Bericht aus der Senatssitzung vom 21. Mai 2014

Die Sitzung hatte einen ungewöhnlich schwungvollen Auftakt, da eine große Gruppe Studierender unter Abspielen von Musikstücken und weniger melodischen Geräuschen in den Senatssaal einzog. Sie forderten Gespräche und Diskussionen über  zahlreiche Themen ein, die sie, teils seit längerem, anstrebten, und die das studentische Senatsmitglied Daniel Katzenmaier in Form von 20 Anträgen an den Senat übermittelt hatte.  Mit Ausnahme eines Antrags, der sich auf die Art der Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bezog (vgl. Punkt 4), wurden diese auf die nächste Senatssitzung vertagt, vor allem aufgrund der nicht-fristgerechten Übermittlung der Anträge. Dass die Studierenden jedoch in vielen Punkten Gesprächsbedarf haben, war für die Senatsmitglieder der UNIVERSITAS eindrücklich.

Herr Vizepräsident Klump hat darum gebeten, die protokollierte Zusammenfassung seiner in der Senatssitzung vom 30.04.2014 abgegebenen persönlichen Erklärung zu streichen und durch den vollen Text seiner Erklärung (als Anlage zum Protokoll) zu ersetzen.

Zusätzlich zu den Aufgaben im Rahmen der akademischen Selbstergänzung (Berufungen, Verleihung von akademischen Bezeichnungen, Zusammensetzung von Kommissionen), war der Senat mit vier Themen befasst:  

  1. Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen. Wie bereits in mehreren Senatssitzungen ging es um die Benennung von Straßen und Wegen, teils innerhalb des Campusgeländes, teils an das Campusgelände angrenzend, nach Norbert Wollheim sowie ehemaligen Frankfurter Wissenschaftlern (z.B. Adorno, Horkheimer) . Hierzu wird eine Art Paketlösung angestrebt, wobei der Präsident - möglicherweise kritisch begleitet von weiteren  Senatsmitgliedern - mit dem Ortsbeirat, der hiermit ebenfalls  befasst ist, in Kürze weitere Gespräche führen wird. Auch die dafür zuständige Senatskommission beschäftigt sich noch mit dieser Frage. Eine Beschlussfassung erfolgte dazu nicht, wobei allerdings darauf hingewiesen wurde, dass hierzu bereits ein Senatsbeschluss vorliegt, der durch das Präsidium nicht hinreichend klar vertreten wird.
  2. Grundsätze zu Lehre und Studium an der Goethe-Universität. Es wurde ein kurzes Papier in zweiter Lesung verabschiedet, das die fünf Themenfelder „Universitäre Lehre und forschendes Lernen“, „gute Bedingungen für Lehre und Lernen“, „professionelle Lehre“, „Internationalität“ sowie „Gender und Diversität“ benennt, die fächer- und disziplinenübergreifend für die Goethe-Universität essentiell sein sollen. Während die Spezifität der Einzelziele für die Frankfurter Universität kritisch angefragt und nicht erkannt wurde,  sieht das Präsidium in der Kombination der fünf Ziele die Einzigartigkeit der Goethe-Universität. Diese wird weiters in der spezifischen Ausgestaltung der verschiedenen Zielsetzungen erkennbar, für die jeweils Subprogramme existieren, und schließlich sollen - durch die Umsetzung dieser Zielsetzungen in den Fachbereichen – diese Grundsätze mit Leben erfüllt werden.  Inwieweit diese Zielsetzungen angesichts der tatsächlichen Lehrsituation in vielen Seminaren realistisch erreichbar sind, bleibt offen.
  3. Bevorstehende HHG-Novelle. Das HHG soll im Jahr 2015 novelliert werden. Dazu hat das Ministerium von der Universität erste Statements bis zum Ende dieses Monats eingefordert. Eine erste, von Frau Asar gezeichnete, Fassung gewünschter Änderungen vom 14.05.2015 war versandt worden und diente als Diskussionsgrundlage. Hierin waren die Wünsche enthalten, die aus den Dekanaten kamen und dort innerhalb von Tagen erstellt werden mussten. Für die konsensuelle Erstellung eines derart essentiellen und langfristig bedeutsamen Oeuvres wurde der Zeitplan erfragt wie auch die vorgesehene  Vorgehensweise. Zu beiden Punkten waren vom Präsidium nur vage Auskünfte zu erzielen: Ein erster Bericht muss dem Ministerium Ende Mai übermittelt werden.  Für den Abschluss  wird Ende November in den Blick genommen. Konkrete Verfahrensvorstellungen existieren  nicht; auch nicht, ob eine Senatskommission mit dieser Aufgabe befasst werden soll. Eingefordert wurde zunächst eine elektronische Version, um Ergänzungen und Modifikationen direkt vornehmen zu können.
  4. Bescheinigung über Prüfungsunfähigkeit. Ein studentisches Anliegen war es, ähnlich wie dieses an der Universität Giessen bereits praktiziert wird, zukünftig bei ärztlichen Bescheinigungen im Falle von Prüfungsunfähigkeit nicht mehr die Erkrankung mitzuteilen, sondern allgemeiner „Prüfungsunfähigkeit“ attestieren zu lassen. Hierzu kommt es zu einer längeren Debatte. Frau Asar wie auch der Kanzler halten die in Giessen praktizierte Variante für juristisch angreifbar und berichten über Nachbesserungen, die aktuell dort vorgenommen werden (müssen). Inwieweit diese juristische Begründung korrekt ist oder andere juristische Begründungen existieren oder möglicherweise auch Spielräume bestehen, bleibt unklar.

Verschiedene Senatsmitglieder der UNIVERSITAS mahnen an – dies auch mit Verweis auf präsidiale Entscheidungen im Senat in der Vergangenheit wie beispielsweise den Dekaneausschluss -, dass wir uns als Senatsmitglieder in Rechtsfragen  nicht nur juristische Begründungen  für präsidiale Entscheidungen wünschen  sondern auch unvoreingenommene juristische Beratung in Hinblick auf verschiedene Entscheidungsoptionen.

In dieser Senatssitzung wird deutlich, dass die Zunahme an Autonomie in der Goethe-Universität bisher noch nicht dazu geführt hat, dass dem Senat mehr als eine nachgeordnete Akklamationsfunktion zukommt.  Hierbei zu demokratischeren Entscheidungsprozessen zu kommen, ist eine unserer Zielsetzungen.

             Monika Knopf und Esther Rinke