Dienstunfähigkeit

Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit besteht, wenn die Arbeit wegen Krankheit nicht aufgenommen werden kann. In diesem Fall gibt es bestimmte Verhaltensregeln zu beachten, die nachfolgend aufgeführt werden.

Im Krankheitsfall ist der/die unmittelbare Vorgesetzte oder die von der bestimmte Person unverzüglich (zu Arbeitsbeginn bzw. zu Beginn der Kernzeit) zu benachrichtigen.

Die Erfassung und Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeit an die Personalabteilung erfolgt direkt zu Beginn der Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit durch die Organisationseinheit (Professur, Institut, Zentrum, Cluster o. ä.) unter Verwendung der E-Mail-Vorlage "Krankmeldung" an die Abteilung Personalservices unter der E-Mail-Adresse krankmeldung@uni-frankfurt.de für Beschäftigte oder an krankmeldung.hiwi@uni-frankfurt.de für studentische Hilfskräfte.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, besteht die Pflicht, die Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist die Organisationseinheit darüber zu informieren und die Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit umgehend erneut ärztlich feststellen zu lassen.

Nach Beendigung der Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit bzw. Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt durch die Organisationseinheit die Gesundmeldung unter Verwendung der E-Mail-Vorlage „Gesundmeldung“ an die Abteilung Personalservices unter der E-Mail-Adresse krankmeldung@uni-frankfurt.de für Beschäftigte oder an krankmeldung.hiwi@uni-frankfurt.de für studentische Hilfskräfte.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Krankmeldeverfahren.

Bei weiteren Fragen zum Ablauf können Sie sich gerne an die zuständige*n Sachbearbeiter*innen der Abteilung Personalservices wenden.

Formulare zum Download