Abreise

Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Frankfurt beenden, würden wir Sie darum bitten, an der Service-Evaluation des GWC teilzunehmen und die folgende Formalitäten zu beachten.


Foto: Klaus Ramoser/pixelio.de

Allgemeine Formalitäten

Abmeldung beim Bürgeramt 

Sie können sich entweder frühestens 1 Woche vor Ihrer Abreise persönlich beim Bürgeramt abmelden oder per E-Mail aus dem Ausland (dies sollte so zeitnah wie möglich erfolgen). Um sich aus dem Ausland abzumelden, senden Sie eine formlose E-Mail an buergeramt[at]stadt-frankfurt[dot]de mit den folgenden Angaben:

  • Persönliche Daten: Vollständiger Name und Geburtsdatum (einschließlich der Familienmitglieder)
  • Alte Adresse in Frankfurt
  • Auszugstermin
  • Neue Adresse im Ausland (falls bekannt)

Nach der Bearbeitung wird Ihnen die Abmeldebestätigung per Post an Ihre neue Adresse zugestellt. Bitte beachten Sie, dass die Zustellzeiten je nach Bestimmungsort variieren und dass aus Datenschutzgründen keine Bestätigungen per E-Mail versandt werden können.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Wichtige Hinweise: 

    1. Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung Ihres Wohnsitzes Auswirkungen auf die Gültigkeit Ihrer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis haben kann.

    2. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung erforderlich; es reicht aus, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. 

Bankkonto und Versicherungen

  • Schließung Ihres Bankkontos und Rückgabe Ihrer EC-Karte (erst nachdem letzte Geldgeschäfte getätigt wurden, z.B. Rücküberweisung der Mietkaution)
  • Benachrichtigung Ihrer Krankenversicherung und Rückgabe Ihrer Versicherungskarte
  • Gegebenenfalls Kündigung anderer Versicherungen (z.B. Haftpflichtversicherung)

Wohnung

  • Kündigung des Mietvertrags und Organisation der Wohnungsübergabe (Übergabeprotokoll nicht vergessen)
  • Sie wohnen in einem der Gästehäuser der Universität?

    Wohnungsübergabe:
    Vereinbaren Sie mit der Hausverwaltung einen Termin ca. 2-3 Tage vor Abreise, um die Wohnung abzunehmen und die Schlüsselübergabe abzusprechen.
  • Sie haben eine Privatwohnung gemietet?

                                                      
    1. Kündigung der Wohnung:
      Achten Sie darauf, Ihre Unterkunft fristgerecht zu kündigen (oftmals drei Monate Kündigungsfrist; die genaue Frist entnehmen sie bitte ihrem Mietvertrag).            
    2. Wohnungsübergabe:
      Vereinbaren Sie einen Termin kurz vor Auszug mit Ihrer Vermietung zur Wohnungsübergabe.
    3. Kaution-Rückerstattung:
      Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Kaution erstattet bekommen.
    4. Renovierung der Wohnung.
      Ist in Ihrem Mietvertrag vereinbart, dass Sie zum Auszug renovieren müssen?  Wenn Sie nicht selbst die Wände streichen möchten,  organisieren Sie rechtzeitig eine Malerei.
    5. Abrechnung der Nebenkosten:
      Da die Neben- und Betriebskosten immer nur jährlich abgerechnet werden, kann es sein, dass Sie eine Nachzahlungsaufforderung oder Rückzahlung erhalten, auch wenn Sie nicht mehr in Deutschland leben. Stellen Sie sicher, dass der Vermieter ihre Heimatadresse und eine Kontoverbindung von Ihnen hat, denn es ist ebenso möglich, dass Sie im Voraus bezahlte Nebenkosten zurückerstattet bekommen.

Kommunikation

  • Gegebenenfalls Kündigung Ihres Mobilfunkvertrags
  • Gegebenenfalls Kündigung von Telefon/Internet
  • Gegebenenfalls Abmeldung GEZ
  • Gegebenenfalls Kündigung von Zeitungsabonnements
  • Bei Abreise könnte es empfehlenswert sein, einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post zu beantragen (15,20 € für 6 Monate und 25,20 € für 12 Monate).

Goethe-Universität

  • Gegebenenfalls Rückgabe des Bibliotheksausweises an das Sekretariat des Gastinstituts  
  • Gegebenenfalls Rückgabe der Universitätsschlüssel an das Sekretariat des Gastinstituts

Sonstiges

  • Einstellen von nicht mehr benötigten fremdsprachigen Büchern in den Bücherschrank auf dem Campus Westend Goethe's Book Xchange (mehr Informationen siehe rechts)
  • Gegebenenfalls Abmeldung der Kinder von Schule und Kindergarten
  • Gegebenfalls Abmeldung der Kinder bei der Familienkasse (Kindergeld)
  • Gegebenenfalls Kündigung von Vereinsmitgliedschaften
  • Gegebenenfalls Ausgleich der Steuern. Steuererklärung bis zum 31.05. des folgenden Jahres abgeben (Dokumente erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt).
  • Gegebenenfalls Abwicklung der Rentenversicherung
  • Gegebenenfalls Kündigung des Stromvertrags bei den Stadtwerken
  • Gegebenenfalls Kündigung der BahnCard
  • Gegebenenfalls Abmeldung des Autos
  • Falls Sie planen, zollpflichtige Dinge und Waren in Ihr Heimatland mitzunehmen, erkundigen Sie sich bitte nach den gültigen Zollbestimmungen