Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Frankfurt beenden, würden wir Sie darum bitten, an der Service-Evaluation des GWC teilzunehmen und die folgende Formalitäten zu beachten.
Foto: Klaus Ramoser/pixelio.de
Abmeldung beim Bürgeramt
Sie können sich entweder frühestens 1 Woche vor Ihrer Abreise persönlich beim Bürgeramt abmelden oder per E-Mail aus dem Ausland (dies sollte so zeitnah wie möglich erfolgen). Um sich aus dem Ausland abzumelden, senden Sie eine formlose E-Mail an buergeramt[at]stadt-frankfurt[dot]de mit den folgenden Angaben:
Nach der Bearbeitung wird Ihnen die Abmeldebestätigung per Post an Ihre neue Adresse zugestellt. Bitte beachten Sie, dass die Zustellzeiten je nach Bestimmungsort variieren und dass aus Datenschutzgründen keine Bestätigungen per E-Mail versandt werden können.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Wichtige Hinweise:
1. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung Ihres Wohnsitzes Auswirkungen auf die Gültigkeit Ihrer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis haben kann.
2. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich; es reicht aus, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden.