
  • elektronische Version der Dissertation (2 CD´s)

Gutachter haben 3 Monate Zeit, die Gutachten zu verfassen. Das Prädikat "summa cum laude" kann nur einstimmig erteilt werden. Haben beide Gutachter die Dissertation mit "summa cum laude" bewertet, so muss ein drittes Gutachten eingeholt werden, wofür der Drittgutachter nochmals 3 Monate Zeit hat. Die Dissertation und alle Gutachten müssen mindestens 2 Wochen (während der Vorlesungszeit!) in den Räumen der Philosophischen Promotionskommission ausliegen. Erst dann kann der Disputationstermin angesetzt werden.

Weitere Informationen (auch Fördermöglichkeiten der Universität Frankfurt):

  • Philosophische Promotionskommission: Das Prüfungsamt für Magister, Bachelor und Master. Zuständig für die Auslage der Promotion sowie Urkunden und Zeugnisse etc.
  • GRADEDiese Einrichtung bietet strukturierte Promotionsprogramme mit hohen Qualitätsstandards und Fördermöglichkeiten und ist international ausgerichtet. Sie bietet außerdem viele Fortbildungsseminare für den weiteren Berufsweg. Arbeitssprache ist in der Regel Englisch. Für internationale Promovierende gibt es u.a. einen Social Help Desk und ein Buddy Program sowie Unterstützung beim Abfassen wissenschaftlicher Texte.
  • International Office: berät Sie gerne in allen Fragen wie, bei der Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse für die Promotion - Bewertung im deutschen Notensystem (Voraussetzung ist die Unterschrift eines Betreuers bzw. Annahme als Doktorand), Visaangelegenheiten, Arbeitsmöglichkeiten und bei Fragen zu Ihrem Aufenthalt in Deutschland.
  • Förderdatenbanken: Allgemeine Auskünfte zu Stipendien und Fördermitteleinwerbung erhalten Sie unter den dort aufgeführten Links, sie können so eigenständig nach geeigneten Förderorganisationen und -programmen suchen.