Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte und -rätinnen


Die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und -rätinnen wirken in ihren Bereichen auf die Umsetzung von Gleichstellung hin. Sie werden von den Frauen des jeweiligen Fachbereichs bzw. der zentralen Einheit für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren gewählt und nehmen in Vertretung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Aufgaben und Beteiligungsrechte, etwa in der Gremienarbeit sowie den Berufungs- und Einstellungsverfahren, wahr.


In Abstimmung mit der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihren Stellvertreterinnen wirken die dezentralen Gleichstellungsvertretungen in ihren Bereichen auf die Umsetzung von Gleichstellung hin. Sie werden für eine Amtszeit von jeweils zwei Jahren gewählt und nehmen in Vertretung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Aufgaben und Beteiligungsrechte, etwa in der Gremienarbeit oder den Berufungs- und Einstellungsverfahren, wahr.

Dazu gehört u.a.

  • Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten bei Einstellungen und Berufungen (mit Ausnahme des Widerspruchsrechts) auszuüben.
  • Mitarbeit (mit beratender Stimme und Antragsrecht) in den Gremien des Fachbereichs (mit Ausnahme der Prüfungsausschüsse)
  • Beratende Mitarbeit bei der Erstellung der GEDAP (Gender & Diversity Aktionspläne) in den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen
  • Unterstützung des Fachbereichs/ der zentralen Einheit bei der Planung und Durchführung von gleichstellungsfördernden Angeboten und Maßnahmen
  • (Erst-) Beratung zur Umsetzung von Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie
  • Erst- und Verweisberatung im Falle von Diskriminierung wegen des Geschlechts und bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt

Zwei- bis dreimal im Semester finden auf Einladung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten Sitzungen statt zum kollegialen Austausch und einem gesicherten Informationsfluss zwischen zentraler und dezentraler Ebene. Ergänzend lädt die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ein zu zwei Sprechstunden zum kollegialen Austausch über aktuelle Berufungsverfahren oder grundlegende Fragestellungen zum Berufungsprozess. Jedes Semester unterstützen zudem Weiterqualifizierungsangebote die Arbeit der Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten. Angebote sind:

  • Neu im Amt 
  • Gender- und diversitätsgerechte Berufungsverfahren 
  • Erst- und Verweisberatung 
  • Einstellungsverfahren

Die Angebote werden durch die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte abgehalten und finden sich auf der Veranstaltungsseite des Büros für Chancengerechtigkeit.


An der Goethe-Universität sind dezentrale Gleichstellungsvertretungen bereits seit Jahrzehnten verankert. Dabei haben sich unterschiedliche Modelle herausgebildet. Rechtliche Grundlage ist die 1996 verabschiedete „Satzung zu den Frauenvertretungen" an der Goethe-Universität. Sie sieht in § 6 (1) vor, dass der Frauenvertretung „nach Möglichkeit verschiedenen Statusgruppen angehören“ sollen.

Modell 1: Gleichstellungsbeauftragte

Diese Form der Gleichstellungsvertretung besteht aus max. drei Frauen: der Gleichstellungsbeauftragten und ihren bis zu zwei Stellvertreterinnen. Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt dabei die Interessen der Frauen aller Statusgruppen (Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Studentinnen und nichtwissenschaftliches Personal).

Modell 2: Gleichstellungsrat

Im Gleichstellungsrat werden die Statusgruppen durch jeweils eine Frau vertreten, die auch dieser Statusgruppe angehört. Der Gleichstellungsrat besteht aus den vier Vertreterinnen der Statusgruppen und ihren bis zu zwei Stellvertreterinnen, somit je nach Grundmodell aus max. acht oder 12 Frauen. Darüber hinaus gibt es an der Goethe-Universität auch Gleichstellungsräte, die sich aus Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Institute eines Fachbereichs zusammensetzen. Gleichstellungsräte gibt es bei dem größten Teil der Fachbereiche und Einrichtungen.


In den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen nehmen in Vertretung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten die jeweiligen Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und -rätinnen die Rechte und Aufgaben der Funktion wahr. Sie sind frühzeitig, möglichst von der Ausschreibung an, in den Prozess der Personalgewinnung und Einstellung einzubeziehen. Bei Anträgen auf Stellenbesetzung unter Verzicht auf Ausschreibung ist immer die Zustimmung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten einzuholen. Über die Einladung von Kandidat*innen zu einem Bewerbungsgespräch sind die Gleichstellungsbeauftragten mindestens 14 Tage vorher zu informieren. Die E-Mailadressen finden sich auf der Liste der Gleichstellungsbeauftragten oder den jeweiligen Websits. 

Die „Stellungnahme der Fachbereichs-Gleichstellungsbeauftragten“ – als Formular ist Bestandteil jedes Einstellungsantrags. Darin dokumentieren die FB-Gleichstellungsbeauftragten ihre Beteiligung in den unterschiedlichen Phasen des Auswahlverfahrens:

  • Beteiligung beim Ausschreibungstext (Formulierung) und dessen Veröffentlichung (Auswahl der Medien)
  • Information über eingegangene Bewerbungen 
  • Einsichtnahme in Bewerbungsunterlagen vor Vorstellungsgesprächen/Einstellungsantrag
  • Einladung zu den Vorstellungsgesprächen (Formular)
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

und geben ihr Votum zur geplanten Einstellung ab. Dieses ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zustimmung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten zum Einstellungsvorgang.


Kontakt

Dr. Anja Wolde
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Tel.: +49 69 798-18100
E-Mail: wolde@em.uni-frankfurt.de
Campus Westend, SKW-Gebäude, Raum 05.C110