Organisation der Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Terminvereinbarung für die
arbeitsmedizinische Vorsorge:

Mo - Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mo - Do 13:30 Uhr - 15:00 Uhr 

Telefon: 069/798-13629

E-Mail: orga-BA@uni-frankfurt.de

Campus Westend:

RuW-Gebäude, EG, Raum 214

Campus Riedberg: 

Biozentrum N100, EG 0.24a/b



Die Sprechstunde kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden und findet nur an den Standorten Westend und Riedberg statt. 


Betriebsarzt:

Dr. Janis Dröge

unter der Leitung von 

Prof. Dr. Dr. h.c. David Groneberg

Für die Beschäftigten bietet die Goethe-Universität eine arbeitsmedizinische Betreuung an. Dies gilt auch für Studierende, die eine erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge zum Erreichen des Studienziels benötigen. 

Unsere Betriebsärzte führen regelmäßig Sprechstunden durch und sind u.a. zuständig für:

  • Beratung bei allen arbeitsbedingten Gesundheitsbeschwerden
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), wie z.B.:
    • bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen
    • bei Arbeiten an Bildschirmgeräten
    • bei Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen
  • Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach Strahlenschutzverordnung

Außerdem führen die Betriebsärzte, gemeinsam mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen durch.

Grundlage für die arbeitsmedizinische Betreuung sind die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz (ASiG, DGUV Vorschrift 2, ArbmedVV, AMR).

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Goethe-Universität (FB16), die am Campus Niederrad tätig sind, ist der betriebsärztliche Dienst des Klinikums zuständig. Auf der Internetseite des betriebsärztlichen Dienstes des Klinikums finden Sie die Kontaktdaten sowie ein weiteres Informationsangebot. 

Dokumente für die Sprechstunde:



Ziel der Arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es, durch Maßnahmen arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.  Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme und soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten. 

Es gibt drei Arten: Pflicht,- Angebots- und Wunschvorsorge.

Festlegung arbeitsmedizinischer Vorsorgeanlässe

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsberatung der Beschäftigten, sowie der Verhütung und der Früherkennung von arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten.

Vorsorgen müssen auf Grundlage der ArbMedVV vorgesehen (Pflichtvorsorge) oder angeboten (Angebotsvorsorge) werden, wenn Beschäftigte Tätigkeiten ausüben, bei denen Gefährdungen auftreten und nicht vollständig durch Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden können.

Gefährdungen können sich zum Beispiel durch den Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen oder biologischem Material, durch die Umgebungsbedingungen oder durch die Art der Tätigkeit, wie das Heben und Tragen schwerer Lasten ergeben.

Welche Vorsorgeanlässe für Beschäftigten zutreffen, muss individuell und tätigkeitsbezogen festgelegt werden. Dafür sind die jeweiligen Vorgesetzten verantwortlich.

Sowohl die Festlegung der Vorsorgeanlässe, wie auch die Erfassung in der Vorsorgekartei muss mit der Einstellung erfolgen, damit die schriftliche Einladung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen kann.
Tätigkeiten für die eine Pflichtvorsorge festgelegt ist, dürfen erst nach erfolgter Vorsorge durch die Beschäftigten ausgeübt werden.

Diese erste Einladung und die Folgeeinladungen, in durch die ArbMedVV festgelegten Zeitabständen, werden an der Goethe-Universität durch das Referat Arbeitsschutz koordiniert (Bereich Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge).

Sollte in einem Arbeitsbereich die Festlegung der Vorsorgeanlässe noch nicht (vollständig) erfolgt sein, ist dies durch den Vorgesetzten nachzuholen. 

Als Hilfestellung dient hierbei das Formular_Vorsorgeanlässe_Arbeitsgruppe auf dem alle möglichen Vorsorgeanlässe abgefragt werden. Notieren Sie in diesem beim entsprechenden Vorsorgeanlass in der letzten Spalte der Tabelle alle Namen der betreffenden Beschäftigten und, falls für Sie selbst zutreffend, auch Ihren eigenen Namen angeben.

Senden Sie das ausgefüllte Dokument an orga-BA@uni-frankfurt.de

Hinweis:
Denken Sie bitte daran, Ihren Beschäftigten im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Unterweisung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz die Notwendigkeit oder die Möglichkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorge in Bezug auf die jeweilige Gefährdung zu erläutern. 

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Dienstreisen

Die Regelungen der Goethe-Universität zu Dienstreisen sind im Formularcenter der Abteilung Personalservices unter Dienstreisen hinterlegt.

In Vorbereitung von beruflichen Reisen mit Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstigen Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen ist zu prüfen, ob eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge beim Betriebsarzt / bei der Betriebsärztin erforderlich ist. 

Detaillierte Informationen enthält das Merkblatt zur Pflichtvorsorge bei Dienstreisen.

Das Vorgehen ist im 'Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise Ausland' festgelegt. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der Länderliste Arbeitsmedizinische Vorsorge von International SOS und muss im Dienstreiseantrag dokumentiert werden.

Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden: 

E-Mail: orga-BA@uni-frankfurt.de

Anna Stürmer: Telefon: 069/798-23670

Sabrina Ackermann: Telefon: 069/798-23691 

Weitergehende Informationen: 

Infos des Auswärtigen Amts zu Reiserisiken

Empfehlung der Betriebsärzte bei Auftreten von Nebenwirkungen nach Impfungen

"Bei Auftreten von schwerwiegenden Nebenwirkungen der von Ihnen gewünschten Impfungen im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Vorsorge raten wir zu einer Vorstellung in der Notaufnahme des Universitätsklinikums oder bei einem Durchgangsarzt.“

ES HANDELT SICH HIER UM EIN D-ARZT-VERFAHREN, Nebenwirkungen von Impfungen die aufgrund einer beruflich indizierten Impfung auftreten gelten als Versicherungsfall für die Unfallversicherungsträger. Bitte teilen Sie dieses, bei der Vorstellung in der Notaufnahme des Universitätsklinikums bzw. dem D-Arzt, unbedingt mit!

Impfungen

Impfungen, die für Dienstreisen mit Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen erforderlich sind, werden in den Sprechstunden durchgeführt. Die Abstände der Impfungen werden mit den Betriebsärzten individuell festgelegt.

Für notwendige Gelbfieberimpfungen lassen Sie sich bitte in den dafür festgelegten Impfzentren, nach Rücksprache mit den Betriebsärzten, einen Termin geben. 

Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sind Impfungen ggf. auch notwendig. Diese werden im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge angeboten und von den Betriebsärzten durchgeführt. 

Es werden ausschließlich Impfungen durchgeführt, die in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit an der Universität stehen. 

Bitte beachten! 

Die Grippeschutzimpfung ist ein freiwilliges Angebot der Goethe-Universität im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und keine Leistung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.