Bildungsurlaub

Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz (HBUG) haben Tarifbeschäftigte Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen. Da das HBUG von der 5-Tage-Woche ausgeht, verlängert bzw. verkürzt sich der Anspruch entsprechend der kürzeren oder längeren Wochenarbeitszeit.

Eine Freistellung erfolgt nur zur Teilnahme an einer förderungswürdig anerkannten Bildungsveranstaltung, die der politischen oder der beruflichen Weiterbildung dient. Eine Liste entsprechender anerkannter Träger kann im Internet unter www.bildungsurlaub.hessen.de abgerufen werden.

Beamtinnen und Beamte, fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für diesen Personenkreis bestehen Sondervorschriften nach der Hessischen Urlaubsverordnung (HUrlVO). Eine Dienstbefreiung kommt aus besonderen Anlässen in Betracht, z.B. zur persönlichen Bildung und Fortbildung oder zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen, z.B. zur Mitarbeit in der Jugendarbeit.

Anträge auf Bildungsurlaub bzw. Dienstbefreiung sind mit einem Nachweis der entsprechenden Veranstaltung der Personalabteilung auf dem Dienstweg rechtzeitig vorzulegen.