Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz


Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.  

Weiterhin fordern Unterweisungen z. B. das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung.

Ziel der Unterweisung

  • Einhaltung von Rechtsvorschriften
  • Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden
  • Umfassende Information der Beschäftigten über bestehende Gefährdungen am Arbeitsplatz und sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten 
  • Beschäftigte motivieren und trainieren, sich sicherheitsgerecht zu verhalten

Anlässe und Intervalle für die Unterweisung

  • Erstunterweisung von neuen Mitarbeiter*innen vor Aufnahme der Tätigkeit 
  • Regelmäßig wiederkehrende Unterweisung, mindestens einmal jährlich
  • Unterweisung aus besonderem Anlass, z.B. bei Arbeitsplatzwechsel, geänderter Arbeitsaufgabe, Arbeitsaufgaben mit besonderen Gefährdungen, beim Einsatz einer neuen Maschine oder eines neuen Arbeitsverfahrens sowie nach Unfällen oder Störungen.
  • Zusätzliche Unterweisungsanlässe und -intervalle können sich aus speziellen Rechtsvorschriften ergeben (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz).

Unterweisungsthemen

Die Unterweisung umfasst allgemeine Informationen sowie Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

Allgemeine Unterweisungsthemen:
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz / Verhalten im Brandfall
  • Unfallversicherung / Verhalten nach Arbeitsunfällen
  • Mutterschutz
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz
  • etc.
Spezifische Unterweisungsthemen ergeben sich aus den mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen, z. B.  
  • beim Umgang mit Gefahrstoffen,
  • beim Umgang Arbeitsmitteln (z. B. Leitern, Laborgeräte, Werkzeugmaschinen), 
  • bei der Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung 
  • etc.  
Zur Unterweisung wird die Nutzung von Betriebsanweisungen empfohlen.

Dokumentation

Die Unterweisung muss in einer für alle Teilnehmer*innen verständlicher Form und Sprache stattfinden.
Ein ausschließliches Selbststudium der Beschäftigten ist zur Unterweisung nicht ausreichend.

Empfohlen wird der Einsatz verschiedener Medien, z. B. Filme, Präsentationen.

Jede Unterweisung ist zu dokumentieren. 
Der Unterweisungsnachweis ist 2 Jahre (mindestens jedoch bis zur nächsten Unterweisung) aufzubewahren und muss mindestens folgende Informationen enthalten:
  • Themen / Inhalt(e) der Unterweisung
  • Datum der Unterweisung
  • Name und Unterschrift der Person, die die Unterweisung durchgeführt hat (Unterweisende*r)
  • Name und Unterschrift der Teilnehmer*innen (Unterwiesene)