Losverfahren

Das Losverfahren zum Sommersemester 2024

Hinweise zum Losverfahren

Wenn nach Abschluss des regulären Vergabeverfahrens (Hauptverfahren und Nachrückverfahren) noch freie Plätze vorhanden sein sollten, werden diese im Losverfahren vergeben. Manchmal treten Bewerber*innen auch noch vor Vorlesungsbeginn von bereits angenommenen Studienplätzen zurück, auch diese Plätze gehen ins Losverfahren.

Bitte beachten Sie: während Sie bei einer Bewerbung automatisch an den Nachrückverfahren teilnehmen, gilt das nicht für das Losverfahren! Sie müssen sich also auf jeden Fall für das Losverfahren anmelden, wenn Sie daran teilnehmen möchten.

Alle Studiengänge, in denen Plätze verlost werden können, werden auf dieser Seite aufgeführt. Ihr Wunsch-Studiengang fehlt in der Liste? Dann findet leider auch kein Losverfahren dafür statt.

In einzelnen Studiengängen endet die Annahmefrist erst kurz vor Ende des Losverfahrens, diese Studiengänge sind in der Liste gekennzeichnet (*). Sie können sich für das Losverfahren in diesen Fächern zwar anmelden, aber ob wirklich Restplätze verlost werden können, steht erst sehr spät fest. Die Bewerbung im Losverfahren erfolgt daher vorsorglich. Wir werden diese Webseite regelmäßig aktualisieren.

Die Satzung zum Losverfahren finden Sie hier

Das Losverfahren wird ausschließlich online durchgeführt, den Link zur Anmeldemaske finden Sie ab Beginn des Losverfahrens unten auf dieser Seite. Eine Teilnahme per E-Mail oder Postkarte ist nicht möglich.

Am Losverfahren können auch diejenigen teilnehmen, die sich vorher nicht für einen Studiengang beworben haben. Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einer vorherigen Bewerbung nicht automatisch am Losverfahren teilnehmen. Sie müssen sich auf jeden Fall dazu anmelden.  

Alle Teilnehmer*innen, denen ein Platz zugelost werden kann, werden von uns informiert (per Post und E-Mail). Ablehnungsbescheide werden für das Losverfahren nicht verschickt. Wenn also auf dieser Seite das Verfahren als abgeschlossen gemeldet wird und Sie keine Nachricht bekommen haben, hatten Sie leider kein Losglück.


Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

  • Sie können für jeden Studiengang nur einen Losantrag stellen. Wenn Sie mehrere Losanträge für einen Studiengang stellen, müssen Sie leider vom Verfahren ausgeschlossen werden.
  • Sie müssen bei der Anmeldung zum Losverfahren keine Unterlagen (Zeugnisse, Einstufungsbescheide etc.) einreichen, das passiert erst nach der Zulassung im Rahmen der Einschreibung. Bitte beachten Sie aber, dass die Zulassung ungültig wird, wenn Sie die Voraussetzungen bei der Einschreibung nicht erfüllen.
  • Bitte denken Sie daran, dass Sie mit Fachhochschulreife nur eine Losbewerbung für einen gestuften Studiengang (Bachelor) abgeben können, nicht für Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen.
  • Wenn Sie bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind, geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an bzw. im Fall einer regulären Bewerbung Ihre Bewerbernummer für das jeweilige Semester. Die Angabe der Matrikel- bzw. Bewerbernummer hat keinen Einfluss auf Ihre Chancen im Losverfahren - aber falls Sie Erfolg haben, können wir Sie wesentlich schneller einschreiben!
  • Wenn Sie einen Platz nur für ein Haupt- bzw. Nebenfach zugelost bekommen, müssen Sie bei der Annahme des Platzes noch ein zulassungsfreies Neben- bzw. Hauptfach wählen. Eine Übersicht der zulassungsfreien Fächer finden Sie im Studienangebot, bei inhaltlichen Fragen helfen die Berater*innen der Zentralen Studienberatung gerne weiter.
  • Besonderheit im Lehramt: Die Teilnahme am Losverfahren bezieht sich zunächst nur auf das Lehramt selbst (Bildungswissenschaften), nicht auf die Unterrichtsfächer. Wenn Sie einen Losplatz erhalten, müssen Sie bei der Einschreibung die entsprechenden Unterrichtsfächer benennen. Bitte beachten Sie dabei, dass einzelne Unterrichtsfächer im Lehramt zulassungsbeschränkt sind und hier möglicherweise kein Studienplatz mehr frei ist. Die Berater*innen der Zentralen Studienberatung unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.

Der Online-Termin für die Beteiligung am Losverfahren zum Sommersemester 2024 liegt zwischen dem 20.03.2024 00:01 Uhr und dem 26.03.2024 23.59 Uhr (§ 37 Hessische Hochschulzulassungs-VO in Verbindung mit § 3 der Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für das Losverfahren bei der Vergabe von Studienplätzen (vom 07.02.2012)).

Wenn nach Abschluss des regulären Vergabeverfahrens (Hauptverfahren und Nachrückverfahren) noch freie Plätze vorhanden sein sollten, werden diese im Losverfahren vergeben. Manchmal treten Bewerber*innen auch noch vor Vorlesungsbeginn von bereits angenommenen Studienplätzen zurück, auch diese Plätze gehen ins Losverfahren.

