Mo - Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mo - Do 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Telefon: 069/798-13629
E-Mail: orga-BA@uni-frankfurt.de
Biozentrum N100, EG 0.24a/b
Die Sprechstunde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden und findet nur an den Standorten Westend und Riedberg statt.
Für die Beschäftigten bietet die Goethe-Universität eine arbeitsmedizinische Betreuung an. Dies gilt auch für Studierende, die eine erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge zum Erreichen des Studienziels benötigen.
Unsere Betriebsärzte führen regelmäßig Sprechstunden durch und sind u.a. zuständig für:
Außerdem führen die Betriebsärzte, gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen durch.
Grundlage für die arbeitsmedizinische Betreuung sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz (ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbmedVV, AMR).
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität (FB16), die am Campus Niederrad tätig sind, ist der betriebsärztliche Dienst des Klinikums zuständig. Auf der Internetseite des betriebsärztlichen Dienstes des Klinikums finden Sie die Kontaktdaten sowie ein weiteres Informationsangebot.
Dokumente für die Sprechstunde:
Bitte denken Sie daran, Ihren Impfpass mitzunehmen!
Abhängig von dem Vorsorgeanlass benötigen Studierende noch weitere Dokumente (s. Dienstreise, Strahlenschutzvorsorge)
Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es, durch Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme und soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.
Es gibt drei Arten: Pflicht,- Angebots- und Wunschvorsorge.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsberatung der Beschäftigten, sowie der Verhütung und der Früherkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten.
Gefährdungen können sich zum Beispiel durch den Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen oder biologischem Material, durch die Umgebungsbedingungen oder durch die Art der Tätigkeit, wie das Heben und Tragen schwerer Lasten ergeben.
Welche Vorsorgeanlässe für Beschäftigten zutreffen, muss individuell und tätigkeitsbezogen festgelegt werden. Dafür sind die jeweiligen Vorgesetzten verantwortlich.
Diese erste Einladung und die Folgeeinladungen, in durch die ArbMedVV festgelegten Zeitabständen, werden an der Goethe-Universität durch das Referat Arbeitsschutz koordiniert (Bereich Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge).
Sollte in einem Arbeitsbereich die Festlegung der Vorsorgeanlässe noch nicht (vollständig) erfolgt sein, ist dies durch den Vorgesetzten nachzuholen.
Senden Sie das ausgefüllte Dokument an orga-BA@uni-frankfurt.de.
Die Regelungen der
Goethe-Universität zu Dienstreisen sind im Formularcenter der Abteilung
Personalservices unter Dienstreisen hinterlegt.
In Vorbereitung von beruflichen Reisen
mit Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalte mit
besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen ist zu prüfen,
ob eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge beim Betriebsarzt / bei der
Betriebsärztin erforderlich ist.
Detaillierte Informationen enthält das Merkblatt zur Pflichtvorsorge bei Dienstreisen.
Das Vorgehen ist im 'Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise Ausland' festgelegt. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Länderliste Arbeitsmedizinische Vorsorge von International SOS und
muss im Dienstreiseantrag dokumentiert werden.
Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden:
E-Mail: orga-BA@uni-frankfurt.de
Anna Stürmer: Telefon: 069/798-23670
Sabrina Ackermann: Telefon: 069/798-23691
Weitergehende Informationen:
Empfehlung der Betriebsärzte bei Auftreten von Nebenwirkungen nach
Impfungen:
"Bei Auftreten von schwerwiegenden Nebenwirkungen der von Ihnen
gewünschten Impfungen im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge raten wir
zu einer Vorstellung in der Notaufnahme des Universitätsklinikums oder bei
einem Durchgangsarzt.“
ES HANDELT SICH HIER UM EIN
D-ARZT-VERFAHREN, Nebenwirkungen von Impfungen die
aufgrund einer beruflich indizierten Impfung auftreten gelten als Versicherungsfall
für die Unfallversicherungsträger. Bitte teilen Sie dieses, bei der
Vorstellung in der Notaufnahme des Universitätsklinikums bzw. dem D-Arzt,
unbedingt mit!
Impfungen, die für Dienstreisen mit Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen erforderlich sind, werden in den Sprechstunden durchgeführt. Die Abstände der Impfungen werden mit den Betriebsärzten individuell festgelegt.
Für notwendige Gelbfieberimpfungen lassen Sie sich bitte in den dafür festgelegten Impfzentren, nach Rücksprache mit den Betriebsärzten, einen Termin geben.
Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind Impfungen ggf. auch notwendig. Diese werden im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angeboten und von den Betriebsärzten durchgeführt.
Es werden ausschließlich Impfungen durchgeführt, die in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit an der Universität stehen.
Die Grippeschutzimpfung ist ein freiwilliges Angebot der Goethe-Universität
im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und keine Leistung im Rahmen der arbeitsmedizinischen
Vorsorge.