Was ist UNIcert®?

Das Fremdsprachenzertifikat für den Hochschulbereich:

UNIcert ist ein hochschulspezifisches System zur Ausbildung, Überprüfung und Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen, das vor ca. 20 Jahren vom Arbeitskreis der Sprachenzentren (AKS) ins Leben gerufen wurde. Mittlerweile sind über 50 Hochschulen in Deutschland und auch im europäischen Ausland akkreditierte UNIcert-Einrichtungen. UNIcert ist ein Qualitätssiegel für die Ausbildung, das Prüfen und die Zertifizierung von Fremdsprachenkompetenzen, die für angehende Akademikerinnen und Akademiker relevant sind.

Für die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Chinesisch bieten wir UNIcert-Prüfungen für verschiedene Niveaustufen an. Das UNIcert-Zertifikat ist ein offizieller hochschulspezifischer Nachweis von Fremdsprachenkompetenzen. Das Zertifikat ist europaweit anerkannt, unbegrenzt gültig und wird auch bei der Zulassung zu Masterstudiengängen und vom DAAD als Sprachnachweis für Auslandsaufenthalte akzeptiert. Auf der Rückseite des UNIcert®-Zertifikats finden Sie eine genaue Beschreibung des Kompetenzniveaus der erworbenen Stufe auf Deutsch, Englisch und bei anderen Sprachen auch in der Zielsprache. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das UNIcert®-Zertifikatssystem des Sprachenzentrums:

Sprache

Niveaustufe

Zertifikat

Chinesisch

Basis und I

Hochschule

Deutsch

II und III

Hochschule und Wissenschaftssprache

Englisch

I, II und III

Hochschule und Wissenschaftssprache

Französisch

Basis, I und II

Hochschule

Italienisch

Basis und I

Hochschule

Russisch

Basis

Hochschule

Spanisch

Basis, I und II

Hochschule

Die Lernziele der vier UNIcert-Stufen orientieren sich an den Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR).

Sprache

Termine: schriftlich

(Immer nach dem Besuch des entsprechenden Kurses!)

Termine: mündlich

(Nur wenn die schriftliche Prüfung erfolgreich absolviert ist.)

Anmeldung

(Die Links zu den mündlichen Prüfungen werden während der Anmeldezeit aktiviert.)

Chinesisch

Februar / Juli (alle Stufen) 

Februar / Juli (alle Stufen) 

Anmeldung Chinesisch (keine Termine in diesem Semester)

Deutsch März/April 
September/Oktober
März/April
September/Oktober
Anmeldung Deutsch

Englisch

Februar / Juli (alle Stufen) 

Februar / Juli (alle Stufen) 

Anmeldung Englisch

Französisch   

Februar / Juli (alle Stufen) 

Februar / Juli (alle Stufen) 

Anmeldung Französisch

Italienisch

Februar / Juli (alle Stufen) 

Februar / Juli (alle Stufen) 

Anmeldung Italienisch

Spanisch

Februar / Juli (alle Stufen) 

Februar / Juli (alle Stufen) 

Anmeldung Spanisch

Russisch

Februar / Juli (alle Stufen) 

Februar / Juli (alle Stufen) 

Anmeldung Russisch (keine Termine in diesem Semester)


Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen UNIcert-Prüfung und den Erwerb des UNIcert-Zertifikats:
erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs, der die Niveaustufe abschließt (inkl. schriftliche Prüfung am Kursende).

Für Kursteilnehmende, die am Ende des Semesters eine UNIcert-Prüfung ablegen, bieten wir jedes Semester eine Informationsveranstaltung an.

Allgemeine und spezifische Informationen rund um UNIcert® finden Sie hier:

1) Welche UNIcert®-Prüfungen bietet das Sprachenzentrum an?

- Chinesisch: UNIcert Basis (A2, kumulativ)
- Englisch: UNIcert I (B1), UNIcert II (B2) und UNIcert III (C1)
- Französisch: UNIcert Basis (A2), UNIcert I (B1) und UNIcert II (B2)
- Italienisch: UNIcert Basis (A2) und UNIcert I (B1)
- Spanisch: UNIcert Basis (A2), UNIcert I (B1) und UNIcert II (B2)
- Russisch: UNIcert Basis (A2)
Deutsch: UNIcert II und UNIcert III

 
2) Welchem Niveau des GER entspricht jede UNIcert®-Prüfung?
- UNIcert Basis: A2
- UNIcert I: B1
- UNIcert II: B2
- UNIcert III: C1


3) Aus welchen Teilen besteht die UNIcert®-Prüfung?
Einem schriftlichen Teil (Hörverstehen, Leseverstehen & Sprachgebrauch und Textproduktion) und einem mündlichen Teil.
 
4) Muss ich alle Prüfungsteile bestehen, um das Zertifikat zu bekommen?
Ja, Sie müssen jeden einzelnen Prüfungsteil (Hörverstehen, Leseverstehen & Sprachgebrauch und Textproduktion, mündliche Prüfung) mit mindestens 60% der Punkte bestehen.
 
5) Welche Note brauche ich, um zu bestehen?
Die Note 4, d.h. Sie müssen in jedem Prüfungsteil mindestens 15 von 25 Punkten erreichen.
 
6) Darf ich mich für die UNIcert®-Prüfung anmelden, wenn ich keinen Sprachkurs an der Goethe-Universität besucht habe?
Nein, die Teilnahme an mindestens dem letzten Sprachkurs der entsprechenden Niveaustufe an der Goethe-Universität ist obligatorisch.
 
7) Darf ich die UNIcert® Basis-Prüfung ablegen, nachdem ich bereits die UNIcert® I-Prüfung absolviert und bestanden habe?
Nein, um eine UNIcert-Prüfung abzulegen, müssen Sie aktuell oder im letzten Semester den entsprechenden Kurs der geprüften Stufe besuchen/besucht haben.
 
8) Darf ich die UNIcert® Basis-Prüfung machen, wenn ich bereits Kurse des nächsthöheren Niveaus absolviert habe?
Ja, wenn nicht mehr als 8 Monaten dazwischenliegen.
 
9) Muss ich nach bestandener UNIcert-Prüfung trotzdem den C-Test (Einstufungstest) ablegen, um den darauf folgenden Kurs besuchen zu dürfen?
Nein, Sie erhalten ein Passwort, mit dem Sie sich für den Folgekurs anmelden können.
 
10) Wo finde ich die Bewertungskriterien für die schriftliche und mündliche Prüfung?
Sie erhalten die Bewertungskriterien im Sekretariat des Sprachenzentrums.
 
11) Wie kann ich mich über das Prüfungsformat informieren?
Das Sprachenzentrum bietet bei Bedarf Workshops zur Vorbereitung auf die UNIcert®-Prüfung an. Die Dozent/innen bereiten die Kursteilnehmer/innen auch während des Kurses auf das Prüfungsformat vor.
 
12) Kann ich Beispiele von Prüfungsteilen auf der Webseite finden?
Nein, Beispiele werden im Kurs oder im Vorbereitungsworkshop besprochen.
 
13) Wieviel kostet ein UNIcert®-Zertifikat?
Die Kosten für das UNIcert®-Zertifikat setzen sich aus der Sprachkursgebühr (i.d.R. 60,- Euro für einen Kurs mit 2 SWS) und der Gebühr für die mündliche Prüfung (derzeit 30,- Euro) zusammen.

Prüfungstermine:
 
1) Wann findet die UNIcert®-Prüfung statt?
- schriftliche Prüfung: innerhalb der niveauabschließenden Sprachkurse
- mündliche Prüfung: in der Regel im Februar und im Juli
- kumulative Prüfung (schriftlich und mündlich): für Chinesisch A2 (UNIcert Basis) innerhalb aller Kurse des Niveaus
 
2) Wann/wie werde ich informiert, wann ich den Termin für die mündliche Prüfung habe?
Ca. eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekommen Sie eine E-Mail, in der alle Kandidat/innen informiert werden, um wie viel Uhr ihre Prüfung ist.
 
3) Wie viel Zeit darf zwischen Kursende und Prüfung liegen?
Maximal 8 Monate.


Rücktritt:


1) Bis wann kann man sich von der Prüfung abmelden?
Bis eine Woche vor der Prüfung, bei bescheinigter Krankheit bis zum Prüfungsbeginn.
 
2) Wird mir das Geld zurückerstattet, wenn ich mich fristgerecht abmelde?
Im Krankheitsfall (bei Vorlage eines Attests) wird die komplette Gebühr zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis eine Woche vor der Prüfung wird 70% zurückerstatte.


Krankheit:
 
1) Muss ich bei Krankheit ein Attest vorlegen?
Ja, Sie müssen das Attest im Sekretariat vorlegen oder ein gescanntes Bild (Foto) per E-Mail an sprachenzentrum@uni-frankfurt.de senden.
 
2) Bis wann habe ich Zeit ein Attest abzugeben, falls ich wegen Krankheit verhindert bin?
Sie müssen es spätestens vor Prüfungsbeginn vorlegen bzw. ein gescanntes Bild (Foto) per E-Mail an sprachenzentrum@uni-frankfurt.de senden.

1) Wie viele Wörter muss ich bei der Textproduktion schreiben?
Je nach Niveau müssen Sie eine bestimmte Anzahl von Wörtern schreiben.
UNIcert Basis: 180-200 Wörter
UNIcert I: 200-220 Wörter
UNIcert II: 350-400 Wörter
UNIcert III: 450-550 Wörter


2) Was passiert, wenn ich mehr oder weniger Wörter schreibe?
Das Wichtigste ist, dass alle in der Aufgabe verlangten Punkte behandelt werden. Sollte die Länge Ihres Textes deutlich über oder unter der angegeben Wortzahl liegen, kann dies jedoch zu Punktabzug führen.
 
3) Wie wird es bewertet (bei der Textproduktion), wenn man zwei Texte schreiben muss?
Jeder Text wird einzeln bewertet. Die Gesamtnote ergibt sich aus der Durchschnittsnote der beiden Texte.
 
4) Wird die Prüfungszeit verlängert, wenn ich mich bei der schriftlichen Prüfung verspäten sollte?
Leider können wir in diesem Fall die Prüfungszeit nicht verlängern.
 
5) Wann/wie werde ich informiert, falls ich den schriftlichen Teil nicht bestehe?
Das Ergebnis für die schriftlichen Prüfung erhalten Sie spätestens zusammen mit dem Ergebnis für die mündliche Prüfung.

6) Kann ich die mündliche Prüfung ablegen, wenn ich den schriftlichen Teil nicht bestanden habe?
Ja. Sollten Sie einen der Prüfungsteile nicht bestanden haben, haben Sie die Möglichkeit, diesen beim nächsten Prüfungstermin zu wiederholen.

1) Wann soll ich vor Beginn der mündlichen Prüfung im Sprachenzentrum sein?
Es reicht, wenn Sie 10 Min. vor dem mitgeteilten Termin vor Ort sind.
 
2) Wie viel Zeit habe ich am Prüfungstag für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung?
Je nach Niveau haben Sie 10-15 Minuten Zeit.
Für UNIcert Basis: 10 Minuten
Für UNIcert I und II: 15 Minuten
Für UNIcert III: 20 Minuten
 
3) Darf ich in der Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung ein Wörterbuch oder andere Hilfsmittel benutzen?
Nein, ein Wörterbuch oder andere Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
 
4) Darf ich mir während der Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung Notizen machen?
Ja, Sie dürfen nur Stichpunkte machen, aber keine Dialoge oder vollständige Sätze aufschreiben. Wir empfehlen die Stichpunkte in der Zielsprache zu machen.
 
5) Darf ich meinen Vorbereitungszettel in die mündliche Prüfung mitnehmen?
Ja, das dürfen Sie. Am Ende der Prüfung werden die Vorbereitungszettel der Prüfungsleitung abgegeben.
 
6) Wann werde ich darüber informiert, wer mein/e Partner/in für die mündliche Prüfung ist?
Ca. eine Woche vor der mündlichen Prüfung bekommen Sie eine E-Mail mit dem genauen Prüfungstermin. Aus Datenschutzgründen stehen in der E-Mail keine Namen der Personen, sondern nur die Matrikelnummern.
 
7) Kann ich mir den/die Partner/in aussuchen?
Nein, die Gruppen werden von der Prüfungskommission gebildet.
 
8) Was passiert, wenn ich keine/n Partner/in für die mündliche Prüfung habe?
Dann wird eine/r der Prüfer/innen die Rolle des Gesprächspartners übernehmen.
 
9) Was passiert, wenn mein/e Partner/in ein niedrigeres Niveau als ich hat?
Alle, die sich für die Prüfung anmelden, sollten das entsprechende Niveau haben. Wenn Ihr/e Partner/in sprachlich nicht soweit ist wie Sie, wird sich das nicht auf Ihre Note auswirken.
 
10) Was passiert, wenn mein/e Partner/in auf meine Fragen nicht reagiert?
Versuchen Sie, die Fragen anders zu formulieren. Wenn es trotzdem nicht gelingt, machen Sie mit Ihrem Teil weiter. Das beeinflusst Ihre Note nicht.

1) Wann/wie bekomme ich mein Prüfungsergebnis?
Ca. 3 Arbeitstage nach der mündlichen Prüfung werden Sie per E-Mail über das Ergebnis informiert.
 
2) Ab wann kann ich mein Zertifikat abholen?
Ca. 3 Wochen nach der mündlichen Prüfung können Sie Ihr Zertifikat während der Öffnungszeiten im Sekretariat (Juridicum, Raum 759) abholen. Der genaue Termin wird rechtzeitig vom Sprachenzentrum bekannt gegeben.
 
3) Darf ich mir meine Prüfung anschauen?
Ja, es werden Termine zur Prüfungseinsicht angeboten. Über diese Termine werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
 
4) Bekomme ich zusätzlich zum UNIcert®-Zertifikat auch eine Teilnahmebescheinigung für den Kurs?
Ja, Sie bekommen bei regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung ohne Note. Wenn Sie den schriftlichen Prüfungsteil bestanden haben, bekommen Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Note.
 
5) Was passiert, wenn ich die UNIcert®-Prüfung nicht bestehe, kann ich trotzdem den Folgekurs besuchen?
Nur nach Empfehlung der Kursleitung oder nach Ablegen des Online-Einstufungstests mit der entsprechenden Punktzahl.
 
6) Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen, wenn ich sie nicht bestehe?
Sie dürfen die Prüfung maximal 1 Mal zu den oben genannten Prüfungsterminen wiederholen. Dies muss innerhalb von 8 Monaten nach der dem ersten Prüfungsversuch geschehen. Für eine Wiederholungsprüfung müssen Sie sich erneut im Sekretariat des Sprachenzentrums anmelden und die Prüfungsgebühr bezahlen.
 
7) Darf ich das Zertifikat für eine/n Freund/in abholen?
Ja, aber nur mit einer Vollmacht der Person, für die das Zertifikat ausgestellt ist.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.unicert-online.org

Weitere Informationen finden Sie hier: