Die Bewerbung für grundständige Studiengänge in höheren Fachsemestern erfolgt über das Bewerbungsportal der Goethe-Universität.
(Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung nur im jeweiligen Bewerbungszeitraum möglich ist!)
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem grundständigen Studiengang bewerben möchten, spielt es für den Bewerbungsvorgang zunächst keine Rolle, ob Sie bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind (Fachwechsel), an einer anderen Universität im gleichen Fach eingeschrieben sind (Ortswechsel) oder anrechenbare Leistungen aus einem anderen Studiengang haben (Quereinstieg).
Nicht-EU-Ausländer*innen mit Anrechnungsbescheid für ein höheres Fachsemester bewerben sich über uni-assist.
Die einzelnen Bewerbungsschritte finden Sie hier erklärt: Bewerbung für uni-interne Verfahren
Wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester in einem Masterstudiengang bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des entsprechenden Masterstudiengangs.
Bitte Informieren Sie sich über eventuelle maximale Studiendauern (Befristung der Bachelor-/Masterprüfung).
Wichtig zu wissen: Wenn Sie gerade (d.h. im Bewerbungssemester) im gewählten Studiengang an einer deutschen Hochschule (auch nur anteilig) eingeschrieben sind, können Sie sich an der Goethe-Universität nur für das nächsthöhere Fachsemester bewerben. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Bewerbungssemester bereits an Ihrer bisherigen Hochschule exmatrikuliert haben! Beispiel: Sie müssen sich für ein WiSe ins höhere Fachsemester bewerben, wenn Sie im zuvor laufenden SoSe auch nur für (beispielsweise) fünf Wochen immatrikuliert waren!
Haben Sie Ihr Studium unterbrochen - sind also während der Bewerbung nicht im gewünschten Studiengang eingeschrieben - können Sie wählen, ob Sie sich für das nächsthöhere oder erneut für das erste Fachsemester bewerben (oder beides).
Aber Achtung: Wenn Sie im Falle einer Unterbrechung wieder eine Zulassung für das erste Fachsemester beantragen und erhalten, können Sie im Anschluss allerdings keine Höherstufung durchführen, sollte dieses Fach auch in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt sein!
Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsämter
Ausnahmen:
Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöheren Semester. Eine Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes ist nicht erforderlich und wird auch nicht bei der Bewerbung angefordert.
Bei im Ausland erworbenen Studienleistungen in Medizin und Zahnmedizin ist ein Anrechnungs- und Einstufungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes erforderlich. Eine Übersicht der Landesprüfungsämter finden Sie hier: Übersicht
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen erst im Fall einer Zulassung eingereicht werden müssen, nicht im Rahmen der Bewerbung.
Psychologie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöherem Semester, bzw. bei einem vorherigen artverwandten Studium anhand einer Selbsteinschätzung.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise zur Anrechnung und Einstufung in ein höheres Semester:
Hier finden Sie eine Übersicht der Prüfungsämter
Ausnahmen:
Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöheren Semester. Eine Anrechnung des zuständigen Prüfungsamtes ist nicht erforderlich und wird auch nicht bei der Bewerbung angefordert.
Bei im Ausland erworbenen Studienleistungen in Medizin und Zahnmedizin ist ein Anrechnungs- und Einstufungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes erforderlich. Eine Übersicht der Landesprüfungsämter finden Sie hier: Übersicht
Bitte beachten Sie, dass Unterlagen erst im Fall einer Zulassung eingereicht werden müssen, nicht im Rahmen der Bewerbung.
Psychologie: Hier erfolgt die Bewerbung stets zum nächsthöherem Semester, bzw. bei einem vorherigen artverwandten Studium anhand einer Selbsteinschätzung.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise zur Anrechnung und Einstufung in ein höheres Semester: