Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke schützen vor Bioaerosolen, die bei mikrobiologischen Arbeiten auftreten. Die luftgetragenen Mikroorganismen werden in der Sicherheitswerkbank mit dem Luftstrom fortgeführt und durch Hochleistungs-Schwebstofffilter (HOSCH- oder HEPA-Filter) zurückgehalten.
Die Filter schützen nicht vor dampf- und gasförmigen Gefahrstoffen!
Sicherheitswerkbänke dürfen nicht mit Reinraum-Werkbänken verwechselt werden, die lediglich einen Produktschutz gewährleisten.
Man unterscheidet drei Klassen von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken:
Mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse I
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Funktionsschema einer mikrobiologischen Sicherheitswerkbank der Klasse I (Seitenansicht): |
Mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse II
Funktionsschema von mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken der Klasse II (2- und 3- Filtersystem): |
Siehe auch:
Mikrobiologische Sicherheitswerkbank der Klasse III
Funktionsschema einer mikrobiologischen Sicherheitswerkbank der Klasse III (frontal/Seitenschnitt): |
Quellen
Bei Arbeiten mit sensibilisierenden oder toxischen Wirkungen kann auch bei S1-Arbeiten die Verwendung einer Sicherheitswerkbank angezeigt bzw. vorgeschrieben sein - z.B. zur Vermeidung der Exposition der Mitarbeiter gegenüber sporenbildenden Entwicklungsphasen von Pilzen. (s. Anhang III A. I. Stufe 1 Punkt 8 GenTSV (Sicherheitsmaßnahmen für den Laborbereich)) - siehe auch
Die Abluft von Reinraumbänken (syn. Produktschutzwerkbänke, Sterilwerkbänke) wird nicht gefiltert. Diese Bänke gewährleisten lediglich einen Produktschutz. Sie bieten keinen zusätzlichen Schutz für den Nutzer - luftgetragene Mikroorganismen oder Gefahrstoffe werden mit der Luftströmung auf den Nutzer und/oder in den Arbeitsraum geblasen (vertikale Luftführung, Abb. a)/horizontale Luftführung Abb. b)).
Daher ist es grundsätzlich untersagt, in diesen Reinraumbänken mit biologischen Arbeitsstoffen ab der Risikogruppe 2, sensibilisierenden oder toxischen Organismen oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen zu arbeiten.
Auch bei Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 sollten Reinraumbänke vermieden werden. Es ist hier - besonders auch bei Arbeiten bei denen Aerosole entstehen (können) - die Stellungnahme der ZKBS zu beachten.
An der Goethe-Universität hat der Ausschuss für Biologische Sicherheit im Oktober 2021 beschlossen, dass auch vor Anschaffung einer Produktschutzwerkbank für Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 das Referat für Biologische Sicherheit hinzuzuziehen ist.
Siehe auch Musterbetriebsanweisung - Reinraumwerkbank (word, pdf) - (uni-intern)
Funktionsschema einer Reinraumwerkbank: |
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