Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Institutionelle Beratung & Consulting

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte berät die Hochschulleitung im Rahmen der Hochschul- und Personalentwicklung bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern. Dabei versucht sie soweit möglich eine intersektionale Perspektive einzunehmen. Sie füllt diese Aufgabe im Wesentlichen aus

  • durch regelmäßige Rücksprachen mit Mitgliedern der Hochschulleitung 
  • durch ihre Beteiligung an Gremien (siehe unten unter Arbeitsschwerpunkte - Gremien)
  • durch die Zugehörigkeit zum und Mitarbeit im Büro für Chancengerechtigkeit, das zum Leitungsbereich der Universität gehört.
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte berät die Dekanate, Institutsleitungen und Mitarbeitenden der Fachbereiche bei der Umsetzung von Gleichstellung und Chancengerechtigkeit in Forschung und Lehre. Sie unterstützt bei der Entwicklung und Umsetzung gleichstellungsfördernder Maßnahmen z.B. hinsichtlich gender- und diversitätsgerechter Berufungs- und Einstellungsverfahren, Gremienarbeit oder im Falle geschlechtsbezogener Konflikte. Ziel der Beratung ist es, Benachteiligungen abzubauen und eine geschlechtergerechte Organisationskultur zu fördern. Die Beratung erfolgt bedarfsorientiert, vertraulich und praxisnah.
Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte berät Leitungspersonen und Mitarbeitende in der Zentralen Verwaltung, den Zentralen Einrichtungen sowie im Präsidial- und Leitungsbereich im Rahmen ihrer inhaltlichen Arbeit bei der Entwicklung und Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen und Chancengerechtigkeit. Ziel der Beratung ist es, eine geschlechtergerechte Organisationskultur zu fördern. Die Beratung erfolgt bedarfsorientiert, vertraulich und praxisnah.

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte und -rätinnen können sich jederzeit an die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte wenden, um sich mit ihr bezüglich der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und Beteiligungsrechte zu beraten und ggf. Unterstützung einzuholen. Dies gilt insbesondere auch für die Erarbeitung und Umsetzung der „Gender Equality und Diversity Action Plans“ (GEDAPs) an den Fachbereichen sowie Probleme und Konflikte bei Berufungs- und Einstellungsverfahren. Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte bietet zudem jedes Semester ein Weiterqualifizierungsprogramm mit mehreren Modulen für die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und -rätinnen an. Des Weiteren lädt sie zu den Sitzungen der Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten ein, die zwei- bis dreimal im Semester stattfinden. 

Beratung & Consulting: Wissenschaftlerinnen und Studentinnen

Strukturelle Benachteiligung bezeichnet geschlechtsbezogene Ungleichheiten, die nicht aus individueller Absicht entstehen, sondern aus institutionellen Rahmenbedingungen, Routinen und Normen, die in Hochschulen historisch gewachsen und scheinbar neutral sind. Diese Strukturen wirken oft unbewusst, führen aber systematisch dazu, dass Frauen in ihren wissenschaftlichen Karrieren benachteiligt werden. Strukturelle Benachteiligung wirkt also auf Ebene der Organisation, unabhängig davon, ob einzelne Personen bewusst diskriminieren. Sie zeigt sich z. B. in statistischer Unterrepräsentanz, in der kumulativen Wirkung kleiner Ausschlüsse (leaky pipeline) oder in der Ungleichverteilung von Sichtbarkeit, Unterstützung und Macht.

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte bietet Wissenschaftlerinnen* und Studentinnen* vertrauliche Beratung, um den Mechanismen der ‚kleinen Ausschlüsse' entgegenzuwirken, individuelle Lösungen im Umgang damit zu entwickeln und Veränderungen der Strukturen anzustoßen. Für die Zielgruppe der administrativ-technischen Mitarbeitenden ist hier die Stellvertretende Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Ulrike Schneider-Gladbach, zuständig. Bei Fällen von individueller geschlechtsbezogener oder sexualisierter Diskriminierung und Gewalt ist für Mitarbeiter*innen Annemarie Eifler die direkte Anlaufstelle, für Student*innen die Antidiskriminierungsstelle .
Im Rahmen von Berufungs- und Einstellungsverfahren berät die Gleichstellungsbeauftragte bei geschlechtsbezogenen Fragestellungen, um die Chancengleichheit der Geschlechter zu gewährleisten. Ziel ist es, strukturelle Ungleichheiten abzubauen, transparente, faire Auswahlverfahren zu fördern und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die Beratung erfolgt vertraulich und kann von allen an den Prozessen Beteiligten - Bewerberinnen, Kommissionsmitglieder und Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte - in Anspruch genommen werden (siehe auch oben strukturelle Benachteiligung und mittelbare Diskriminierung).

