Erstes Staatsexamen

Allgemein

Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Universität abgenommen, sondern durch die jeweilige Prüfungsstelle an einem der hessischen Universitätsstandorte. Durch die zentrale Abnahme der Ersten Staatsprüfung durch die Prüfungsstellen soll die Vergleichbarkeit und Güte der Lehramtsstudiengänge in Hessen gewährleistet werden.

Zulassung zur Ersten Staatsprüfung und Durchführung

Die Organisation und Durchführung erfolgt durch die jeweils zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie, die darüber hinaus auch für die Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zuständig ist.
Die Erste Staatsprüfung besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit, Klausuren und mündlichen Prüfungen. Im Fall des HLbG §27 Abs. 5 besteht die Erste Staatsprüfung auch zusätzlich aus einer diagnostischen Hausarbeit.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch die für dich zuständige Prüfungsstelle der Hessischen Lehrkräfteakademie. Hier erhälst du auch deine Meldeunterlagen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung. Diese musst du persönlich in der Prüfungsstelle abholen, dabei erhälst du gleichzeitig einen individuellen Termin zur Meldung.
Erst nach eingehender Prüfung der Unterlagen und nach Feststellung der Vollständigkeit, kann eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgesprochen werden.

Aufbau im Detail

Teil A:

Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil B:

Prüfungen in den Fächern für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

  • Eine vierstündige Klausur in einem Fach.
  • Eine einstündige mündliche Prüfung im anderen Fach.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und an Kompetenzen aus der Fachdidaktik orientieren.

Teil C:

Besondere Hinweise

In den neueren Fremdsprachen ist die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen. Die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Teil A:

Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil B:

Prüfungen in den Fächern für das Lehramt an Gymnasien

  • Eine vierstündige Klausur in einem Fach.
  • Eine einstündige mündliche Prüfung im anderen Fach.

Die Inhalte von Klausur und mündlicher Prüfung sollen sich an Kompetenzen aus der Fachwissenschaft und an Kompetenzen aus der Fachdidaktik orientieren.

Teil C:

Besondere Hinweise

In den neueren Fremdsprachen ist mindestens die Hälfte der Aufgabenstellungen einer Klausur in der jeweiligen Fremdsprache zu verfassen. Auch die mündlichen Prüfungen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Bei einer Fächerkombination mit Musik oder Kunst ist die Klausur jeweils im künstlerischen Fach zu schreiben.

Teil A:

Wahlfachprüfung

  • Eine einstündige mündliche Prüfung
    (frühestens nach Abschluss des 6. Fachsemesters)

Die Inhalte der mündlichen Prüfung sollen sich an zentralen Kompetenzen orientieren. Die mündlichen Prüfungen in den neuen Fremdsprachen sind mindestens zur Hälfte in der jeweiligen Fremdsprache durchzuführen.

Teil B:

Prüfungen in den Grundwissenschaften (Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften)

  • Eine vierstündige Klausur in einem Themenbereich.
  • Eine mündliche Prüfung (30 Minuten) in einem zweiten Themenbereich.

Die Themenbereiche setzen sich aus folgenden Studienbereichen der Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften zusammen:

  • Erziehungswissenschaft,
  • Pädagogische Psychologie,
  • Soziologie und
  • Politologie.

Teil C:

Prüfungen in den Fachrichtungen und diagnostische Hausarbeit

  • in der ersten Fachrichtung: eine mündliche Prüfung (30 Minuten),
  • in der zweiten Fachrichtung: eine mündliche Prüfung (30 Minuten) und
  • die diagnostische Hausarbeit.