Leistungsarten

Studienleistungen

Zu den Studienleistungen zählen gemäß § 13 der SPoL sowohl Teilnahmenachweise (TN) als auch Leistungsnachweise (LN) bzw. Studienleistungen (SL). Für beide Formen gilt, dass sie unbegrenzt oft wiederholt werden können. Leistungsnachweise bzw. Studienleistungen unterscheiden sich von Teilnahmenachweise dahingehend, dass diese nicht nur erbracht werden müssen, sondern mit bestanden bzw. nicht-bestanden oder mit einer Note aus dem Spektrum von 0-15 Punkten bewertet werden. Die Note des Leistungsnachweises bzw. der Studienleistung hat i. d. R. keinen Einfluss auf die Modulnote. Ausnahmen sind im fachspezifischen Anhang (fsA) geregelt.


Prüfungsleistungen

Zu den Prüfungsleistungen zählen Modulprüfungen (MP) sowie Modulteilprüfungen (MTP). Diese werden mit Notenpunkten bewertet.

Bei Modulprüfungen bildet das einzelne Prüfungsergebnis die Note des Gesamtmoduls.

Bei Modulteilprüfungen werden zwei oder mehrere Prüfungen miteinander kumuliert. Sie bilden eine gemeinsame Modulnote. Zur Berechnung des Prüfungsergebnisses bei kumulativen Prüfungen beachten Sie auch diese Seite.

 

Jede Prüfungsleistung kann maximal zweimal wiederholt werden. D. h., dass bei einem dreimaligen Nicht-Bestehen einer Modulabschlussprüfung ein endgültiges Nicht-Bestehen vorliegt und dies damit zum Verlust des Prüfungsanspruchs führt.

Bestandene Prüfungsleistungen können nicht wiederholt werden.

Zum Thema Bestehen und Nicht-Bestehen von Prüfungen beachten Sie auch unsere Informationsseite.