Arbeitsschwerpunkte

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte bringt in universitären Gremien die Perspektive der Chancengleichheit und Antidiskriminierung ein. Sie achtet darauf, dass Gleichstellungsaspekte in Entscheidungsprozesse einfließen, und wirkt beratend bei der Entwicklung von Strategien, Richtlinien und Maßnahmen mit. Durch ihre Mitwirkung trägt sie dazu bei, dass Gleichstellung in allen Bereichen der Hochschule nachhaltig verankert wird. Die wichtigsten Gremien sind der Senat, die Senatskommissionen und ggf. Arbeitsgruppen.
Grundlagen für chancengerechte Berufungsverfahren

Die Goethe-Universität beruft als Stiftungsuniversität ihre Professor*innen selbständig. Die Berufungssatzung der Universität, der Aktionsplan Chancengerechtigkeit 2025-2030, die 2015 gemeinsam von hessischen Hochschulen mit Unterstützung des Hessischen Wissenschaftsministeriums verabschiedeten Qualitätskriterien von Gleichstellung in Berufungsverfahren sowie eine Checkliste für die Durchführung von Berufungsverfahren  bilden die Basis für transparente und zügige Verfahren (auch) unter Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit. 2025 hat die Goethe-Universität die Selbstverpflichtung der Hochschulen der Hochschulrektorenkonferenz „Auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen – Selbstverpflichtung der deutschen Hochschulen“  unterzeichnet. Zudem nimmt die Goethe-Universität mit den anderen RMU-Universitäten teil an CoARA – Coalition for Advancing Research Assessment (EU) „The Agreement on Reforming Research Assessment“  und arbeitet an der Veränderung von Kriterien zur Beurteilung wissenschaftlicher Leistung, die u. a. transparenter und chancengerechter sind.

Ein Leitfaden für Aktive Rekrutierung unterstützt Verantwortliche im Berufungsprozess beim erwünschten Scouting. Dies wird gestützt durch die verpflichtende Dokumentation potentieller Bewerber*innen bereits im Ausschreibungsantrag ebenso wie die durch einen Fonds  geförderte Möglichkeit für Fachbereiche, für den Schwerpunkt der Professur interessante Wissenschaftler*innen im Vorfeld der Ausschreibung zu einem Vortrag oder kleinem Symposium einzuladen. Ein weiterer Anreiz für Fachbereiche für die Besetzung von Professuren mit Frauen besteht in einer erhöhten Sachausstattung bei der Berufung einer Frau auf eine W2- bzw. W3-Professur in Höhe von 5.000 € bzw. 10.000 €.

Darüber hinaus finden sich verschiedene Regelungen in der Berufungssatzung der Universität, mit dem Ziel den Anteil von Wissenschaftlerinnen an Professuren zu erhöhen.

Zum Beispiel:

  • mindestens zwei Wissenschaftlerinnen*, davon eine Professorin*, sollen in einer Berufungskommission vertreten sein;
  • in Fachbereichen, in denen der Anteil an Professorinnen* unter den Zielvorgaben liegt, können auf Wunsch der Gleichstellungsbeauftragten alle Bewerberinnen*, die formal qualifiziert sind, zum Gespräch eingeladen werden;
  • bei der Leistungsbewertung sollen Familienzeiten positiv bewertet werden;
  • der Senat bestellt eine*n fachfremden Senatsberichterstatter*in, der*die alle Unterlagen erhält und möglichst an allen Sitzungen teilnimmt

Dekan*innen und Mitglieder von Berufungskommissionen können sich von der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten hinsichtlich gender- und diversitätsgerechter Berufungsverfahren beraten lassen; zudem können Trainings dazu durchgeführt werden. Wenden Sie sich bei Interesse bitte direkt an die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Instrumente chancengerechter Berufungsverfahren

