Deutsch-Portugiesische Studien / Estudos Luso-Alemães

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Zulassungsbedingungen
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Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte 

Der zweijährige Masterstudiengang Deutsch-Portugiesische Studien/Estudos Luso-Alemães (MA DPS) ist ein Double Degree-Programm, das in Kooperation mit der Universidade do Minho Braga angeboten wird. Der Studiengang wird an der Goethe-Universität vom Institut für Romanische Sprachen und Literaturen verantwortet. An der Universade do Minho Braga ist der Studiengang am Departamento de Estudos Germanísticos e Eslavos (DEGE) des Instituto de Letras e Ciências Humanas angesiedelt.

Der Masterstudiengang ist komparatistisch angelegt. In Frankfurt geht es insbesondere um den Vergleich mit anderen romanischen Sprachen und Literaturen. In Braga liegt der Schwerpunkt aufgrund der Anbindung an die Germanistik auf der vergleichenden Beschäftigung mit wissenschaftlichen Fragestellungen aus germanistischer und lusitanistischer Perspektive. Ein Auslandaufenthalt an der Partneruniversität ist fest in das Curriculum integriert und wird durch eine bestehende Erasmuskooperation ermöglicht.

Das forschungsorientierte Masterprogramm baut auf der Bachelorebene auf und vertieft und erweitert das darin erworbene literatur- und sprachwissenschaftliche Wissen sowie die Fremdsprachenkenntnisse im Bereich des Portugiesischen. Im dritten Semester ist eine Spezialisierung im Bereich der Literatur-/Kulturwissenschaft oder im Bereich der Sprachwissenschaft vorgesehen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium bildet die Grundlage für eine Weiterqualifikation im Rahmen eines Promotionsstudiums. Der Studiengang bietet aber aufgrund seiner transnationalen und mehrsprachigen Dimension auch für andere Berufsfelder Perspektiven.  

Der komparatistische Studiengang beinhaltet eine vergleichende Beschäftigung mit wissenschaftlichen Fragestellungen aus germanistischer und lusitanistischer Perspektive, aber auch eine Einbettung in größere Zusammenhänge, beispielsweise im Vergleich mit anderen romanischen Sprachen und Literaturen.

Im Bereich der Sprachwissenschaft liegt der Fokus auf Fragestellungen der Mehrsprachigkeits- und Sprachkontakt­forschung, wobei insbesondere die Verknüpfung einer empirisch ausgerichteten Sprachwissenschaft mit modernen linguistischen Modellen der Sprachkompetenz im Mittelpunkt steht. Im Bereich der Literaturwissenschaft werden gerade interkulturelle Dependenzen der portugiesischen und deutschen Kultur stärker ins Relief gesetzt. Sowohl an der Goethe-Universität Frankfurt wie an der Universidade do Minho spielt die Valenz portugiesischer und deutscher Kultur in den Künsten (Film, Malerei, Musik) eine wichtige Rolle.

Desweiteren vermittelt der Studiengang auch berufspraktische Qualifikationen im Bereich der Übersetzung sowie digitaler Editionstechniken und ausgezeichnete Sprachkenntnisse des Portugiesischen.

Für wen?
Der MA DPS richtet sich an Absolventinnen und Absolventen des BA Romanistik (im Haupt- oder Nebenfach) der Universität Frankfurt sowie an Absolventinnen und Absolventen mit einem vergleichbaren Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Darüber hinaus sind Sprachvoraussetzungen definiert.  

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung

Abschluss Master of Arts  (Double Degree Goethe Universität Frankfurt und Universidade do Minho Braga)
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester. 
Unterrichtssprache Deutsch, Englisch, Portugiesisch 
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden. 
Studienfachberatung

Prof. Dr. Esther Rinke
Esther.Rinke@em.uni-frankfurt.de

Institut für Romanische Sprachen und Literaturen
Norbert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt am Main


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
  • Bachelorabschluss der Goethe-Universität mit Romanistik im Haupt- oder Nebenfach oder ein vergleichbarer Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern.
    Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 (GeR), nachzuweisen durch:
    - einen Bachelorabschluss in einem amerikanistischen oder anglistischen Studiengang im In- und Ausland; oder
    - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein englischsprachiges Land; oder
    - ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, das mindestens drei Jahre Englisch dokumentiert, wobei die Benotung nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
    ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht, wobei das Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) explizit erwähnt sein muss; oder
    Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die die erforderlichen Sprachkenntnisse dokumentieren, wobei das Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) explizit erwähnt sein muss.
    Über die Anerkennung weiterer Sprachnachweise (z.B. TOEFL, IELTS, Cambridge Certificate, etc.) entscheidet der Zulassungsausschuss.
  • Portugiesischkenntnisse auf dem Niveau B1 (GeR), nachzuweisen durch:
    - einen Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Romanistik in dem die entsprechenden Sprachkenntnisse im Portugiesischen erreicht wurden; oder
    - einen Bachelorabschluss in Romanistik mit einem Schwerpunkt in Lusitanistik einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule; oder
    - eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem Portugiesisch Amtssprache ist; oder
    - einen Einstufungstest des Instituts für Romanische Sprachen und Literaturen der Goethe-Universität
  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung und ausländischem grundständigen Abschluss müssen zudem Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (GER) nachweisen. Folgende Nachweise sind möglich:
    - einen Bachelorabschluss in einem germanistischen Studiengang im In- und Ausland; oder
    -
    eine Hochschulzugangsberechtigung für ein deutschsprachiges Land; oder
    - ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, deren Zielniveau den oben angegebenen Voraussetzungen entspricht, wobei das Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) explizit erwähnt sein muss; oder
    - Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, in Universitätssprachkursen, in VHS-Kursen oder im Selbststudium erworben wurden, die die erforderlichen Sprachkenntnisse dokumentieren, wobei das Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) explizit erwähnt sein muss.
Vorläufige Zulassung Eine vorläufige Zulassung ist unter Vorbehalt möglich, wenn mindestens 80% der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP erreicht wurden und die Bachelorarbeit bereits abgeschlossen ist oder kurz vor dem Abschluss steht. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.03.) nachgewiesen werden.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
    - Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • falls das Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit der Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Immatrikulationsbescheinigung für den noch nicht abgeschlossenen Studiengang
  • Nachweis über Englischkenntnisse (B1)
  • Nachweis über Portugiesischkenntnisse (B1)
  • Lebenslauf
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • falls Sie Ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen (B1)
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.06. - 31.08.
Bewerbungsadresse Online-Bewerbungsportal für Masterstudiengänge


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