Die Brandschutzordnung Teil A gibt Anweisungen zum Verhalten im Brandfall und ist für alle Personen gültig, die sich auf dem Gelände der Goethe-Universität aufhalten. Teil A ist im Format DIN A 4 in allen Gebäuden der Goethe-Universität ausgehängt .
Die Brandschutzordnung Teil B gibt erweiterte Anweisungen zum Verhalten im Brandfall und ist für alle Angehörigen der Goethe-Universität gültig. Alle Angehörigen der Goethe-Universität sind verpflichtet sich über die Brandschutzordnung Teil B zu informieren.
Ist in Erstellung
In process
Voraussetzungen
An der Goethe-Universität werden ständig Beschäftige als Brandschutzhelfer ausgebildet.
Hierzu das Schreiben vom Kanzler Dr. Fester vom 13.03.2023.
Wenn Sie Interesse haben, sich als Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen, wenden Sie sich bitte an den Brandschutz.
Ausbildung
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst einen theoretischen Teil und einen Praxisteil mit Löschübungen. Diese Ausbildung findet in der Regel an einem Tag statt.
Nähere Informationen zur Ausbildung können Sie hier abrufen.
Ausbildungskurse
Regelmäßig ab Frühjahr bis Herbst eines Jahres finden mehrere Ausbildungskurse statt.
Im Kurs wird praxisnah fachliches Wissen vermittelt und durch praktische Löschübungen der Umgang mit Feuerlöschern erlernt.
Bitte melden Sie sich hier an.
Brandschutzbegehungen
Zur Überprüfung der Einhaltung der Richtlinien für den Brandschutz finden regelmäßig Brandschutzbegehungen in den Gebäuden der Goethe Universität statt. Diese werden in der Regel beim zuständigen Objektbetreuer angemeldet.
Gefahrenverhütungsschau
Zur Überprüfung der Einhaltung der Richtlinien für den Brandschutz finden regelmäßig Gefahrenverhütungsschauen (GVS) der Feuerwehr Frankfurt statt. Diese werden mindestens 14 Tage vorher bei dem Präsidenten angekündigt. Hier finden Sie die Angaben der Feuerwehr, was bei einer Gefahrenverhütungsschau zu beachten ist. Bitte achten Sie darauf, dass spätestens zum Termin keine brennbaren Gegenstände in den Fluren oder Treppenräumen abgestellt sind.
Lithium-Ionen-Akkus
In der Vergangenheit wurden bei Laptops, anderen tragbaren Geräten (z.B. iPods) und Akkus, die sich zur Aufbewahrung oder Ladezwecken nicht in entsprechenden Geräten befanden, vereinzelt defekte Lithium-Ionen-Akkus festgestellt.
Bei den betroffenen Geräten ist ein Aufblähen des Akkus zu beobachten, in diesem Fall besteht eine Brandgefahr durch den defekten Akku.
Sollten Sie an Ihrem Laptop oder anderen elektronischen Gerät einen aufgeblähten Akku feststellen, so wenden Sie sich an das Referat für Sonderabfall und Gefahrgut unter Tel. 29189 oder 29392 oder per E-Mail unter zwischenlager@uni-frankfurt.de. Der defekte Akku oder das defekte Gerät wird dann als Gefahrgut, in einer dafür zugelassenen speziellen Transportkiste abgeholt und fachkundig entsorgt werden.
Telefon: 069/798-28332
Fax: 069/798-23067
E-Mail: schuetz-reinhardt@em.uni-frankfurt.de
SKW, Raum 2C-105
Rostocker Straße 2
60323 Frankfurt am Main
Telefon: 069/798-23834
Fax: 069/798-23067
E-Mail: lipok@em.uni-frankfurt.de
SKW, Raum 2C-105
Rostocker Straße 2
60323 Frankfurt am Main