  • die Berücksichtigung unterschiedlicher Bedürfnisse, Erfahrungshintergründe und Lebensrealitäten der Bewerber*innen, aber auch der Kommissionsmitglieder 
  • die Förderung von Transparenz durch z.B. die Formulierungen in der Ausschreibung, klar definierte, objektivierbare Auswahlkriterien und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse 
  • die Anwendung strukturierter, standardisierter Verfahren 
  • die Herstellung von Repräsentativität in der Kommission, bei den Bewerber*innen, bei den Gutachtenden 
  • die Sensibilisierung für nicht-wissenschaftliche Ausschlußmechanismen in allen Phasen des Verfahrens z.B. durch unbewusste Vorurteile (implicit bias) 
  • die Berücksichtigung flexibler Karrierewege bzw. von Karriereunterbrechungen z.B. durch Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung, interdisziplinäre oder internationale Wege 
  • die Schaffung einer wertschätzenden Willkommenskultur, die es allen Bewerber*innen ermöglicht, ihr volles Potenzial zu entfalten und chancengerecht zu präsentieren
Einbezug der Zentralen und Dezentralen Gleichstellungsbeauftragte

Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte nimmt als beratendes Mitglied teil an allen Berufungsverfahren ohne Ausschreibung und außerordentlichen Verfahren; vereinzelten auch an regulären Verfahren. Sie erhält die Unterlagen zur Freigabe und Ausschreibung der Professur und nimmt Stellung dazu. Sie ist zu laden und zu informieren wie jedes andere Mitglied der Kommission. Zum Abschluss des Verfahrens erstellt sie u. a. auf der Basis der konkreten Sitzungen, der Protokolle und des Berufungsberichts eine Stellungnahme. Diese ist Teil der Berufungsakte und kann rechtlich relevant werden. Das Widerspruchsrecht in allen Berufungsverfahren liegt allein bei ihr. An den regulären Verfahren nehmen in der Regel die Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und -rätinnen als beratendes Mitglied teil. Sie haben bis auf das Widerspruchsrecht die gleichen Rechte und Aufgaben wie die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte. Für neugewählte Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte ist die Weiterqualifizierung „Gender- und diversitätsgerechte Berufungsverfahren“ zu empfehlen.

Bei Einstellungsverfahren für wissenschaftliches und administrativ-technisches Personal ist die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten zu beteiligen. Die Zentrale bzw. Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten sind frühzeitig in den Prozess der Personalgewinnung und Einstellung einzubeziehen. Bei Anträgen auf Stellenbesetzung unter Verzicht auf Ausschreibung ist immer die Zustimmung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten einzuholen. Über die Einladung von Kandidat*innen zu einem Bewerbungsgespräch sind die Gleichstellungsbeauftragten mindestens 14 Tage vorher zu informieren.

In der Zentralen Verwaltung sind die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (ab E 13 und höher) und die Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ihre Ansprechpartner*innen (bis E 12). Bitte wenden Sie sich mit den Unterlagen an die Funktionsmailadresse: chancengerechtigkeit@uni-frankfurt.de. In den Fachbereichen und zentralen Einrichtungen nehmen in Vertretung der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten die jeweiligen Dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und -rätinnen diese Rechte und Aufgaben wahr.


Zur Beteiligung zählt die: 

  • Beteiligung beim Ausschreibungstext (Formulierung) und dessen Veröffentlichung (Auswahl der Medien) 
  • Information über eingegangene Bewerbungen 
  • Einsichtnahme in Bewerbungsunterlagen vor Vorstellungsgesprächen/Einstellungsantrag 
  • Einladung zu den Vorstellungsgesprächen (Formular) 
  • Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Anja Wolde
Tel.: +49 69 798-18100
wolde@em.uni-frankfurt.de

Stellv. Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (ATM)
Ulrike Schneider-Gladbach
Tel.: +49 69 798-18128
schneider-gladbach@em.uni-frankfurt.de

Beratung bei genderbezogener und/oder sexualisierter Diskriminierung und Gewalt →
Annemarie Eifler