(Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur im jeweiligen Bewerbungszeitraum möglich ist!)
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem grundständigen Studiengang bewerben möchten, spielt es für den Bewerbungsvorgang zunächst keine Rolle, ob Sie bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind (Fachwechsel), an einer anderen Universität im gleichen Fach eingeschrieben sind (Ortswechsel) oder anrechenbare Leistungen aus einem anderen Studiengang haben (Quereinstieg).
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem Masterstudiengang bewerben möchten, wenn Sie sich bitte an die Studienfachberatung des entsprechenden Masterstudiengangs.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie gerade im gewählten Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, können Sie sich an der Goethe-Universität nur für das nächsthöhere Fachsemester bewerben. Haben Sie Ihr Studium unterbrochen - sind also während der Bewerbung nicht im gewünschten Studiengang eingeschrieben - können Sie wählen, ob Sie sich für das nächsthöhere oder erneut für das erste Fachsemester bewerben (oder beides).
Aber Achtung: Wenn Sie eine Zulassung für das erste Fachsemester erhalten, können Sie im Anschluss keine Höherstufung durchführen!
Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsämter
Ausnahmen:
Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöheren Semester. Eine Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes ist nicht erforderlich und wird auch nicht bei der Bewerbung angefordert.
Bei im Ausland erworbenen Studienleistungen in Medizin und Zahnmedizin ist ein Anrechnungs- und Einstufungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes erforderlich. Eine Übersicht der Landesprüfungsämter finden Sie hier: Übersicht
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen erst im Fall einer Zulassung eingereicht werden müssen, nicht im Rahmen der Bewerbung.
Psychologie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöherem Semester, bzw. bei einem vorherigen artverwandten Studium anhand einer Selbsteinschätzung.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise zur Anrechnung und Einstufung in ein höheres Semester:
Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsämter
Ausnahmen:
Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöheren Semester. Eine Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes ist nicht erforderlich und wird auch nicht bei der Bewerbung angefordert.
Bei im Ausland erworbenen Studienleistungen in Medizin und Zahnmedizin ist ein Anrechnungs- und Einstufungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes erforderlich. Eine Übersicht der Landesprüfungsämter finden Sie hier: Übersicht
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen erst im Fall einer Zulassung eingereicht werden müssen, nicht im Rahmen der Bewerbung.
Psychologie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöherem Semester, bzw. bei einem vorherigen artverwandten Studium anhand einer Selbsteinschätzung.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise zur Anrechnung und Einstufung in ein höheres Semester: