1822-Universitätspreis für exzellente Lehre

Studierend können Vorschläge bis zum 30.04.2016 einreichen.

Veröffentlicht am: Montag, 08. Februar 2016, 00:00 Uhr (2)

Seit nun vierzehn Jahren werden herausragende Lehrpersönlichkeiten für Ihr Engagement in der Lehre mit dem „1822-Universitätspreis für exzellente Lehre“ ausgezeichnet. Der Preis ist mit 30.000€ dotiert.

Aktuell können Studierende bis zum 30.04.2016 Vorschläge über die Fachschaften der Fachbereiche einreichen.

Für die Einreichung von Vorschlägen gelten folgende Bedingungen:

  • Das Vorschlagsrecht liegt bei den Studierenden. Die Vorschläge müssen über die Fachschaften der Fachbereiche eingereicht werden.
  • Sie können pro Fachbereich mehr als einen Vorschlag einbringen.
  • Es ist möglich, sowohl eine Professorin/einen Professor als auch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiter vorzuschlagen.
  • Voraussetzung ist, dass die/der Lehrende regelmäßig Lehrveranstaltungen anbieten, und zwar auch im Grundstudium und Pflichtcurriculum.
  • Anträge, die in vergangenen Jahren nicht erfolgreich waren, können – in überarbeiteter und aktualisierter Form – erneut eingereicht werden.

Die/der Lehrende sollte sich durch folgende Punkte auszeichnen:

  • nachhaltige/sichtbare Innovation der Lehre im jeweiligen Fach.
  • besondere Qualität der Lehrveranstaltungen, die neben der Vermittlung von Fachwissen die Studierenden für das Fach begeistern, durch ergänzendes Lehrangebot unterstützt werden oder fortlaufend weiterentwickelt werden.
  • besonderes Engagement in der Betreuung der Studierenden, z.B. durch Erreichbarkeit für die Studierenden, durch die Betreuung von Prüfungskandidatinnen und -kandidaten oder durch Dialogbereitschaft und respektvolle Begegnung des/der Lehrenden mit den Studierenden.

Die Ausschreibung finden Sie hier.

Die Einreichfrist endet am 30.04.2016.

Die Preisverleihung findet voraussichtlich am 6. Juli 2016 statt. Alle Interessierteren sind herzlich eingeladen!