Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz sowie der DGUV Vorschrift 1 - Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Weiterhin fordern Unterweisungen z. B. das Mutterschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung.
Die Unterweisung umfasst allgemeine Informationen sowie Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Empfohlen wird der Einsatz verschiedener Medien, z. B. Filme, Präsentationen.