Bitte beachten Sie: während Sie bei einer Bewerbung automatisch an den Nachrückverfahren teilnehmen, gilt das nicht für das Losverfahren! Sie müssen sich also auf jeden Fall für das Losverfahren anmelden, wenn Sie daran teilnehmen möchten.

Alle Studiengänge, in denen Plätze verlost werden können, werden auf dieser Seite aufgeführt. Ihr Wunsch-Studiengang fehlt in der Liste? Dann findet leider auch kein Losverfahren dafür statt.

In einzelnen Studiengängen endet die Annahmefrist erst kurz vor Ende des Losverfahrens, diese Studiengänge sind in der Liste gekennzeichnet (*). Sie können sich für das Losverfahren in diesen Fächern zwar anmelden, aber ob wirklich Restplätze verlost werden können, steht erst sehr spät fest. Die Bewerbung im Losverfahren erfolgt daher vorsorglich. Wir werden diese Webseite regelmäßig aktualisieren.

Die Satzung zum Losverfahren finden Sie hier

Das Losverfahren wird ausschließlich online durchgeführt, den Link zur Anmeldemaske finden Sie ab Beginn des Losverfahrens unten auf dieser Seite. Eine Teilnahme per E-Mail oder Postkarte ist nicht möglich.

Am Losverfahren können auch diejenigen teilnehmen, die sich vorher nicht für einen Studiengang beworben haben. Bitte beachten Sie, dass Sie auch bei einer vorherigen Bewerbung nicht automatisch am Losverfahren teilnehmen. Sie müssen sich auf jeden Fall dazu anmelden.  

Alle Teilnehmer*innen, denen ein Platz zugelost werden kann, werden von uns informiert (per Post und E-Mail). Ablehnungsbescheide werden für das Losverfahren nicht verschickt. Wenn also auf dieser Seite das Verfahren als abgeschlossen gemeldet wird und Sie keine Nachricht bekommen haben, hatten Sie leider kein Losglück.


Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

  • Sie können für jeden Studiengang nur einen Losantrag stellen. Wenn Sie mehrere Losanträge für einen Studiengang stellen, müssen Sie leider vom Verfahren ausgeschlossen werden.
  • Sie müssen bei der Anmeldung zum Losverfahren keine Unterlagen (Zeugnisse, Einstufungsbescheide etc.) einreichen, das passiert erst nach der Zulassung im Rahmen der Einschreibung. Bitte beachten Sie aber, dass die Zulassung ungültig wird, wenn Sie die Voraussetzungen bei der Einschreibung nicht erfüllen.
  • Bitte denken Sie daran, dass Sie mit Fachhochschulreife nur eine Losbewerbung für einen gestuften Studiengang (Bachelor) abgeben können, nicht für Studiengänge mit Abschluss Staatsexamen.
  • Wenn Sie bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind, geben Sie bitte Ihre Matrikelnummer an bzw. im Fall einer regulären Bewerbung Ihre Bewerbernummer für das jeweilige Semester. Die Angabe der Matrikel- bzw. Bewerbernummer hat keinen Einfluss auf Ihre Chancen im Losverfahren - aber falls Sie Erfolg haben, können wir Sie wesentlich schneller einschreiben!
  • Wenn Sie einen Platz nur für ein Haupt- bzw. Nebenfach zugelost bekommen, müssen Sie bei der Annahme des Platzes noch ein zulassungsfreies Neben- bzw. Hauptfach wählen. Eine Übersicht der zulassungsfreien Fächer finden Sie im Studienangebot, bei inhaltlichen Fragen helfen die Berater*innen der Zentralen Studienberatung gerne weiter.
  • Besonderheit im Lehramt: Die Teilnahme am Losverfahren bezieht sich zunächst nur auf das Lehramt selbst (Bildungswissenschaften), nicht auf die Unterrichtsfächer. Wenn Sie einen Losplatz erhalten, müssen Sie bei der Einschreibung die entsprechenden Unterrichtsfächer benennen. Bitte beachten Sie dabei, dass einzelne Unterrichtsfächer im Lehramt zulassungsbeschränkt sind und hier möglicherweise kein Studienplatz mehr frei ist. Die Berater*innen der Zentralen Studienberatung unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung.

Der Online-Termin für die Beteiligung am Losverfahren zum Sommersemester 2024 liegt zwischen dem 20.03.2024 00:01 Uhr und dem 26.03.2024 23.59 Uhr (§ 37 Hessische Hochschulzulassungs-VO in Verbindung mit § 3 der Satzung der Johann Wolfgang Goethe-Universität für das Losverfahren bei der Vergabe von Studienplätzen (vom 07.02.2012)).

In folgenden Studiengängen wird zum Sommersemester 2024 gelost:

Bachelor Hauptfach 1. Fachsemester:


  • Erziehungswissenschaft
  • Wirtschaftswissenschaften (*vorbehaltlich freier Plätze)

Bachelor Nebenfach 1. Fachsemester:


  • Betriebswirtschaftslehre NF
  • Rechtswissenschaft NF
  • Soziologie NF
  • Volkswirtschaftslehre NF

Staatsexamen 1. Fachsemester:


  • Pharmazie (*vorbehaltlich freier Plätze)

Master 1. Fachsemester:


  • Arzneimittelforschung – 4 semestrig (*vorbehaltlich freier Plätze)
  • Wirtschaftsinformatik (*vorbehaltlich freier Plätze)
Alle zugelassenen Losbewerber*innen in grundständigen und Masterstudiengängen werden per Mail und postalisch über das Losergebnis informiert.


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